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Definitionen - Einführung Recht

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Kartei Details

Karten 164
Lernende 17
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.12.2012 / 18.08.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Umkehrschluss auf lat.

(argumentum ) e contrario

Realien

massgebliche Tatsachen

Zweck des Zweiparteisystems

Jede Partei soll in einer Streitsache die Argumente vortragen und die Tatsache beweisen, die für ihren Standpunkt sprechen.

Das Gericht wägt dann die vorgebrachten Standpunkte gegeneinander ab

Wie kann die Tauglichkeit einer für den Einzelfall vorgesehenen Lösung geprüft werden?

durch Verallgemeinerung

Rechtswissenschaft auf lat.

iuris prudentia; wobei prudentia = Einsicht/Wissenschaft

--> Jurisprudenz

Erkl. für Theorie der Begriffs- und Konstruktionsjurisprudenz

Formale, nicht materielle Richtigkeit einer Entscheidung massgebend.

Entscheidend ist nicht das Resultat, sondern die harmonische Einordnung der Lösung in das vorgegebene Begriffssystem.

Grundlage ist also die Anwendung logischer Methoden auf das Recht.

(Heute nicht mehr vertreten)

Erkl. für Theorie der Teleologischen Jurisprudenz

Gemäss der teleologischen (zweckorientiert) Lehre stecken hinter einer Rechtsnorm Zwecke, Zielsetzungen. Nach diesem Zweck muss das Urteil ausgerichtet werden, selbst wenn der Wortlaut in eine andere Richtung weist.

Materielle Richtigkeit des Ergebnisses steht im Vordergrund

Erkl. für Theorie der Interessensjurisprudenz

Abwägung und Ausgleich entgegengesetzter gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Interessen (Interessenkonflikt)