Gesetzeskunde

Heilpraktikergesetz

Heilpraktikergesetz


J. B.
Diese Lernkarten vermitteln grundlegende Kenntnisse über das Heilpraktikergesetz, insbesondere die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, die Berufsbezeichnung und die rechtlichen Grenzen. Sie erklären, wer eine Erlaubnis benötigt, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche Strafen bei Verstößen drohen, etwa bei unerlaubter Ausübung oder Ausübung im Umherziehen. Ideal für Einsteiger in medizinrechtliche Themen, die sich mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut machen möchten.
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13
Langue
Allemand
Catégorie
Médecine
Créé / Mis à jour
28.07.2013 / 08.04.2026

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Heilpraktikergesetz §6

Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Heilpraktikergesetz §5a

1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach §1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt. 2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

Heilpraktikergesetz §5

Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach §1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

Heilpraktikergesetz §3

Die Erlaubnis nach $ berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen

Heilpraktikergesetz §2

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein,bisher nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft erhalten

Heilpraktikergesetz §1 3

Wer die Heilkunde...ausüben will,erhält die Erlaubnis, nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker

Heilpraktikergesetz §1 2

Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs-oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen , auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird

Heilpraktikergesetz §1 1

§1 Heilpraktikergesetz Wer die Heilkunde,ohne als Arzt bestallt zu sein ausüben will,bedarf dazu der Erlaubnis

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