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Grenzgänger

Was müssen Grenzgänger beachten?

Was müssen Grenzgänger beachten?


Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.09.2012 / 24.09.2012
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ändert sich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz ?

Im Bereich der Krankenversicherungspflicht gilt neu das Erwerbsortsprinzip. Das heisst, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger neu dort krankenversicherungspflichtig sind, wo sie ihrer Beschäftigung nachgehen. Neu ist auch, dass die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen der Versicherungspflicht in der Schweiz unterliegen. Einige Spezialabkommen, zum Beispiel zwischen der Schweiz und Deutschland, bzw. zwischen der Schweiz und Frankreich, ermöglichen es aber, eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu erlangen.

Wie muss ich vorgehen, um eine Befreiung für mich und gegebenenfalls für meine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen zu erlangen?

Um eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu erreichen, müssen Sie einen Antrag um Befreiung stellen. Dazu benutzen Sie bitte das offizielle Formular des Kantons, in dem Sie arbeiten. Falls Sie im Kanton Aargau, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus arbeiten, senden Sie dieses vollständig ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der Grenzgängerbewilligung an die folgende Adresse:

Gemeinsame Einrichtung KVG

Gibelinstrasse 25

Postfach

4503 Solothurn

Es werden nur Gesuche bearbeitet, welche vollständig ausgefüllt sind.

Gibt es eine Frist für das Befreiungsgesuch?

Ja. Um eine Befreiung zu erlangen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung einreichen. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es auch möglich, zwischen einer Krankenversicherung im Wohnort und einer Schweizer Krankenversicherung zu wählen und die Versicherung gegebenenfalls zu wechseln. Spätere Versicherungswechsel nach Ablauf der dreimonatigen Frist sind nicht mehr möglich und werden abgelehnt.

Kann ich das Optionsrecht auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz auch später ausüben?

Nein. Das Optionsrecht muss innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt in der Schweiz ausgeübt werden. Einzige Ausnahmen sind der Wechsel des Zivilstandes (z.B. Heirat) oder die Geburt eines Kindes. Dann kann das Optionsrecht innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis ausgeübt werden.

Muss ich die Befreiung jedes Jahr wieder beantragen?

Nein. Eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz gilt grundsätzlich solange, wie Sie im betreffenden Kanton als Grenzgängerin oder Grenzgänger tätig sind. Sobald sich Tatsachen, welche zur Befreiung führten, ändern (z.B. der Arbeitgeber oder die Versicherung wird gewechselt, der Wohnsitz oder der Familienstand verändert sich), sind die Grenzgängerinnen und Grenzgänger zur umgehenden Meldung an das Gesundheitsdepartement (Kantone Aargau, Appenzell und Glarus Ausserrhoden: Gemeinsame Einrichtung KVG) verpfllichtet.

Kann ich die Befreiung aufheben?

Nein; wenn Sie weiterhin im selben Kanton, der die Befreiung ausgestellt hat, als Grenzgänger erwerbstätig sind. Eine Befreiung kann nicht wieder aufgehoben werden. Sie bleibt solange bestehen, wie Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger ohne Unterbruch in der Schweiz arbeitstätig sind. Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz wird die Befreiung automatisch zum Zeitpunkt der Kündigung aufgehoben.

Ich bin in der Schweiz versichert. Muss ich trotzdem etwas machen?

Ja. Die Kantone sind verpflichtet, den Versicherungsschutz aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz zu gewährleisten. Wenn Sie in der Schweiz versichert sind, dann müssen Sie uns eine Kopie Ihres aktuellen Versicherungsausweises zukommen lassen, damit wir Ihren Versicherungsschutz überprüfen können.

Gibt es spezielle Formulare für die Befreiung?

Ja. Die Kantone haben spezielle Formulare, die für eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz ausgefüllt werden müssen. Wichtig ist, dass Sie genau diese Formulare benutzen. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und lassen Sie es von Ihrer Krankenversicherung unterzeichnen. Bitte unterscheiden Sie dabei, ob Sie ein Formular für eine gesetzliche Krankenversicherung oder ein Formular für eine private Krankenversicherung benötigen.