Fall 4
106
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Kartei Details
Karten | 31 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.05.2014 / 11.03.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Welche Rechtsgebiete könnten eine Rolle spielen?
- Arbeitsrecht OR
- Sozialversicherungsrecht (UV, ALV, Krankenvers., Versicherungsvertragsrecht; BVG, KTG)
- Strafrecht
- Sozialhilferecht
Was sind die grundsätzlichen Problemen?
- Unfall oder Krankenheit?
- Selbstverschuldeter Arbeitsverlust?
- Aufhebungsvertrag gültig?
- Diebstahl?
- Anmeldung IV (Früherfassung) nötig?
Welche Unterlagen brauchen wir für ersten Überblick?
- Vollmacht (keine blanko sondern spezifische)
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Unterlagen Unfallversicherung, Krankentaggeldvers., Police Krankenkasse
- BVG-Reglement
- evtl. Gesamtarbeitsvertrag
- internes Reglement betreffend Entsorgung
Prioritätenliste
Überlegungen: was braucht Klient damit Existenzminimum kurzfr./langfr. gedeckt ist? gibt es Fristen einzuhalten?
1. Klärung Versicherungsstatus KTG: Ist eine vorhanden? Falls Ja, Antrag auf Übertritt in Einzelversicherung. Vorleistungspflichtig gegenüber UV (alles was nicht Unfall ist ist Krankheit!), Heilungskosten: Kostenübern. KK?
2. Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber zur Klärung des Vorgangs betreffend Aufhebungsvertrag
3. Kontakt ALV zur Klärung Status und weiteres Vorgehen
4. Evtl. Kontaktaufnahme mit WSH (wenn bspw. keine KTG)
UV lehnt zu Recht ab, was jetzt?
- Übernahme und Kostengutsprache von der KTG-Versicherung und KK erwirken
- Erstkontakt mit IV (Meldung Früherfassung)
- evtl. Erstkontat mit Pensionskasse wegen Prämienprüfung (PK zahlt beide dass keine Lücke entsteht)
- evtl. Kontat zum Sozialamt
Ist ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich zulässig?
- Ja, gemäss Bundesgericht grundsätzlich in Ordnung
- Beendigung durch gemeinsame Übereinkunft
Gefahr Aufhebungsvertrag
zwingender Sozialschutz wird entzogen wie:
- Lohn
- Kündigungsschutz
Von welchen Faktoren hängt Gültigkeit Aufhebungsvertrag ab?
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Echte gegenseitige Zugeständnisse (Vorteile für AG und AN): AG muss in mind. einem Punkt entgegenkommen
- AN muss ein vernünftiges Interesse am Aufhebungsvertrag haben
- Schutzbestimmungen beachten
- Überlegungsfrist
- Keine Saldoklausel