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HfPol VW Definitionen -gekürzt-

Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert

Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert

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Kartei Details

Karten 29
Lernende 43
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.01.2013 / 19.11.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Entfernen (iSd. § 142 StGB)

Räumliche Trennung von der Unfallstelle:

  • Berechtigten seine Unfallbeteiligung nicht mehr mitteilen können
  • Bereich verlassen, in dem feststellungsbereite Person vermutet oder durch Befragen ermittelt würde

Fahrunsicherheit

Gesamtleistungsfähigkeit soweit

herabgesetzt, dass nicht mehr fähig:

  • eine längere Strecke
  • auch beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen

sicher zu führen

Fahrzeug

Beförderungsmittel aller Art, unabhängig von der Antriebsart

 

(gem. Gesamtskript VW)

Fahrzeugführer

Wer unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskraft

ein Fahrzeug

in Bewegung setzt oder hält

um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen

während der Fortbewegung ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.

Wille zum Führen erforderlich

 

(+ Ausnutzung der Schwerkraft auf einer Gefällstrecke)

(+ Ausnutzung des vorhanden Schwunges)

konkrete Gefährdung

Sicherheit einer

Person oder fremden Sache so

stark beeinträchtigt,

dass Rechtsgutverletzung nur vom Zufall abhängt.

Körperliche und geistige Mängel

Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes,

Fahrer kann Fahrzeug nicht mehr sicher führen

 

(z.B. alle Krankheiten, Unwohlsein, Sehstörungen oder fehlende Gliedmaßen, auch Übermüdung)

Kraftfahrzeug (§ 1 II StVG)

Durch Maschinenkraft angetriebenes,

nicht an Schienen gebundenes

Landfahrzeug

öffentlicher Verkehrsraum

  1. dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze;

     
  2. Verkehrsflächen auf denen mit
  • ausdrücklicher oder    stillschweigender   
  •    Duldung    des Verfügungsberechtigten die
  •    Nutzung     durch   unbestimmten Personenkreis zugela ssen + tatsächlich genutzt  

    (ohne Rücksicht auf Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse)