Heft 1
JA
JA
-
- 1 / 14
-
Cartes-fiches
Determinanten der Bevölkerungsdynamik
- Fertilität (Anzahl Kinder/Frau)
- Mortalität (Todesfälle/ Gesamtzahl Individuen)
- Wanderung (Binnenwanderung und Außenwanderung)
Neue Formen der Arbeitsorganisation, Beschäftigungsmodelle
- Teilzeitarbeit
- Befristete Tätigkeit
- Telearbeit
- Leiharbeit
- 'Neue Selbstständigkeit'
Psychische Erkrankungen/Organisationskrankheiten
- Mobbing
- Burn-out
- Innere Kündigung
Grundbedingungen für Gesundheit (WHO)
- Stabiles Selbstwergefühl
- Positives Verhältnis zum eigenen Körper
- Freundschaften und soziale Beziehungen
- Intakte Umwelt
- Sinnvolle Arbeit & gesunde Arbeitsbedingungen
- Gesundheitswissen und Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Lebenswerte Gegenwart und sie begründete Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft
Prävention
- Primärprävention
- Vermeidung von Risikofaktoren oder ihre Erkennung und Beeinflussung
- Sekundärprävention
- Entdeckung der Krankheit im Frühstadium und deren erfolgreiche Frühtherapie
- Tertiärprävention
- Verhinderung einer Verschlimmerung der Erkrankung
Aktions- und Handlunsfelder ders betrieblichen Gesundheitmanagements
- Organisation
- Führung
- Unternehmenskultur
- Betriebsklima
- Arbeit
- Arbeitsbelastung
- Handlungsspielraum
- Soziale Unterstützung
- Person
- Fachliche/soziale Kompetenz
- Vertrauen und Identifikation
- Gesundheitsbewusstes Verhalten
Führungsstile
Autoritärer Führungsstil
Vorteile: gute Kontrolle, Leistungssteigerung, Übersichtlichkeit, hohe Entscheidungsgeschwindigkeit
Nachteile: Rivalität unter Mitarbeitern, Einschränkung der persönlichen Freiheit, geringe Motivation, Gefahr von Fehlentscheidungen durch überforderte Vorgesetzte
Demokratischer Führungsstil:
Vorteile: Entlastung von Führungskräften, Mitarbeiter sind motiviert, arbeiten selbstständig, identifizieren sich mit ihrer Arbeit, tragen zu einem guten Arbeitsklima bei
Nachteile: Entscheidungen können sich verzögern, reibungsloser Ablauf erfordert gut qualifizierte und selbstständige Arbeitnehmer
Laissez-faire- Führungsstil:
Vorteile: eingenständige Arbeitsweise und Wahrung der Individualität der Arbeitnehmer
Nachteile: schlechtere Arbeitsergebnisse, mangelde Disziplin, Chaos
Kooperativer Führungsstil
Arbeitssicherheitsgesetz
- 1973 erstellt, 2006 zuletzt geändert
- verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung der im Gesetzestitel genannte Persinen, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position
- fordert betriebliche Zusammenarbeit im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung
Arbeitsschutzgesetz
- 1996 erstellt, 2009 zuletzt geändert
- Ziel: Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern
- Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet von Sichherit und Gesundheit:
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- PSA (persönliche Schutzausrüstungsverordnung) Benutzungsverordnung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- 1975 erstellt, Neufassung 2004, letzte Änderung 2010
- setzt mit der Arbeitsschutzverordnung die Richtlinie der Europäischen Union 89/654/EWG um
- wird ergänzt durch Arbeitsstättenregeln
- Themen sind z.B: Lüftung, Raumtemperatur, künstliche Beleuchtung, Fußböden, Nichtraucherschutzgesetz
SGB V, §20
Erweitert die Grundprinzipien der GKV (medezinisches Bedarfsprinzip, Solidarprinzip, Sachleistungsprinzip) um das präventive Prinzip:
- Krankenkassen sollen Leistungen zur Primäprävention leisten, mit den Zielen: Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen
- Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänznde Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen
- Die Krankenkassen sollen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen fördern
SGB IV, §84, Absatz 2
- Diese Präventionsvorschrift verpflichtet ale Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement nach 6 Wochen AU in einem Jahr
- Ziele:
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung rezidivierender AU
- Arbeitsplatzerhaltung
Jahressteuergesetz 2009, §3 Nr. 34
Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sind bis 500€ pro Jahr, pro Arbeitnehmer steuerfrei
Begrenzung der Nutzenanalyse
- Multikausalität
- Carry-over-Effekte
- Langfristwirkung der Effekte
- Bewertbarkeit