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PS Ziele

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Kartei Details

Karten 42
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.09.2012 / 18.08.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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sich fühlen

se sentir

sentimental

sentimental

Gefühl

le sentiment

gerührt

ému

empfindsam, feinfühlig

émotif

rührend, ergreifend

émouvant

PS 920

Ziel eines Auftrags zu vereinbarten Prüfungshandlungen ist, diejenigen Prüfungshandlungen
vorzunehmen, welche der Wirtschaftsprüfer mit dem Unternehmen und gegebenenfalls
einer Drittpartei (oder Drittparteien) vereinbart hat, und über tatsächliche Feststellungen
zu berichten.
5 Da der Wirtschaftsprüfer über die tatsächlichen Feststellungen bei den vereinbarten
Prüfungshandlungen – und nichts anderes – Bericht erstattet, wird keine Zusicherung
gegeben. Die Berichtsadressaten schätzen die Prüfungshandlungen und Feststellungen
des Wirtschaftsprüfers selber ein und ziehen daraus ihre eigenen Schlussfolgerungen.
6 Der Bericht (Textziffer 17 ff.) ist nur für die Parteien bestimmt, welche die Auftragsbedingungen
kennen (Textziffer 10A): Andere kennen den Anlass für die Prüfungshandlungen
nicht und könnten deren Ergebnisse falsch interpretieren.
6A Auftraggeber der Prüfungshandlungen können ausser Organen des Unternehmens auch
Dritte sein. Textziffer 17A gilt dann zusätzlich.

PS 910

Ziel eines Review-Auftrags
3 Ziel der Review eines Abschlusses ist eine Aussage des Wirtschaftsprüfers darüber, ob er
auf Sachverhalte gestossen ist, die ihn zum Schluss veranlassen, dass der Abschluss
nicht in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen
entspricht. Diese Aussage macht der Wirtschaftsprüfer aufgrund von Prüfungshandlungen,
welche nicht alle Nachweise liefern, die von einer Abschlussprüfung verlangt
würden (Review-Handlungen; Textziffer 18 ff.). Sie ist deswegen negativ formuliert.
3A Bei einem Grossteil der Unternehmen (z. B. jene in der Rechtsform der AG) ist eine Abschlussprüfung
gesetzlich vorgeschrieben. Review-Aufträge beziehen sich daher vor
allem auf Zwischenabschlüsse, Einzelabschlüsse im Rahmen der Prüfung von Konzernabschlüssen
sowie Abschlüsse oder Finanzinformationen aus besonderem Anlass.