Einzelabschluss Teil 3
Teil 3 - Allgemeine Ansatz- und Bewertungsregeln
Teil 3 - Allgemeine Ansatz- und Bewertungsregeln
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 28.09.2016 / 28.09.2016 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/einzelabschluss_teil_3
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Transitorische RAP
Die Zahlung erfolgt vor der Abschlusstichtag, der Aufwand bzw. Ertrag fällt allerdings erst nach dem Abschlussstichtag an
Antizipative RAP
Die Zahlung erfolgt nach dem Abschlussstichtag, der Aufwand bzw. Ertrag fällt hingegen bereits vor dem Abschlussstichtag an
Anschaffungskosten (§ 255 (1) HGB)
Aufwendungen
- zum Erwerb eines VG
- zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand
- die dem VG einzeln zurechenbar sind
Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB)
Aufwendungen für Verbrauch von Gütern/Diensten zur
- Herstellung
- Erweiterung
- wesentlichen Verbesserung eines VG
Bilanzielle Anschaffungskosten
- Anschaffungspreis (ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer)
- - Anschaffungspreisminderungen (Skonto, Rabatt, Subventionen, Zuschüsse)
- + Abschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Provisionen)
- + nachträgliche Anschaffungskosten (nachträgliche Veränderungen des Kaufpreises)
Nachträgliche Herstellungskosten - Herstellungskosten, wenn Vermögensgegenstand...
- in seiner Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit wesentlich verändert wird ("aliud")
- in seiner Substanz gemehrt wird ("plus")
- in seiner bisherigen Nutzungsmöglichkeit verbessert wird, sodass ein neuer, aber gleichwertiger Vermögensgegenstand vorliegt ("secundum")
Nachträgliche Herstellungskosten - Erhaltungsaufwand, wenn Vermögensgegenstand...
- in seiner Wesensart nicht verbessert wird
- in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten wird
- regelmäßig ausgebessert/erhalten wird
Niederstwertprinzip (§ 253 (3), (4) HGB)
- Anlagevermögen: Gemildertes Niederstwertprinzip -> Abschreibungspflicht/Abschreibungsverbote
- Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip -> Abschreibungspflicht
Vorsichtsprinzip (Imparitätsprinzip)
- Aktivposten -> Niederstwertprinzip
- Passivposten -> Höchstwertprinzip
Ansatzkriterien von Vermögenswerten (IFRS)
- Der mit dem Vermögenswert verbundenen Nutzen muss dem Unternehmen wahrscheinlich zufließen
- Zuverlässige Bewertbarkeit des Vermögenswerts
Bewertung von Vermögenswerten
- Erstbewertung
- Folgebewertung
Erstbewertung
- Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (historial costs)
- beizulegender Zeitwert (fair value) gem. IFRS 13
Folgebewertung
- Fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (amortised cost)
- beizulegender Zeitwert (fair value) gem. IFRS 13
- Nettoveräußerungswert
- erzielbarer Betrag (Nutzungswert, beizulegender Zeitwert abzgl. Kosten der Veräußerung)
Fair Value-Wertmaßstab - Hauptmarkt
- Zugang am Bewertungsstichtag
- Größtes Volumen und größte Anzahl von Marktaktivitäten
- widerlegbare Vermutung: Markt an dem das Unternehmen normalerweise Geschäfte abschließt
- z.B. Lagerhaus, Börse
Fair Value-Wertmaßstab - vorteilhaftester Markt
- Markt, an dem der Betrag, für den Verkauf des Vermögenswertes maximiert würde
- Markt, an dem Betrag für die Überragung der Schuld minimiert wurde
- unter Berücksichtigung Transaktions- und Transportkosten
Transaktionskosten
Kein Bestandteil des Fair Value, da Transaktionsbestandteil aber keine Wertkomponente des VW bzw. der Schuld
Transportkosten
- zählen nicht zu den Transaktionskosten
- sofern der Standort ein Merkmal des Vermögenswertes darstellt, ist der am Hauptmarkt verfügbare Preis um die Transportkosten des Vermögenswertes anzupassen
- z.B. Waren, landwirtschaftliche Erzeugnisse und biologische Vermögenswerte
Merkmale hypothetischer Marktteilnehmer
- voneinander unabhängig (keine nahestehenden Personen/Unternehmen)
- sachkundig, d.h. sie nutzen alle bei vertretbarem Aufwand verfügbaren Informationen
- fähig und gewillt, eine Transaktion durchzuführen
Bewertungsverfahren für die Fair Value-Ermittlung
- Marktpreis-Verfahren (Marktpreise auf aktivem Markt)
- Kapitalwertverfahren (Methode der unmittelbaren CF-Prognose), Residualwertmethode, Methode der Lizenzpreisanalogie, Mehrgewinnmethode)
- Kostenorientierte Verfahren (Reproduktionskostenmethode, Wiederbeschaffungskostenmethode)
Externe Informationsquellen zur Wertminderung
- ungewöhnliche Marktwertminderunge bei einem Vermögenswert
- nachteilige Entwicklungen (Markt/Wettbewerb, Technologie, Regulierung)
- Zinssteigerung; dadurch Minderung von Barwerten
- Marktwert-/ Buchwert-Verhältnis <1
Interne Informationsquellen für Wertminderung
- Überalterung bzw. physische Beschädigung eines Vermögenswertes
- geplante Änderungen in der Nutzung/Auslastung von Vermögenswerten
- geplante Restrukturierung/Stilllegung von Geschäftsbereichen
- Hinweise auf negative Soll/Ist-Abweichungen in der Ertragskraft eines VW
Vermögenswerte, die jährlich auf Wertminderung zu überprüfen sind
- Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer
- noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte
- bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte (goodwill)
Beizulegendert Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Veräußerungsperspektive)
Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragwilligen Parteien nach ABzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte
Nutzungswert (Nutzungsperspektive)
Barwert der künftigen Cashflows, der vorraussichtlich aus einem Vermögenswert abgeleitet werden kann
Veräußerungskosten
- Gerichts- und Anwaltskosten, Börsenumsatzsteuern und ähnliche Transaktionssteuern
- Kosten für die Beseitigung des Vermögenswertes
- direkt zurechenbare Kosten, um den Vermögenswert in den entsprechenden Zustand für seinen Verkauf zu versetzen
- müssen dem Verkauf direkt zugerechnet werden können
Ansatzkriterien von Schulden (IFRS)
- Wahrscheinlichkeit des wirtschaftlichen Nutzenabflusses
- Zuverlässige Bewertbarkeit der Schuld, wobei hierunter auch solche Verpflichtungen fallen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind (RST)
Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
- Erstbewertung zum beizulegenen Zeitwert (AK)
- Regelfall: Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten über die sog. Effektivzinsmethode (nicht wie bei HGB zum Erfüllungsbetrag)
Rückstellungsbewertung
- Bilanzierung zum bestmöglichen Schätzwert
- Berücksichtigung von Zinseffekten (Barwert), sofern Zinseffekt wesentlich
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