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Einführung Recht Begriffe 1

Grundbegriffe 1 Fernuni Einführung Recht R. Mabillard

Grundbegriffe 1 Fernuni Einführung Recht R. Mabillard


Kartei Details

Karten 56
Lernende 26
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.11.2016 / 24.10.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Dispositives Recht

  • (nachgiebiges, abdingbares Recht oder auch ius dispositivum) lässt von den gesetzlichen Regelungen abweichende privatautonome Rechtsgestaltung zu, weicht also der Parteienvereinbarung.
  • Es findet sich wegen des dort besonders ausgeprägten Grundsatzes der Privautonomie häufig im Schuldrecht.
  • Funktionen: Es ergänzt unvollständige Verträge, hilft bei ihrer Auslegung. 

Familienrecht

  • Eherecht (Rechtsbeziehung innerhalb Familie, Gleichgeschlechtliche Paare)
  • Verwandtschaft (Kindsverhältnisse...)
  • Aus historischen Gründen auch Erwachsenenschutzrecht 

Formelles Recht

  • Regelt das Verfahren zur Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden. Zu ihm zählen insb das Zivilprozessrecht, das Strafprozessrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht.
  • Bei formellem Recht handelt es sich stets um öffentliches Recht.
  • Neben dem Verfahrensrecht im engeren Sinn umfasst es auch das Organisationsrecht der Behörden.
  • Dient der Durchsetzung des materiellen Rechts

Gemischtrechtliche Normen

Ein und dieselbe Norm gilt sowohl privat- als auch öffentlichrechtlich. kann auf zivil- als auch auf öffentlichrechtlichem Weg durchgesetzt werden. 

Gesetz im materiellen Sinn

  • Durch staatlichen Hoheitsakt erlassene generell-abstrakte Normen
  • Generell = gilt für eine unbestimmte Vielzahl von Personen
  • Abstrakt = regeln eine unbestimmte Vielzahl von Fällen
  • Bezeichnet Gesetze in einem weiten Sinn und werden unterteilt in
    • Verfassung als Grund«gesetz» des Staates
    • Gesetze im formellen Sinn als von der Legislative in einem bestimmten Verfahren erlassene Normen
    • Verordnungen als dem G. i. f. S. untergeordnete Normen

Kollisionsrecht

  • In vielen Fällen ist d. Frage nicht leicht zu beantworten, zu welchem Territorium ein Sachverhalt gehört. Man braucht darum Regelung, die festlegt, welches Recht angewendet wird.
    • Nach welchem Recht wird Einkommen besteuert, welches eine in d. USA wohnhafte Person aus Vermögen erzielt, das sie in Kolumbien erworben hat und auf e. Bank in d. Schweiz angelegt hat?
  • Soweit es sich um privatrechtliche Sachverhalte handelt, wird das anwendbare Recht durch das IPR geregelt. Es enthält nicht inhaltliche Regeln, sondern regelt nur, welches Recht auf welche Sachverhalte anwendbar ist.
  • Es ist nicht internationales, sondern grundsätzlich nationales Recht (IPRG; SR 291)
  • Das IPR kann festlegen, dass für bestimmte Rechtsfrage ausländisches Recht massgeblich ist, auch wenn sie von CH-Gerichten zu beurteilen ist; das CH-Gericht muss ausländisches Recht anwenden.
  • Für verwaltungsrechtliche Fragestellungen gilt analog ein Internationales Verwaltungsrecht.
  • Im Unterschied zum IPR meist nicht ausdrücklich geregelt, abgesehen v. Sonderfällen wie Doppelbesteuerungsrecht

Materielles Recht

  • Das m.R. sagt, was «rechtens» ist; es ordnet direkt die von ihm erfassten Lebensverhältnisse
  • Bspw. Privatrecht (ZGB/OR), Arbeitsrecht, Strafrecht, d. besondere Verwaltungsrecht (z.B.Wasserrecht, Strassenverkehrsrecht, Gewerberecht). 

Personenrecht

  • Umschreibung der Rechtssubjekte und deren rechtlichem Status.
  • Was eine Person im Rechtssinne ist (natürlich/juristischh)
  • Wann Persönlichkeit beginnt/endet
  • Urteils- und Handlungsfähigkeit
  • Auch der privatrechtliche Teil des Datenschutzrechts