FOM Wirtschafts- und Privatrecht
Prof. Gahlen
Prof. Gahlen
Kartei Details
Karten | 218 |
---|---|
Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 07.07.2015 / 25.06.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fom_wirtschafts_und_privatrecht
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/fom_wirtschafts_und_privatrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was regelt das Privatrecht?
- Regelt die Beziehungen zw. Privaten Rechtssubjekten auf Gleichordnungsebene (Bürger gg.Bürger)
-BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
-Öffentliches Recht behandelt Beziehungen zw. Staat und Bürger auf Über- und Unterordnungsebene (Staat gg. Bürger)
Grundsätze der Privatautonomie sind.....
Grundsatz der Vertragsabschlussfreiheit (Ob ein Vertrag abgeschlossen wird) OB?
Grundsatz der Vertragsgestaltungsfreiheit (Frei gestaltbar: mündlich,schriftlich, etc) WIE?
Grundsatz der Freiheit in der Wahl des Vertragspartners. MIT WEM?
Wer ist rechtsfähig?
-natürlich Personen (jeder)
-juristische Personen (AG,GmbH, eG,eV,Körperschaften,andere Personalkörperschaften wie Unis,berufsständische Kammern, OHG,KG
Wer ist nicht rechtsfähig?
Tiere (§90a BGB): haben keine eigenen Rechte
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
-Einseitige Rechtsgeschäfte (Vollmacht,Anfechtung, Auslobung,....)
-Zwei oder mehr Personen ( Verträge)
( Einigung) Verpflichtungsgeschäfte (Kauf, Schenkung.....Verplichtung hat eine Rechtsfolge herbeizuführen)(Erfüllungsgeschäft) Verfügungsgeschäfte (Eigentumsübertragung,Verpfändung,Belastung.......Herbeiführung der Rechtsänderung
Was ist das Abstraktionsprinzip?
Trennung von Verpflichtungs (einigung)-und Verfügungsgescgäft (Übergabe).
Bei einem Kaufvertrag erfolgendeshalb mind. drei Rechtsgeschäfte_
1.Abschluss des Kaufvertrages (Verpflichtung=Einigung)
2.Übergabe des Kaufgegenstandes (Verfügung)
3.Übergabe des Geldes (Verfügung)
Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung?
Objektiver Teil: Tatbestand, was man wahrnimmt (hören,fühlen, sehen oder lesen)
Subjektiver Teil: Tatbestand, bestehen aus Handlungswille (Ich will etwas tun), Erklärungswille (Ich will irgendetwas rechtlich erklären) und Geschäftswille (Ich will etwas bestimmtes rechtliches erklären)
Merke: Fehlt der Handlungswille, gibt es keine WE. Fehlt der Erklärungs- oder Geschäftswille, ist die WE anfechtbar.
Wie ist der Unterschied zwischen dem Zugang von WE bei Anwesenden und Abwesenden?
Zugang einer WE: die meisten WE erden erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam(WE unter Anwesenden gelten sofort) unter Abwesenden schriftlich.
-Eine WE unter Abwesenden geht zu, sobald sie so in dem Herrschaftbereich des Empfängers gelang ist, dass er sie unter Annahme gewöhnlicher Umstände zur Kenntnis nehmen kann.