Definitionen - Einführung Recht
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Kartei Details
Karten | 164 |
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Lernende | 17 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.12.2012 / 18.08.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Umkehrschluss auf lat.
(argumentum ) e contrario
Realien
massgebliche Tatsachen
Zweck des Zweiparteisystems
Jede Partei soll in einer Streitsache die Argumente vortragen und die Tatsache beweisen, die für ihren Standpunkt sprechen.
Das Gericht wägt dann die vorgebrachten Standpunkte gegeneinander ab
Wie kann die Tauglichkeit einer für den Einzelfall vorgesehenen Lösung geprüft werden?
durch Verallgemeinerung
Rechtswissenschaft auf lat.
iuris prudentia; wobei prudentia = Einsicht/Wissenschaft
--> Jurisprudenz
Erkl. für Theorie der Begriffs- und Konstruktionsjurisprudenz
Formale, nicht materielle Richtigkeit einer Entscheidung massgebend.
Entscheidend ist nicht das Resultat, sondern die harmonische Einordnung der Lösung in das vorgegebene Begriffssystem.
Grundlage ist also die Anwendung logischer Methoden auf das Recht.
(Heute nicht mehr vertreten)
Erkl. für Theorie der Teleologischen Jurisprudenz
Gemäss der teleologischen (zweckorientiert) Lehre stecken hinter einer Rechtsnorm Zwecke, Zielsetzungen. Nach diesem Zweck muss das Urteil ausgerichtet werden, selbst wenn der Wortlaut in eine andere Richtung weist.
Materielle Richtigkeit des Ergebnisses steht im Vordergrund
Erkl. für Theorie der Interessensjurisprudenz
Abwägung und Ausgleich entgegengesetzter gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Interessen (Interessenkonflikt)