FEP02 6.4 Betriebliche Sozialleistungen
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.03.2014 / 19.11.2017 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Betriebliche Sozialleistungen sind
Zuwendungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die
zusätzlich zum Entgelt und ohne unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung gewährt werden.
Bei den betrieblichen Sozialleistungen muss zwischen
erpflichtenden und freiwilligen Leistungen
unterschieden werden:
Verpflichtende Sozialleistungen sind solche,
zu deren Gewährung der Arbeitgeber aufgrund
eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages verpflichtet ist. Der Arbeitgeber hat bei solchen
Sozialleistungen keinen Handlungsspielraum.
Der Beweggrund für die Gewährung
dieser Sozialleistung ist die
Notwendigkeit, eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.
Freiwillige Sozialleistungen sind solche,
über deren Gewährung und Ausgestaltung der
Arbeitgeber – unter Beachtung eventueller Mitwirkungsrechte von Betriebsrat, Personalrat
oder Mitarbeitervertretung – allein entscheiden kann.
Freiwillige Sozialleistungen sind solche,
über deren Gewährung und Ausgestaltung der
Arbeitgeber – unter Beachtung eventueller Mitwirkungsrechte von Betriebsrat, Personalrat
oder Mitarbeitervertretung – allein entscheiden kann.
Zum einen entspringen solche Sozialleistungen der
Fürsorgepflicht und dem darüber hinausgehenden
Fürsorgegedanken des Arbeitgebers.
Viele Arbeitgeber sahen und sehen die
sozialen Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter. So entstanden im 19. Jahrhundert – lange vor der gesetzlichen
Sozialversicherung – die
Betriebskrankenkassen und erste Ansätze einer betrieblichen
Altersversorgung; dabei wurden nur Fürsorgegedanken aus dem mittelalterlichen
Zunftwesen wieder aufgenommen.