HfPol BW Strafrecht
Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB
Strafrecht Eigentumsdelikte §§ 242 ff StGB
Set of flashcards Details
Flashcards | 43 |
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Students | 36 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 20.12.2013 / 19.11.2021 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/hfpol_bw_strafrecht12
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fremd
- nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos
bewegliche Sache
Möglichkeit des Wegschaffens / körperlicher Gegenstand (auch Flüssigkeiten, Gase) nicht: Strom
Wegnahme
Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams (eigenen oder eines Dritten)
Gewahrsam
Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache getragen von einem Herrschaftswillen z.B. auch bei Schlafenden und Bewusstlosen (hier gelockerter Gewahrsam = er weiß theoretisch wo sich die Sache befindet), aber nicht Tote
Bruch fremden Gewahrsams
- Entziehung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers (gilt nicht bei Einverständnis z.B. bei Selbstbedienungstankstelle – hier kommt Betrug in Betracht)
Begründung neuen Gewahrsams
Ergreifung und Möglichkeit des Abtransports (kleine Gegenstände in sozialer Tabuzone z.B. durch Stecken in die Hosentasche wird sog. Gewahrsamsexklave begründet)
Subjektiv: Vorsatz und Zueignungsabsicht
Bedingt vorsätzliche Enteignung auf Dauer und absichtliche Aneignung mindestens vorübergehend
Einbrechen
- gewaltsames, nicht notwendig Substanz verletzendes Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung (Kraftentfaltung nicht ganz unerheblicher Art) – es darf nicht ohne weiteres zugänglich sein