Ehe- und Erbrecht

Skript Recht, Register 2

Skript Recht, Register 2


S. L.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Ehe und Erbrecht, insbesondere im Kontext des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Sie behandeln zentrale Themen wie die Enterbung, Erbunwürdigkeit, Pflichtteile, gesetzliche Erbansprüche und die verschiedenen Arten von letzwilligen Verfügungen wie Testamente und Erbverträge. Zudem wird auf die Güterstände, insbesondere die Errungenschaftsbeteiligung, sowie die Haftung für Verbindlichkeiten in der Ehe eingegangen. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Juristen, Notare und alle, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Ehe und Erbrecht auseinandersetzen müssen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Cartes-fiches
12
Utilisateurs
4
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
02.03.2014 / 03.03.2020

Cartes-fiches

Welche Güterstände gibt es?

Errungenschaftsbeteiligung

Gütergemeinschaft

Gütertrennung

Wer haftet bei einer Güttertrennung für Verbindlichkeiten die ein Ehegatte ausgelöst hat?

Jeder konsequent getrennt mit seinem eigenen Vermögen. (Art. 249 ZGB)

Was umfasst bei einer Errungenschaftsbeteiligung den Vermögensteil "Errungenschaft"?

Art. 197 ZGB

- Arbeitserwerb

-Leistungen aus Sozialversicherungen,Personal-und Fürsorgestiftungen

-Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit

-Erträge des Eigengutes (Zinsen,Dividenden->jedoch keine Kapitalgewinne!!)

-Ersatzanschaffungen für Errungenschaft

Was umfasst bei der Errungenschaftsbeteiligung das Eigengut?

Art. 198 ZGB

- Gegenstände die ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch dienen (Kleider,Schmuck)

-Vermögen,dass bereits vor der Ehe vorhanden war oder Erbschaften und Schenkungen

-Genugtuungsansprüche

-Ersatzanschaffungen für Eigengut

Was versteht man unter einer letzwilligen Verfügung?

Urkunden, in denen eine Person ihren letzten Willen über die Verwendung seines Vermögens nach seinem Tode ausdrückt.

-eigenhändiges Testament (Art 505 ZGB)

-Erbvertrag (Art. 512 ff ZGB)

Welche Vorgaben muss das eigenhändige Testament erfüllen?

 

- Testierwille (animus testandi)

-eigenhändige Niederschrift

-Datum

-eigenhändige Unterschrift

Was muss bei einem Erbvertrag unbedingt beachtet werden?

- öffentliche Beurkundung

-mind. zwei Parteien

-Widerruf, Abänderung oder Ergänzung nur im Einverständnis alles Parteien möglich

Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten?

- 1/2 bei Nachkommen

- 3/4 bei Erben des elterlichen Sammes

- Alles, wenn keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind

Wie hoch ist der Pflichtteil?

- Nachkommen: 3/4 des gesetzlichen Erbanspruches

- Jedes der Eltern 1/2 des gesetzlichen Erbanspruches

- Der überlebende Ehegatte 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs

Wie kann man sich gegen die Verletzung des Pflichtteils wehren?

Mit einer Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)

Wann ist jemand erbunwürdig?

Wenn er vorsätzlich und rechtswidrig den Tod des Erblassers herbeigeführt hat. (Art. 540 abs. 1 ZGB)

Oder wenn er ein Erbschleicher oder Erbscheicherin ist.

Wann ist eine Enterbung möglich?

Wenn der Erbe gegen den Erblasser ein schweres Verbrechen begangen hat oder wenn er ihm gegenüber eine familienrechtliche Pflicht schwer verletzt hat. (Art. 477 ZGB). Der Erblasser muss sofern möglich, in seiner letzwilligen Verfügung den Enterbungsgrund angeben.

Étudier