Forensik
Fragen zu forensischer Psychologie und Psychiatrie
Fragen zu forensischer Psychologie und Psychiatrie
Kartei Details
Karten | 25 |
---|---|
Lernende | 14 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Kriminologie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.02.2010 / 30.03.2022 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/forensik
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/forensik/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Diagnostik sozialer exekutiver Dysfunktionen
Ziel: Erfassung von Defiziten im Erkennen von Gefühlsausdrücken im Einschätzen sozialer Situationen, im Erkennen der chronologischen Abfolge sozialer Situationen und dem sozial angemessenen Handeln
Gutachtenerstellung
1. Aktenauszug
a. Aktuelles Verfahren
b. Vorstrafen
c. Krankenunterlagen
d. Vorgutachten
2. Vorgeschichte
a. Angaben des Beschuldigten (Familienanamnese, Biografie, Eigenanamnese, Angaben zur Tat)
b. Angaben von Bezugspersonen
3. Untersuchungsbefunde
a. Psychischer Befund
b. Körperlicher Befund
c. Labor
d.EEG
e. CCT, evtl. andere bildgebende Verfahren
f. Testpsychologie
4. Zusammenfassung: Das Wesentliche in Kürze
5. Beurteilung:
a. Störung ja/nein, wenn ja
b. Zuordnung zu den jur. Kriterien des Schweregrades
c. Auswirkungen auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Prognose; Indikation
Einsichtsfähigkeit
Einsichtsfähigkeit liegt vor, wenn die kognitiven Fähigkeiten ausreichen, eine Einsicht in das Unrecht des Handelns zu ermöglichen. (Wissen, dass man etwas Verbotenes tut)
Die Einsichtsfähigkeit ist aufgehoben bei:
• Schwerwiegende intellektuelle Einbussen
• (psychotischen) Realitätsverkennungen (z.B bei wahnhaftem Verfolgungswahn)
Steuerungsfähigkeit
• Fähigkeit gemäss dieser Einsicht zu handeln
• Beeinträchtigungen der inneren Freiheitsgrade und Handlungsspielräume
• Es kommt darauf an festzustellen, ob die Handlungsspielräume einer Persönlichkeit durch eine krankehtisartige Störung, die den psychischen Merkmalen einer Schuldfähigkeitsbestimmung zuzuordnen ist, verändert bzw. gestört waren.
Aufhebung/verminderung durch Einbussen der voluntativen Fähigkeiten, die zu einem Handlungsentwurf beitragen.