Externes Rechnungswesen

2. Semester Uni Leipzig

2. Semester Uni Leipzig


Tobias Warkentin
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das externe Rechnungswesen auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie Wertansatzkategorien, Jahresabschlüsse, und die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Besonders relevant sind die Grundbegriffe des Rechnungswesens, die Anwendung des HGB und IFRS, sowie die Behandlung von Gewinn und Rücklagen. Die Karteikarten richten sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten erlangen möchten.
Karten
49
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
04.06.2014 / 04.05.2024

Lernkarten

1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen

Aus- und Einzahlung?

Veränderung der liquiden Mittel (Bank, Kasse)

--> erfolgsneutral

 

1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen

Ausgabe und Einnahme

Veränderung des Nettogeldvermögen

(Liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten)

1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen

Aufwand und Ertrag

Veränderung des Reinvermögens

--> alles was im Buchungssatz Aufwand und Ertrag ist

1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen

Kosten und Leistungen

 

Veränderungen des Betriebserfolges

--> sachzielbezogene Aufwendungen und Erträge

1.1 Grundbegriffe und Bereiche des Rechnungswesen

Zwecke des externen Rechnungswesen

1. Steuerbemessungsrechnung

2. Ausschüttungsbemessungsrechnung

3. Publizität

1.2 Informationsintressen und deren Regelung

Begriffserklärung

Principal, Agent, Monitoring, Bonding

Stakeholder, Shareholder

 

Principal: Kapitalgeber

Agent: Manager

Monitoring: Überwachung / Prüfung

Bonding: Anreize zur Interessenverknüpfung (z.B. Gewinnbeteiligung)

Stakeholder: alle die in irgendeiner Form mit dem Unternehmen verbunden sind

Shareholder: Eigenkapitalgeber (z.B. Aktionäre)

1.2 Informationsintressen und deren Regelung

Informationsstand der Geschäftsführung, § 131 Abs. 3 AktG

Der Vorstand darf die Auskunft verweigern...

§ 131 Abs. 3 Nr. 1 AktG: konkurrenzsensible Information (z.B. Geheimrezept)

§ 131 Abs. 3 Nr. 2 AktG: steuerliche Verhältnisse

§ 131 Abs. 3 Nr. 3 AktG: nicht bilanzierte Werte (z.B. stille Reserven, Firmenname)

§ 131 Abs. 3 Nr. 4 AktG: Ermessensspielräume (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen nicht ausgegeben werden, wenn der Anhang ausreicht)

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Ausschüttungsregelungen

Verteilung des ausschüttbaren Gewinns an Gläubiger, Anteilseigner und Management.

Gläubiger: Ausschüttungssperre für Nominalkapital

Anteilseigner: Vermeidung des "Aushungers" durch Gewinnermittlungsregeln

Management: Gewinneinbehaltungsrecht des Vorstandes (§ 58 Abs. 2 AktG)
 

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Optimale Kapitalallokation?

--> Kapitaleinsatz dort, wo höchste Rentabilität zu erwarten ist

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss

Informationsregelung

- Tatsächliches Bild der Vermögen-, Finanz-, Ertragslage

1. --> Alle Interessenten: vergangener Erfolg / künftiger Erfolg (eingeschränkt möglich)

2. --> Gläubiger: Schuldendeckungspotential (Vermögen)

3. --> Alle Interessenten: Finanzlage

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss

Ausschüttungsregelung

Kompromissregel zum Ausgleich tendenziell hoher bzw. niedriger Ausschüttungsinteressen (Eigener vs. Gläubiger)

Unteilung in Gläubigerschutz und Gesellschafterschutz

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss

Gläubigerschutz

Gläubigerschuatz

--> Ebene der Gewinnermittlung --> Höchstvorschriften

--> Ebene der Gewinnverwendung --> Ausschüttungssperre für Nominalkapital (alle Kapitalgeber)

1.3 Abrechnungsintressen und Ausschüttungsregelung

Aufgaben des handelsrechtlichen Jahresabschluss

Gesellschafterschutz

Gesellschafterschutz

--> Ebene der Gewinnermittlung --> Mindestwertschriften

--> Ebene der Gewinnverwendung --> Begrenzung der Thesaurierungskompetenz

1.4 HGB vs. IFRS

Grundbegriffe

HGB, IAS, IFRS, GoB, US-GAAP

HGB: Handelsgesetzbuch

IAS: International Accounting Standards

IFRS: International Financial Reporting Standards

US-GAAP: US Generally Accepted Accounting Principals

1.4 HGB vs. IFRS

Warum IFRS?

Problem: unterschiedliche Paradigmen in der Rechnungslegung (USA anders als in Deutschland)

Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS

- Abschlssadressaten mit Information über die Vermögen-, Finanz- und Ertragslage versehen

- die für eine große Bandbreite an Abschlussadressaten nützlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen --> Dokumentation, Rechenschaft, Nicht wie im HGB: Kapitalerhaltung durch Ausschüttungsbegrenzung

2.1 Teile der Rechnungslegung

Einzelkaufmann Jahresabschluss

§ 242 Abs. 3 HGB

1. Jahresbilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung

2.1 Teile der Rechnungslegung

Kapitalgesellschaft Jahresabschluss

§ 264 Abs. 1, § 264a Abs. 1 HGB

1. Jahresbilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung

3. Anhand bestehend aus Erläuterungen und Pflichtangaben und Pflichtangaben

4. Eigenkapitalspiegel

5. Kapitalflussrechnung

6. Segmentberichterstattung (Wahlrecht)

+

Lagebericht § 289 HGB

2.1 Teile der Rechnungslegung

Ziele des BilMoGs (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)

1. Deregulierung und Kostensenkung

2. Verbesserung der Aussagekraft des HGB-Abschlusses

3. Schaffung einer vollwertigen Alternative zu IFRS

4. Stärkung für den Wettbewerb mit dem IFRS

2.2 Grundstruktur der Bilanz
 

siehe bild

2.3 Die Beziehung zwischen Handels- und Steuerbilanz

Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?

„Bei Gewerbetreibenden...ist...das Betriebsvermögen anzusetzen..., das nach den handelsrechtlichen G[..]o[..]B[..] auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt.“

(§5 Abs. 1 Satz 1 EStG)

Gültigkeit:
HB-Ansatz für StB-Ansatz maßgeblich, wenn keine spezielle steuerl. Regelung existiert oder kein steuerl. Wahlrecht abweichend ausgeübt wurde.

Durchbrechung:
spezielle steuerliche Vorschriften oder anders ausgeübte steuerliche Wahlrechte verlangen ein Abweichen vom HB-Ansatz

 

Steuerliches Verbot bricht handelsrechtliche Pflicht

keine Maßgeblichkeit eines IFRS-Abschlusses

3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

abstrakt Bilanzierungsfähig

Vermögensgegenstände
- wirtschaftlicher WErt?
-selbstständig bewertbar?
-einzeln veräußerbar?

Schulden
-Vergangenheitsbezug?
-ggü Dritten?
-Vermögensbelastung
-quantifizierbar und wahrscheinlich? (bspw. Rückstellungen)

3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
konkrete Bilanzierungsfähigkeit

-Zurechnung zum Bilanzvermögen?

- S/VG wirtschaftlich zugehörig?

-maßgeblich in wirtschaftl. Eigentum fallend?

3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung
Bilanzierungspflicht

konkretes Bilanzierungsverbot

Bilanzierungswahlrecht

oder Bilanzierungsgebot

3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung

Was ist der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen?

Rückstellungen sind in Höhe und Entstehung nicht sicher (nur wahrscheinlich)
 

3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung

Was ist der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen?

Rückstellungen sind in Höhe und Entstehung nicht sicher (nur wahrscheinlich)
 

3.2 Der Unternehmenswert - Goodwill

Wie ermittel man den Unternehmenswert?

Vorstellung über den Gegenwartswert der künftigen Einzahlungsüberschüsse

Will man den Wert eines Unternehmens bestimmen, so sind ökonomisch die Barwerte der künftigen Einzahlungsüberschüsse relevant.

UW = (E – A) / i
E = EInzahlung
A = Auszahlung
i = Kalkulationszins

3.2 Unternehmenswert - Goodwill

Wie ermittelt man den originären Geschäftswert?

GWorg = UW – (V – S + SR)

V=Vermögensgegenstände
S=Schulden
SR=stille Rücklagen
 

3.2 Unternehmensewrt - Goodwill

Wie ermittelt man den derivativen Geschäftswert?

GWder= KP - (V - S + SR)

KP=Kaufpreis
V=Vermögensgegenstände
S=Schulden
SR=stille Rücklagen

3.3 Rückstellung als Teil der Schulden

Was ist der Zweck von Rückstellunge?

Verlustvorwegnahme im Interesse des Gläubigerschutzes

nicht realisierte Gewinne: Verbot der Berücksichtigung
nicht realisierte Verluste: Pflicht der Berücksichtigung
 

Aufwandsrückstellungen grundsätzlich  nicht bilanzierbar

3.3 Rückstellungen

wie werden Eventualverbindlichkeiten im HGB behandelt?

Kein Ansatz ungewisser Verbindlichkeiten oder drohender Verluste, da das auslösende Ereignis in der Vergangenheit fehlt.

Angabepflicht in Bilanz oder Anhang aber keine Passivierung als Schuld!

3.3 Rückstellungen
 

Ausnahmeregelungen für Aufwandsrückstellungen

-unterlassen Instandhaltung, bei Nachholung innerhalb von 3 Monaten des Folgesjahres

 

3.4 Latente Steuern

Voraussetzungen für Steuerlatenzen

-Ergebnisdifferenzen zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Rechnungslegung
-Tatsächliche Steuerbelsatung (StB) und fiktive Steuerbelastung (HB) weichen deshalb voneinander ab
-Die Ergebnisdifferenz GLEICHT SICH IM ZEITABLAUF AUS (ist temporär)
-Dann (und nur dann!!!) werden künftige Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen erwartet.
 

3.4 Latente Steuern

Formen von Differenzen

1. zeitlich begrenzte (temporäre) Differenzen
-späterer Ausgleich der Differenz
-Umkehr der Wirkung in GuV und Bilanz

2.quasi-permanente Differenzen
-Unterschiede in Bewertung von nicht abnutzbaren VG des AV
-Werden während des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes aufgelöst
-Abhängig von der Disposition des Bilanzierenden (Verkauf eines Grundstücks)
--> BilMoG: Bildung auch bei quasi-permanenten Differenzen

3. permanente Differenzen
-gleichen sich im zeitablauf nicht aus
z.B. nicht abzugsfähige Aufwendungen
-Aufsichtsratvergütung zu 50%
-Bewirtungsaufwendungen zu 30%
oder
steuerfreie Erträge
Dividenden, wenn im Betriebsvermögen gehalten

3.4 Latente Steuern
Schema für die Bildung latenter Steuern

Das Schema ist nur im Enstehungsjahr anzuwenden

HB-Gewinn< StB-Gewinn --> aktive latente Steuern
erwartete Steuerentlastung
Wahlrecht
Antizipation der Differenz im Enstehungsjahr
Aktivierungs im Entstehungsjahr
spätere Umkehr und Auflösung

HB-Gewinn > StB-Gewinn --> passive latente Steuern
erwartete Steuerbelastung
Pflicht
Antizipation der Differenz bereits im Entstehungsjahr
Passivierung im Entstehungsjahr
spätere Umkehr und Auflösung

3.4 Latente Steuern

Steuersatz

Berechnung der latenten Steuern mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz.

-Abstellen auf den zum Stichtag gültigen oder angekündigten Steuersatz; Steuersatz muss vom Bundesrat vor dem Bilanzstichtag verabschiedet worden sein.

3.5 EK und offene Rücklagen

Unterschied zwischen Residualanspruch und Nominalanspruch?

Residualanspruch (bei Eigenkapital): =Anspruch auf einen verbleibenden Rest
z.B.:Anspruch des Eigenkapitalgebers auf den verbleibenden Gewinn eines Unternehmens nach Erfüllung aller anderen Ansprüche

Nominalanspruch (bei Fremdkapital): Der Kapitalgeber hat lediglich Anspruch auf die Rückzahlung des Nominalbetrages
z.B.: Für einen Kredit in Höhe von 1000€ werden genau diese 1000€ Nominalbetrag zurückgezahlt (+Zinsen)

3.5 EK und offene Rücklagen

Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Bild

3.5 EK und offene RL

Bedeutung und Funktionen des Eigenkapitals

Wichtig für die Beurteilung der Bonität

Funktionen:
-Kontinuität (keine Rückzahlung best. Beträge)
-Haftung (vor allem bei Kapitalges.)
-Verlustausgleich

3.5 Eigenkapital und offene Rücklagen

Kauf eigener Anteile: Vorgehensweise

- Verminderung des gezeichneten Kapitals i.H.d. Nennbetrags
- Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit frei verfügbaren Rücklagen (KRL oder GRL)
- Anschaffungsnebenkosten als Aufwand in die GuV

3.6 Stille Rücklagen und Wahlrechte

Arten von stillen Rücklagen

Zwangsrücklagen -> Gewinnrealisationsprinzip ; Einzelveräußerungswert >Buchwert

Schätzungs-(Ermessens-)rücklagen->Unsicherheit; insbes. Nutzungsdauer, Rückstellungshöhe

Dispositionsrücklagen-> Ausübung von Wahlrechten; Disagio, Entwicklungsaufwand

Willkürrücklagen -> VERBOT

Lernen