Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Handlungsbereich 1 - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Handlungsbereich 1 - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Kartei Details
Karten | 65 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 19.10.2015 / 23.02.2024 |
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Staatsquote
(auch "Staatsausgabenquote") Sie ist das Verhältnis zwischen dem Geld, das der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, und dem, was seine Bürger erwirtschaften - also dem Bruttoinlandsprodukt. Dieses Verhältnis wird in Prozent gemessen.
Bsp: Das BIP beträgt in einem Jahr 2 Mrd. Euro und die Staatsausgaben liegen bei 1 Mrd. Euro, also der Hälfte. Dann beträgt die Staatsquote genau 50%
(Staatsquote in Deutschland 2012 war 44,9%)
Sozialleistungsquote
Die Sozialleistungsquote (in Prozent ausgedrückt) ist der Anteil der Sozialleistungen an der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung (BIP) und ist von 1950 (17%) bis heute tendenziell stets gestiegen (2008 bei 28%)
Sozialleistungen
Sozialleistungsquote = --------------------------
Bruttoinlandprodukt
Sozialbudget
Das Sozialbudget ist eigentlich der Bericht der Bundesregierung, der für einen bestimmten Zeitraum die in der Bundesrepublik erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung darstellt. Der Begriff wird auch als Kurzbezeichnung für die Summe der im Sozialbudget dargestellten Leistungen verwendet.
Medizintechnik
Fachgebiet, welches sich am Schnittpunkt von Medizin und Ingenieurswissenschaften befindet. Es geht dabei um das Übertragen von technischem Wissen auf medizinische Untersuchungsmethoden, Therapieverfahren, Krankenpflege, Rehabilitation, und andere Gebiete. Ziel ist dabei stets die Optimierung der Behandlungsergebnisse des Patienten, sowie die Erleichterung der Arbeit für das medizinische Fachpersonal.
GG Art. 21 - Parteien
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Beteiligte an Sozial- und Gesundheitsleistungen
1. Öffentliche Träger (z. B. Landkreis als Träger eines Kreiskrankenhauses)
2. Wohlfahrtsorganisationen, freigemeinnützige Träger und Kirchen
3. Privatwirtschaftliche Unternehmen
Sechs wesentliche Formen von Zusammenschlüssen:
- Gemeinnützige Organisationen mit einer breiten Angebotspalette schließen sich zusammen. Bsp: Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Kostenträger schließen sich zusammen, Bsp: die gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV
- Sozialleistungsträger bilden zusammen mit den Anbietern eine Arbeitsgemeinschaft für den jeweiligen Leistungsbereich, Bsp: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
- Anbieter eines bestimmten Leistungsspektrums schließen sich zusammen, Bsp: die Deutsche Krankenhausgesellschaft
- Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe schließen sich in Berufsverbänden und Standesorganisationen zusammen, Bsp: die Kassenärztliche Bundesvereinigung und erhalten zum Teil einen hoheitlichen Auftrag
- Betroffene schließen sich in Selbsthilfeorganisationen zu einer Interessensvertretung zuammen, Bsp: die Deutsche AIDS-Hilfe e. V.
Spitzenverband
ein Dachverband mehrerer regionaler oder thematisch unterschiedlicher Einzelverbände, der von einem Dritten (meist einer staatlichen Stelle) innerhalb von dessen Bezugsrahmen als die einzige Vertretung für alle Aktivitäten und Akteure in einem bestimmten, abgegrenzten Bereich anerkannt ist (Alleinvertretungslegitimation). Ein Spitzenverband bündelt und vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Organisationen in politischen Zusammenhängen. Er berät und unterstützt deren Arbeit.
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
- Kommunaler Spitzenverband - Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften
- der neugebildete Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der die bisherigen Spitzenverbände der Gesetzliche Krankenversicherungen ablöst.
Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes:
- Unterstützung der Krankenkasse und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen
- Vertretung der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit Ärzten und Krankenhäusern
- Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen in der Sozialversicherung
- Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Krankenhäuser und in der ambulanten Versorgung
- die Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der neuen Höchstbeträge für Arzneimittel
- Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
Themenschwerpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit
- Gesundheitsvorsorge und Prävention
- Gesundheitsversorgung
- Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung
- Gentechnik, Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin sowie Krankheitsbekämpfung einschl. der Aufklärung
- Berufsgesetze für die Ausbildungen in Heilberufen
- Europäische und Internationale Gesundheitspolitik
Fünf nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Gesundheit
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Robert-Koch-Institut
- Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe)
- Dt. Institut für medizinische Dokumentation und Information
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Aufgaben des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
- Konkretisierung des Leistungskatalogs der GKV
- Vorgaben zur flächendeckenden medizinischen Versorgung (ambulant und stationär)
- Qualitätssicherung
Zusammensetzung des G-BA
Er wird gebildet von
- der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
- der Deutschen Krankenhausgesellschaft
- den Bundesverbänden der Krankenkassen
- der Bundesknappschaft
- und den Verbänden der Ersatzkassen
- Neu: Patientenvertreter
Aufgaben des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)
- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten
- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit
- Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten
- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen
- Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln
Aufgaben der Gesundheitsämter:
Die Aufgaben sind durch Ländergesetze geregelt, ein Gesundheitsamt wird i. d. R. von einem Amtsarzt geleitet.
- Gesundheitsschutz und Gesundheitsaufsicht: Hygiene und Desinfektion (Trinkwasserkontrolle, Rattenkontrolle, Läuse, Begehungen von Einrichtungen...)
- Gesundheitsfürsorge: Jugendgesundheitsdienst (Reihenuntersuchungen, Impfen... )
- Sozialmedizin: amtsärztlicher Dienst (Gutachten..) Suchtberatung, Krebsberatung...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Was ist ein Sozialstaat?
Ein Sozialstaat ist der institutionelle Ausdruck der Übernahme der Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder. (Girvetz 1968)
Zwei Ziele des Sozialstaates:
- das Verteilungsziel (Teilziele sind Chancengleichheit und materielle Teilhabe an dem Wohlstand der Gesellschaft für Jeden)
- das Sicherungsziel (Verringerung der strukturellen Abhängigkeiten, Institutionen sozialer Sicherung sollen die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen abdecken)
Sozialpolitische Grundsätze im Grundgesetz:
Art. 1 Menschenwürde
Art. 2 Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Art. 3 Gleichheitsgrundsatz
Art. 8 Versammlungsfreiheit
Art. 9 Koalitionsfreiheit
Art. 11 Recht auf Freizügigkeit
Art. 12 Recht auf freie Berufswahl
Art. 20 Sozialstaatsgrundsatz und Föderalismusgarantie
Art. 28 Verpflichtung des Sozialstaatsgrundsatzes auch für die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder
Solidarprinzip
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung: Kalkulation nach dem Kostendeckungsprinzip, umgelegt auf alle Versicherten nach deren Leistungsfähigkeit -> Sachleistungsprinzip
Versicherungsprinzip
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung: Kalkulation nach persönlichen Risiken, die im "Geldleistungsprinzip" ihr Ergebnis finden -> Erstattungprinzip
Fürsorgeprinzip
Im Rahmen eines aus dem Staatshaushalt steuerfinanzierten Gesundheitssystems, bei dem es keine Kalkulation im eigentlichen Sinne gibt, sondern nur kameralistisch die entstehenden Kosten durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden müssen (im Rahmen eines festgelegten Budgets). -> Sachleistungsprinzip (Dieses Prinzip z. B. in Dänemark und Großbritannien)
Zahlung für Leistung
im Rahmen von Direktzahlungen, bei denen es keine Versicherung, sondern eine individuelle Zahlungsvereinbarung zwischen den Vertragspartnern gibt. -> Geldleistungsprinzip
Demographische Entwicklung
Umfasst alle Bereiche, die für die Entwicklung der Bevölkerung eines Lande in Bezug auf die Faktoren Alter, Lebenserwartung und Geburtenrate (Nettoreproduktionsrate) entscheidend sind.
Altersquotient
Verhältnis von Alten zu Erwerbsfähigen
Jugendquotient
Verhältnis von Jungen zu Erwerbsfähigen
Fertilitätsrate
Anzahl der Geburten pro Frau (momentan 1,4 in Deutschland)
Artikel 20 Grundgesetz:
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Mögliche Reaktionen des Gesetzgebers auf die demographische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die Pflege:
- Zuschüsse aus Steuermitteln für die Sozialversicherungen
- Steuerung der Ausgaben durch Deckelungen bzw. festgelegten Budgets
- Beteiligung bei Inanspruchnahme von Leistungen
- Reduzierung von Leistungen
- Verlagerung von Beiträgen hin zu den Versicherten
- Anpassungen der Leistungen
- Erhöhung der Versicherungsbeiträge
- Effizientere Versorgungssysteme
- Verbreiterung der Einnahmebasis durch Hinzuziehung der Beamten und Selbständigen in die GKV
- Unterstützung privater Vorsorge (Riester, Rürup..)
- Förderung des Bürgerengagements
-Rückbau, Renaturierung in Regionen mit Bevölkerungsschwund
- Förderung von Familie
- Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
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