Ehe- und Erbrecht
Skript Recht, Register 2
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Lernkarten
Welche Güterstände gibt es?
Errungenschaftsbeteiligung
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Wer haftet bei einer Güttertrennung für Verbindlichkeiten die ein Ehegatte ausgelöst hat?
Jeder konsequent getrennt mit seinem eigenen Vermögen. (Art. 249 ZGB)
Was umfasst bei einer Errungenschaftsbeteiligung den Vermögensteil "Errungenschaft"?
Art. 197 ZGB
- Arbeitserwerb
-Leistungen aus Sozialversicherungen,Personal-und Fürsorgestiftungen
-Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit
-Erträge des Eigengutes (Zinsen,Dividenden->jedoch keine Kapitalgewinne!!)
-Ersatzanschaffungen für Errungenschaft
Was umfasst bei der Errungenschaftsbeteiligung das Eigengut?
Art. 198 ZGB
- Gegenstände die ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch dienen (Kleider,Schmuck)
-Vermögen,dass bereits vor der Ehe vorhanden war oder Erbschaften und Schenkungen
-Genugtuungsansprüche
-Ersatzanschaffungen für Eigengut
Was versteht man unter einer letzwilligen Verfügung?
Urkunden, in denen eine Person ihren letzten Willen über die Verwendung seines Vermögens nach seinem Tode ausdrückt.
-eigenhändiges Testament (Art 505 ZGB)
-Erbvertrag (Art. 512 ff ZGB)
Welche Vorgaben muss das eigenhändige Testament erfüllen?
- Testierwille (animus testandi)
-eigenhändige Niederschrift
-Datum
-eigenhändige Unterschrift
Was muss bei einem Erbvertrag unbedingt beachtet werden?
- öffentliche Beurkundung
-mind. zwei Parteien
-Widerruf, Abänderung oder Ergänzung nur im Einverständnis alles Parteien möglich
Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten?
- 1/2 bei Nachkommen
- 3/4 bei Erben des elterlichen Sammes
- Alles, wenn keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind
Wie hoch ist der Pflichtteil?
- Nachkommen: 3/4 des gesetzlichen Erbanspruches
- Jedes der Eltern 1/2 des gesetzlichen Erbanspruches
- Der überlebende Ehegatte 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs
Wie kann man sich gegen die Verletzung des Pflichtteils wehren?
Mit einer Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)
Wann ist jemand erbunwürdig?
Wenn er vorsätzlich und rechtswidrig den Tod des Erblassers herbeigeführt hat. (Art. 540 abs. 1 ZGB)
Oder wenn er ein Erbschleicher oder Erbscheicherin ist.
Wann ist eine Enterbung möglich?
Wenn der Erbe gegen den Erblasser ein schweres Verbrechen begangen hat oder wenn er ihm gegenüber eine familienrechtliche Pflicht schwer verletzt hat. (Art. 477 ZGB). Der Erblasser muss sofern möglich, in seiner letzwilligen Verfügung den Enterbungsgrund angeben.