Externes Rechnungswesen
2. Semester Uni Leipzig
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Cartes-fiches
1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen
Aus- und Einzahlung?
Veränderung der liquiden Mittel (Bank, Kasse)
--> erfolgsneutral
1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen
Ausgabe und Einnahme
Veränderung des Nettogeldvermögen
(Liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten)
1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen
Aufwand und Ertrag
Veränderung des Reinvermögens
--> alles was im Buchungssatz Aufwand und Ertrag ist
1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen
Kosten und Leistungen
Veränderungen des Betriebserfolges
--> sachzielbezogene Aufwendungen und Erträge
1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen
Zwecke des externen Rechnungswesen
1. Steuerbemessungsrechnung
2. Ausschüttungsbemessungsrechnung
3. Publizität
1.2 Informationsintressen und deren Regelung
Begriffserklärung
Principal, Agent, Monitoring, Bonding
Stakeholder, Shareholder
Principal: Kapitalgeber
Agent: Manager
Monitoring: Überwachung / Prüfung
Bonding: Anreize zur Interessenverknüpfung (z.B. Gewinnbeteiligung)
Stakeholder: alle die in irgendeiner Form mit dem Unternehmen verbunden sind
Shareholder: Eigenkapitalgeber (z.B. Aktionäre)
1.2 Informationsintressen und deren Regelung
Informationsstand der Geschäftsführung, § 131 Abs. 3 AktG
Der Vorstand darf die Auskunft verweigern...
§ 131 Abs. 3 Nr. 1 AktG: konkurrenzsensible Information (z.B. Geheimrezept)
§ 131 Abs. 3 Nr. 2 AktG: steuerliche Verhältnisse
§ 131 Abs. 3 Nr. 3 AktG: nicht bilanzierte Werte (z.B. stille Reserven, Firmenname)
§ 131 Abs. 3 Nr. 4 AktG: Ermessensspielräume (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen nicht ausgegeben werden, wenn der Anhang ausreicht)
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Ausschüttungsregelungen
Verteilung des ausschüttbaren Gewinns an Gläubiger, Anteilseigner und Management.
Gläubiger: Ausschüttungssperre für Nominalkapital
Anteilseigner: Vermeidung des "Aushungers" durch Gewinnermittlungsregeln
Management: Gewinneinbehaltungsrecht des Vorstandes (§ 58 Abs. 2 AktG)
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Optimale Kapitalallokation?
--> Kapitaleinsatz dort, wo höchste Rentabilität zu erwarten ist
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss
Informationsregelung
- Tatsächliches Bild der Vermögen-, Finanz-, Ertragslage
1. --> Alle Interessenten: vergangener Erfolg / künftiger Erfolg (eingeschränkt möglich)
2. --> Gläubiger: Schuldendeckungspotential (Vermögen)
3. --> Alle Interessenten: Finanzlage
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss
Ausschüttungsregelung
Kompromissregel zum Ausgleich tendenziell hoher bzw. niedriger Ausschüttungsinteressen (Eigener vs. Gläubiger)
Unteilung in Gläubigerschutz und Gesellschafterschutz
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss
Gläubigerschutz
Gläubigerschuatz
--> Ebene der Gewinnermittlung --> Höchstvorschriften
--> Ebene der Gewinnverwendung --> Ausschüttungssperre für Nominalkapital (alle Kapitalgeber)
1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung
Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss
Gesellschafterschutz
Gesellschafterschutz
--> Ebene der Gewinnermittlung --> Mindestwertschriften
--> Ebene der Gewinnverwendung --> Begrenzung der Thesaurierungskompetenz
1.4 HGB vs. IFRS
Grundbegriffe
HGB, IAS, IFRS, GoB, US-GAAP
HGB: Handelsgesetzbuch
IAS: International Accounting Standards
IFRS: International Financial Reporting Standards
US-GAAP: US Generally Accepted Accounting Principals
1.4 HGB vs. IFRS
Warum IFRS?
Problem: unterschiedliche Paradigmen in der Rechnungslegung (USA anders als in Deutschland)
Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS
- Abschlssadressaten mit Information über die Vermögen-, Finanz- und Ertragslage versehen
- die für eine große Bandbreite an Abschlussadressaten nützlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen --> Dokumentation, Rechenschaft, Nicht wie im HGB: Kapitalerhaltung durch Ausschüttungsbegrenzung
2.1 Teile der Rechnungslegung
Einzelkaufmann Jahresabschluss
§ 242 Abs. 3 HGB
1. Jahresbilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
2.1 Teile der Rechnungslegung
Kapitalgesellschaft Jahresabschluss
§ 264 Abs. 1, § 264a Abs. 1 HGB
1. Jahresbilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Anhand bestehend aus Erläuterungen und Pflichtangaben und Pflichtangaben
4. Eigenkapitalspiegel
5. Kapitalflussrechnung
6. Segmentberichterstattung (Wahlrecht)
+
Lagebericht § 289 HGB
2.1 Teile der Rechnungslegung
Ziele des BilMoGs (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
1. Deregulierung und Kostensenkung
2. Verbesserung der Aussagekraft des HGB-Abschlusses
3. Schaffung einer vollwertigen Alternative zu IFRS
4. Stärkung für den Wettbewerb mit dem IFRS
2.3 Die Beziehung zwischen Handels- und Steuerbilanz
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?
„Bei Gewerbetreibenden...ist...das Betriebsvermögen anzusetzen..., das nach den handelsrechtlichen G[..]o[..]B[..] auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt.“
(§5 Abs. 1 Satz 1 EStG)
Gültigkeit:
HB-Ansatz für StB-Ansatz maßgeblich, wenn keine spezielle steuerl. Regelung existiert oder kein steuerl. Wahlrecht abweichend ausgeübt wurde.
Durchbrechung:
spezielle steuerliche Vorschriften oder anders ausgeübte steuerliche Wahlrechte verlangen ein Abweichen vom HB-Ansatz
Steuerliches Verbot bricht handelsrechtliche Pflicht
keine Maßgeblichkeit eines IFRS-Abschlusses
3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
abstrakt Bilanzierungsfähig
Vermögensgegenstände
- wirtschaftlicher WErt?
-selbstständig bewertbar?
-einzeln veräußerbar?
Schulden
-Vergangenheitsbezug?
-ggü Dritten?
-Vermögensbelastung
-quantifizierbar und wahrscheinlich? (bspw. Rückstellungen)
3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
konkrete Bilanzierungsfähigkeit
-Zurechnung zum Bilanzvermögen?
- S/VG wirtschaftlich zugehörig?
-maßgeblich in wirtschaftl. Eigentum fallend?
3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
Bilanzierungspflicht
konkretes Bilanzierungsverbot
Bilanzierungswahlrecht
oder Bilanzierungsgebot
3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
Was ist der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen?
Rückstellungen sind in Höhe und Entstehung nicht sicher (nur wahrscheinlich)
3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
Was ist der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen?
Rückstellungen sind in Höhe und Entstehung nicht sicher (nur wahrscheinlich)
3.2 Der Unternehmenswert - Goodwill
Wie ermittel man den Unternehmenswert?
Vorstellung über den Gegenwartswert der künftigen Einzahlungsüberschüsse
Will man den Wert eines Unternehmens bestimmen, so sind ökonomisch die Barwerte der künftigen Einzahlungsüberschüsse relevant.
UW = (E – A) / i
E = EInzahlung
A = Auszahlung
i = Kalkulationszins
3.2 Unternehmenswert - Goodwill
Wie ermittelt man den originären Geschäftswert?
GWorg = UW – (V – S + SR)
V=Vermögensgegenstände
S=Schulden
SR=stille Rücklagen
3.2 Unternehmensewrt - Goodwill
Wie ermittelt man den derivativen Geschäftswert?
GWder= KP - (V - S + SR)
KP=Kaufpreis
V=Vermögensgegenstände
S=Schulden
SR=stille Rücklagen
3.3 Rückstellung als Teil der Schulden
Was ist der Zweck von Rückstellunge?
Verlustvorwegnahme im Interesse des Gläubigerschutzes
nicht realisierte Gewinne: Verbot der Berücksichtigung
nicht realisierte Verluste: Pflicht der Berücksichtigung
Aufwandsrückstellungen grundsätzlich nicht bilanzierbar
3.3 Rückstellungen
wie werden Eventualverbindlichkeiten im HGB behandelt?
Kein Ansatz ungewisser Verbindlichkeiten oder drohender Verluste, da das auslösende Ereignis in der Vergangenheit fehlt.
Angabepflicht in Bilanz oder Anhang aber keine Passivierung als Schuld!
3.3 Rückstellungen
Ausnahmeregelungen für Aufwandsrückstellungen
-unterlassen Instandhaltung, bei Nachholung innerhalb von 3 Monaten des Folgesjahres
3.4 Latente Steuern
Voraussetzungen für Steuerlatenzen
-Ergebnisdifferenzen zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Rechnungslegung
-Tatsächliche Steuerbelsatung (StB) und fiktive Steuerbelastung (HB) weichen deshalb voneinander ab
-Die Ergebnisdifferenz GLEICHT SICH IM ZEITABLAUF AUS (ist temporär)
-Dann (und nur dann!!!) werden künftige Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen erwartet.
3.4 Latente Steuern
Formen von Differenzen
1. zeitlich begrenzte (temporäre) Differenzen
-späterer Ausgleich der Differenz
-Umkehr der Wirkung in GuV und Bilanz
2.quasi-permanente Differenzen
-Unterschiede in Bewertung von nicht abnutzbaren VG des AV
-Werden während des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes aufgelöst
-Abhängig von der Disposition des Bilanzierenden (Verkauf eines Grundstücks)
--> BilMoG: Bildung auch bei quasi-permanenten Differenzen
3. permanente Differenzen
-gleichen sich im zeitablauf nicht aus
z.B. nicht abzugsfähige Aufwendungen
-Aufsichtsratvergütung zu 50%
-Bewirtungsaufwendungen zu 30%
oder
steuerfreie Erträge
Dividenden, wenn im Betriebsvermögen gehalten
3.4 Latente Steuern
Schema für die Bildung latenter Steuern
Das Schema ist nur im Enstehungsjahr anzuwenden
HB-Gewinn< StB-Gewinn --> aktive latente Steuern
erwartete Steuerentlastung
Wahlrecht
Antizipation der Differenz im Enstehungsjahr
Aktivierungs im Entstehungsjahr
spätere Umkehr und Auflösung
HB-Gewinn > StB-Gewinn --> passive latente Steuern
erwartete Steuerbelastung
Pflicht
Antizipation der Differenz bereits im Entstehungsjahr
Passivierung im Entstehungsjahr
spätere Umkehr und Auflösung
3.4 Latente Steuern
Steuersatz
Berechnung der latenten Steuern mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz.
-Abstellen auf den zum Stichtag gültigen oder angekündigten Steuersatz; Steuersatz muss vom Bundesrat vor dem Bilanzstichtag verabschiedet worden sein.
3.5 EK und offene Rücklagen
Unterschied zwischen Residualanspruch und Nominalanspruch?
Residualanspruch (bei Eigenkapital): =Anspruch auf einen verbleibenden Rest
z.B.:Anspruch des Eigenkapitalgebers auf den verbleibenden Gewinn eines Unternehmens nach Erfüllung aller anderen Ansprüche
Nominalanspruch (bei Fremdkapital): Der Kapitalgeber hat lediglich Anspruch auf die Rückzahlung des Nominalbetrages
z.B.: Für einen Kredit in Höhe von 1000€ werden genau diese 1000€ Nominalbetrag zurückgezahlt (+Zinsen)
3.5 EK und offene RL
Bedeutung und Funktionen des Eigenkapitals
Wichtig für die Beurteilung der Bonität
Funktionen:
-Kontinuität (keine Rückzahlung best. Beträge)
-Haftung (vor allem bei Kapitalges.)
-Verlustausgleich
3.5 Eigenkapital und offene Rücklagen
Kauf eigener Anteile: Vorgehensweise
- Verminderung des gezeichneten Kapitals i.H.d. Nennbetrags
- Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit frei verfügbaren Rücklagen (KRL oder GRL)
- Anschaffungsnebenkosten als Aufwand in die GuV
3.6 Stille Rücklagen und Wahlrechte
Arten von stillen Rücklagen
Zwangsrücklagen -> Gewinnrealisationsprinzip ; Einzelveräußerungswert >Buchwert
Schätzungs-(Ermessens-)rücklagen->Unsicherheit; insbes. Nutzungsdauer, Rückstellungshöhe
Dispositionsrücklagen-> Ausübung von Wahlrechten; Disagio, Entwicklungsaufwand
Willkürrücklagen -> VERBOT