Gesetzeskunde
Heilpraktikergesetz
Heilpraktikergesetz
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Flashcards
Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach §1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt. 2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach §1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Die Erlaubnis nach $ berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein,bisher nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft erhalten
Wer die Heilkunde...ausüben will,erhält die Erlaubnis, nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs-oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen , auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird
§1 Heilpraktikergesetz Wer die Heilkunde,ohne als Arzt bestallt zu sein ausüben will,bedarf dazu der Erlaubnis