Finanzwissenschaft
3. Steuertechnik und Tariflehre
3. Steuertechnik und Tariflehre
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 20.05.2015 / 15.01.2020 |
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Mengensteuer (unit tax)
- Bemessungsgrundlage: Stück, Liter, Kilogramm etc.
- EUR pro Stück, pro Liter, pro Kilogramm
Wertsteuer (ad valorem tax)
- Bemessungsgrundlage: Umsatz, Einkommen, Zollwert etc.
- Prozentuale Aufschläge auf Umsatz, Einkommen, Zollwert etc.
-> Wahrnehmungsschwäche begünstigt Wertsteuern
Menschliche Wahrnehmung auf Änderungen konzentriert
Bsp: Aufkommen proportionaler Wertsteuer steigt automtisch um 5%. Um Aufkommen von Mengensteuer auch um 5% steigen zu lassen, ist aktive Erhöhung der Mengensteuer um 5% notwendig, was jedoch als Steuererhöhungspolitik wahrgenommen werden würde
--> Immer mehr Wert-, immer weniger Mengensteuer
Kalte Progression
- Überproportionaler Anstieg des Steueraufkommens bei Anstieg des Nominaleinkommens im Falle der progressiven ESt (Wertsteuer)
- Steuermehrbelastung ohne Realeinkommensanstieg
- "Steuersenkungen" können regelmäßig angekündigt werden, die lediglich durch "kalte Progression" erzielte Mehreinnahmen nachlassen
Bruttowertsteuern vs. Nettowertsteuern
Bruttowertsteuer: Steuer von Bemessungsgrundlage abgezogen (Bsp. ESt)
p = q(1-r)
Nettowertsteuer: Steuer zu Bemessungsgrundlage hinzugerechnet
q = p(1+µ)
q : Bruttobetrag; r : Steuersatz der Bruttowertsteuer
p : Nettobetrag; µ : Steuersatz der Nettowertsteuer
q - p : Steuerbetrag
Umrechnungsformel:
µ = r / (1-r) r = µ / (1+µ)
Effektivsteuersatz
Verhältnis von Steuerbetrag und Bruttobetrag, also
(q - p) / q
-> Anteil des Werts, der dem Steuerpflichtigen entzogen wird
Effektivsteuersatz einer Bruttowertsteuer:
(q - p) / q = [ q - q (1 - r)] / q = r
Effektivsteuersatz einer Nettowertsteuer:
(q - p) / q = [ p (1 + µ) - p] / p(1 + µ)
Tarif
Steuerschuld als Funktion der Bemessungsgrundlage T(y)
Grenzsteuersatz
Verhältnis von zusätzlicher Steuer und einem Zuwachs der Bemessungsgrundlage
T'(y) = dT(y) / dy
Durchschnittssteuersatz
Verhältnis von Steuerbetrag und Bemessungsgrundlage
t(y) = T(y) / y
Proportionaler Tarif
Grenz- und Durchschnittssteuersatz sind kosntant
T(y) = ty
--> T '(y) = t(y) = t
Linearer Tarif
Durchschnittssteuersatz steigt mit steigender Bemessungsgrundlage, wenn b > 0
T(y) = ty - b
T '(y) = t ; t(y) = t - b/y
Linearer Tarif mit Freibetrag
T(y) = max { ty - b, 0}
Linearer Tarif mit Freigrenze
T(y) = ty falls y > b
T(y) = 0 falls sonst
Über Freigrenze gesamte (!) Bemessungsgrundlage besteuert
T '(y) = t falls y > b
T '(y) = 0 falls y (kleinergleich) b
Progression
Steuertarif ist progressiv (Proportional/regressiv) wenn der Durchschnittssteuersatz mit steigendem Einkommen wächst (konstant bleibt/ fällt)
t '(y) > 0
--> Tarif ist progressiv, wenn Grenzsteuersatz über Durchschnittssteuersatz liegt
Direkte Progression
Steigender Grenzsteuersatz T ''(y) > 0
Wenn Steuertarif konvex ist, ist er progressiv
indirekte Progression
Steigender Durchschnittssteuersatz bei nicht zunehmendem Grenzsteuersatz
zB beim linearen Tarif (mit und ohne Freibetrag)
T(y) = ty - b; T(y) = max { ty - b,0 }
Konvexitätsgrad
Zunahme des Grenzsteuersatzes
T ''(y)
Progressionsgrad
Zunahme des Durchschnittssteuersatzes
t '(y)
Aufkommenselastizität
a(y) = (dT/T) / (dy/y) = (dT/dy) * (y/T)
Wie seigt das Steueraufkommen (in %) an, wenn die Bemessungsgrundlage um 1% steigt?
--> Aufkommenselastisch, wenn a(y) > 1
--> Aufkommensunelastisch, wenn a(y) < 1
- Progressive Tarife sind aufkommenselastisch, wegen
T '(y) [y/T(y)] > 1 ⇔ T '(y) > [T(y)/y]
- Aufkommenselastizität variiert i.d.R. mit y (lokale Eigenschaft
--> Ausnahme: Iso-aufkommenselastischer Tarif
a(y) = µ für alle y ; nur Tarife der Form T(y) = ty^µ
Residualelastizität
Gibt an, um wie viel Prozent das Nettoeinkommen steigt, wenn das Bruttoeinkommen um % ansteigt
p(y) = (dx/x) / (dy/y) = (dx/dy) * (y/x)
mit Residuum x(y) = y - T(y) [bei ESt ist x Nettoeinkommen]
--> bei progressivem Tarif: p(y) < 1
--> bei proportionalem Tarif: p(y) = 1
--> bei regressivem Tarif: p(y) > 1
- Iso-residualelastischer Tarif:
p(y) = p für alle y ; nur Tarife der Form T(y) = y - ty^p
Lorenzkurve
Sei x = (x^1, x^2, ... , x^H) eine geordnete Einkommensverteilung, die jedem Konsumenten h =1, ... ,H ein Nettoeinkommen x^h zuordnet. Dann heißt die durch
L ( i/H) = (i summe h=1 x^h) / (H summe h=1 x^h) für i = 1,...,H
definierte Funktion Lorenzkurve.
Sie gibt an, welchen Prozentsatz des gesamten Nettoeinkommens die ärmsten 100 i/H Prozent der Einkommensbezieher erhalten.
--> Gilt für zwei geordnete Einkommensverteilungen x1, x2 und die zugehörigen Lorenzkurven L1,L2 überall L1 (größer-gleich) L2 , dann heißt die Einkommensverteilung x1 lorenz-dominant gegenüber der Einkommensverteilung x2
Satz von Jakobson
Gegeben sei eine Verteilung y der Bruttoeinkommen und zwei Steuertarife T1, T2 mit x1, x2 als den zugehörigen Verteilungen der Nettoeinkommen. Hat der erste Tarif überall eine geringere Reidualelastizität als der zweite, dann ist die Nettoeinkommensverteilung x1 lorenz-dominant gegenüber x2
Implikation:
Will Gesetzgeber größere Gleichheit der Nettoeinkommensverteilung erreichen, dann sollte er einen Tarif mit geringer Residualelastizität wählen, nicht einen Tarif mit höherer Auskommenselastizität oder mit steileren Anstieg des Grenz- oder Durchschnittssteuersatzes
Gini - Koeffizient
G = (Fläche zwischen Lorenzkurve und Diagonale) / (Fläche unterhalb der Diagonalen)
G = 0 --> Völlige Gleichheit der Einkommen
G = 1 --> Völlige Ungleichheit der Einkommen (1 Individuum bezieht gesamtes Einkommen, alle anderen nichts)
Effektive Progression
Effektive Progression als globales Progressionsmaß, das die Umverteilungswirkung des Tarifs in Abhängigkeit von der Einkommensverteilung abbildet :
Effektive Progression = (1-Gx) / (1-Gy)
--> Effektive Progression > 1 bei Progressivsteuer (Gx < Gy)
--> Effektive Progression < 1 bei Regressivsteuer
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