WS 2011/12


K. L.
Diese Karteikarten bieten eine grundlegende Einführung in das bürgerliche Recht, speziell zum Thema Erlöschen von Schuldverhältnissen. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Leistung, Erfüllung, Aufrechnung und die relevanten Paragraphen des BGB. Besonders hervorgehoben werden die Voraussetzungen und Auswirkungen der Aufrechnung, die Anrechnung von Zahlungen sowie die Regelungen zur Erfüllung und Inzahlunggabe. Praktisch nützlich sind diese Karteikarten für Studierende der BWL, die sich mit den Grundlagen des Vertragsrechts vertraut machen möchten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen von Schuldverhältnissen und deren Beendigung zu verstehen.
Karten
12
Lernende
5
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
14.01.2012 / 21.09.2017

Lernkarten

Welches sind die wichtigsten Anlässe, die ein Schuldverhältnis zum Erlöschen bringen können?

Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung.

Was bedeutet Erfüllung?

Das Schuldverhältnis erlischt durch die Erfüllung, wenn die geschuldete Leistung erbracht wird, § 362 BGB.

Was bedeutet Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt?

In solchen Fällen leistet der Schuldner nicht die geschuldete, sondern eine andere Leistung. Die andere Leistung kann der Gläubiger an Stelle der eigentlichen Leistung annehmen, muss es aber nicht, § 364 BGB.

Was ist die Ersetzungsbefugnis?

Dem Schuldner ist es gestattet, nach seiner Wahl einen Teil der Leistung durch eine andere Leistung zu ersetzen ( typischer Fall bei der Inzahlunggabe eines Fahrzeugs ).

Darf an Stelle des Schuldners auch ein Dritter leisten?

Nach § 267 I BGB ja, wenn der Schuldner nicht höchstpersönlich leisten muss ( z.B. § 613 BGB ).

Darf man früher als vereinbart leisten?

Grundsätzlich darf man das. Allerdings hat insbesondere der Darlehnsgläubiger ein Interesse daran, den geschuldeten Betrag nicht vor Fälligkeit zu erhalten.

Welche Form muss die Quittung haben, die der Schuldner nach der Erfüllung verlangen kann?

Schriftform, § 368 BGB.

In welcher Weise wird eine Zahlung angerechnet, wenn der Schuldner neben der Hauptsumme noch Zinsen und Kosten schuldet?

Erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptsumme, § 367 BGB.

Warum hat der Gesetzgeber beim Verbraucherdarlehn in § 497 III BGB eine von § 367 BGB

abweichende Regelung getroffen?

Grund für die abweichende Regelung ist der Verbraucherschutz: Die Verrechnung auf die Hauptsumme führt dazu, dass keine weiteren Zinsen entstehen.

Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Aufrechnung notwendig?

Aufrechnungslage ( Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit, Zulässigkeit ) und Aufrechnungserklärung, §§ 387, 388 BGB.

Welche Forderungen kann man praktisch gegeneinander aufrechnen?

Nur Geldforderungen.

Was bewirkt die Aufrechnung?

Die Forderungen erlöschen, § 389 BGB.

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