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HfPol BW Strafrecht

Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB

Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB


Set of flashcards Details

Flashcards 43
Students 36
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 20.12.2013 / 19.11.2021
Licencing No Copyright (CC0)
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fremd

- nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos

bewegliche Sache

Möglichkeit des Wegschaffens / körperlicher Gegenstand (auch Flüssigkeiten, Gase) nicht: Strom

Wegnahme

Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams (eigenen oder eines Dritten)

Gewahrsam

Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache getragen von einem Herrschaftswillen z.B. auch bei Schlafenden und Bewusstlosen (hier gelockerter Gewahrsam = er weiß theoretisch wo sich die Sache befindet), aber nicht Tote

Bruch fremden Gewahrsams

  • Entziehung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers (gilt nicht bei Einverständnis z.B. bei Selbstbedienungstankstelle – hier kommt Betrug in Betracht)

Begründung neuen Gewahrsams

Ergreifung und Möglichkeit des Abtransports (kleine Gegenstände in sozialer Tabuzone z.B. durch Stecken in die Hosentasche wird sog. Gewahrsamsexklave begründet)

Subjektiv: Vorsatz und Zueignungsabsicht

Bedingt vorsätzliche Enteignung auf Dauer und absichtliche Aneignung mindestens vorübergehend

Einbrechen

  • gewaltsames, nicht notwendig Substanz verletzendes Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung (Kraftentfaltung nicht ganz unerheblicher Art) – es darf nicht ohne weiteres zugänglich sein