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Bürgerliches Recht, §6 Das Elöschen von Schuldverhältnissen

WS 2011/12

WS 2011/12


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2012 / 21.09.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welches sind die wichtigsten Anlässe, die ein Schuldverhältnis zum Erlöschen bringen können?

Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung.

Was bedeutet Erfüllung?

Das Schuldverhältnis erlischt durch die Erfüllung, wenn die geschuldete Leistung erbracht wird, § 362 BGB.

Was bedeutet Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt?

In solchen Fällen leistet der Schuldner nicht die geschuldete, sondern eine andere Leistung. Die andere Leistung kann der Gläubiger an Stelle der eigentlichen Leistung annehmen, muss es aber nicht, § 364 BGB.

Was ist die Ersetzungsbefugnis?

Dem Schuldner ist es gestattet, nach seiner Wahl einen Teil der Leistung durch eine andere Leistung zu ersetzen ( typischer Fall bei der Inzahlunggabe eines Fahrzeugs ).

Darf an Stelle des Schuldners auch ein Dritter leisten?

Nach § 267 I BGB ja, wenn der Schuldner nicht höchstpersönlich leisten muss ( z.B. § 613 BGB ).

Darf man früher als vereinbart leisten?

Grundsätzlich darf man das. Allerdings hat insbesondere der Darlehnsgläubiger ein Interesse daran, den geschuldeten Betrag nicht vor Fälligkeit zu erhalten.

Welche Form muss die Quittung haben, die der Schuldner nach der Erfüllung verlangen kann?

Schriftform, § 368 BGB.

In welcher Weise wird eine Zahlung angerechnet, wenn der Schuldner neben der Hauptsumme noch Zinsen und Kosten schuldet?

Erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptsumme, § 367 BGB.