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Der innerbetriebliche Schadensausgleich

Haftung innerhalb des Arbeitsverhältnisses

Haftung innerhalb des Arbeitsverhältnisses

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Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.05.2011 / 14.08.2011
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Nach welchen Grundsätzen erfolgt die beschränkte AN - Haftung?

Die Beschränkte AN - Haftung wird aus einer "analogen" Anwendung des § 254 BGB hergeleitet. Hieraus wird die Berechtigung zur Berücksichtigung des Betriebsrisikos im Rahmen der Haftungsverteilung hergeleitet.

Wie erfolgt die Prüfung der Haftung für Sachschäden?

Zunächst ist nach den allgemeinen Regeln zu prüfen, ob für den AN dem Grunde nach eine Verpflichtung zum SE ggü. dem AG besteht.

Für die Höhe des SE prüft man dann, ob es sich um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit handelt. Als nächstes ist der Vorsatz zu verneinen und der Grad der Fahrlässigkeit zu ermitteln.

Wie unterscheidet sich die Haftung bei den unterschiedlichen Fahrlässigkeitsformen?

- bei leichter Fahrlässigkeit überwiegt das Betriebsrisiko, so dass es zu keiner Haftung des AN kommt

- bei normaler Fahrlässigkeit erfolgt die Schadensteilung

- bei grober Fahrlässigkeit haftet der AN allein

Wie haftet man bei versicherbaren Risiken?

Bei versicherbaren Risiken erfolgt die Haftung auf den Betrag der (fiktiven) Selbstbeteiligung.

Wie erfolgt die Haftung ggü. Dritten?

Da Dritte nicht Nutznießer des Unternehmeserfolges sind, haftet der AN ihnen ggü. voll. Allerdings hat er ggü. seinem AG einen Freistellungsanspruch in Höhe des Betriebsrisikos nach § 670 i.V.m. § 257 BGB - so die h.L. und Rechtsprechung. Dieser Freistellungsanspruch kann den Dritten abgetreten oder von diesem gepfändet werden.

Wann haftet der AN Dritten ggü. voll für den Schaden?

Dies ist insbes. dann der Fall, wenn der AN die schadensstiftende Pflichtverletzung zu vertreten hat, § 280 I BGB. Nach § 619a BGB hat der AG dies jedoch zu beweisen.

Vorsatz wird dann nicht angenommen, wenn der Vorsatz sich nicht auch auf den Schadenseintritt bezieht.

Wie haftet der AN bei nicht vorsätzlichen Personenschäden?

In diesem Falle haftet der AN anderen Betriebsangehörigen gar nicht. Hier gilt der Grundsatz: Haftungsablösung durch Versicherung.

Welche Rechtsfolge ergibt sich aus der mangelnden Haftung für Personenschäden?

Dies kann dazu führen, dass der Geschädigte keinen Schmerzensgeldanspruch hat.