HfPol VW Definitionen -gekürzt-
Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert
Verkehrswissenschaften Definitionen HfPol HS so kurz wie möglich jetzt schöner formatiert
Kartei Details
Karten | 29 |
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Lernende | 43 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 25.01.2013 / 19.11.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Entfernen (iSd. § 142 StGB)
Räumliche Trennung von der Unfallstelle:
- Berechtigten seine Unfallbeteiligung nicht mehr mitteilen können
- Bereich verlassen, in dem feststellungsbereite Person vermutet oder durch Befragen ermittelt würde
Fahrunsicherheit
Gesamtleistungsfähigkeit soweit
herabgesetzt, dass nicht mehr fähig:
- eine längere Strecke
- auch beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen
sicher zu führen
Fahrzeug
Beförderungsmittel aller Art, unabhängig von der Antriebsart
(gem. Gesamtskript VW)
Fahrzeugführer
Wer unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskraft
ein Fahrzeug
in Bewegung setzt oder hält
um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen
während der Fortbewegung ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten.
Wille zum Führen erforderlich
(+ Ausnutzung der Schwerkraft auf einer Gefällstrecke)
(+ Ausnutzung des vorhanden Schwunges)
konkrete Gefährdung
Sicherheit einer
Person oder fremden Sache so
stark beeinträchtigt,
dass Rechtsgutverletzung nur vom Zufall abhängt.
Körperliche und geistige Mängel
Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes,
Fahrer kann Fahrzeug nicht mehr sicher führen
(z.B. alle Krankheiten, Unwohlsein, Sehstörungen oder fehlende Gliedmaßen, auch Übermüdung)
Kraftfahrzeug (§ 1 II StVG)
Durch Maschinenkraft angetriebenes,
nicht an Schienen gebundenes
Landfahrzeug
öffentlicher Verkehrsraum
- dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze;
- Verkehrsflächen auf denen mit
- ausdrücklicher oder stillschweigender
- Duldung des Verfügungsberechtigten die
- Nutzung durch unbestimmten Personenkreis zugela ssen + tatsächlich genutzt
(ohne Rücksicht auf Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse)