
Brennpunkt (19): Versicherungen
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 43 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Apprentissage |
Copyright | STR teachware |
Crée / Actualisé | 29.11.2013 / 21.02.2025 |
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Lot
Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Personenversicherung
Umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist.
Beispiele: AHV, IV, EO, Pensionskasse, Lebensversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung
Übernimmt die finanziellen Folgen für Schäden, die widerrechtlich einem Dritten zugefügt wurden.
«Rückgriffsrecht»; bei Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten (z.B. das Fahren mit abgenutzten Pneus) kann die Versicherung nach Bezahlung der Schadenersatzforderungen auf den Halter und Lenker Rückgriff nehmen und einen Teil der geleisteten Zahlung einfordern.
Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses: ergibt sich aus Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts mal Schadensausmass.
Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Invalidität oder Tod des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin; Auszahlung an die begünstigte Person, falls Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer stirbt.
Selbstbehalt
Betrag, den die Versicherungsnehmer in einem Schadenfall selber tragen müssen. Selbstbehalt gibt es in der Krankenversicherung, in der Mobiliarversicherungen oder auch in der Motorfahrzeugversicherung.
Verunfallte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit vom dritten Tag an rund 80% des versicherten Lohnes.
Freiwillige Fahrzeugversicherung; deckt Feuer-, Diebstahl- und Elementarschäden (Hochwasser, Hagel, Sturm oder Erdrutsch) sowie Glasbruch.
Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigsten, falls die versicherte Person während der vereinbarten Vertragsdauer stirbt.
Unfall (Definition; 5 Voraussetzungen)
(1) Plötzliche,
(2) unbeabsichtigte und
(3) schädigende Einwirkung eines
(4) ungewöhnlichen,
(5) äusseren Ereignisses auf den menschlichen Körper.
Unfallversicherung
Die UV deckt die finanziellen Folgen eines Unfalls; obligatorisch für alle Arbeitnehmenden; kein Versicherungszwang für Selbstständigerwerbende sowie Nichberufstätige → private Unfallversicherung.
Bei der UV gibt es keine Franchisen; sie vergütet Heilungskosten, zahlt Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten sowie Hilflosen- und Integrationsentschädigungen.
Unterversicherung/ Überversicherung
Bei einer Unterversicherung bei der Mobiliarversicherung umfasst die Versicherungssumme nicht den vollständigen Wert der Wohnungseinrichtung; im Schadensfall wird die Versicherungsleistung um den Prozentsatz der Unterversicherung gekürzt.
Überversicherung: Einrichtungswert < Versicherungssumme
Freiwillige Fahrzeugversicherung, umfasst neben der Teilkaskorisiken auch Kollisionsschäden, die aus eigenem Verschulden entstanden sind.
VVG
Das VVG, Versicherungsvertragsgesetz ist die allgemeine Rechtsgrundlage für Versicherungsverträge.
Die Leistungen der Zusatzversicherungen der Krankenversicherung sind durch das VVG geregelt (und sind entsprechend von Kasse zu Kasse unterschiedlich).
Zusatzversicherung
(in der Krankenversicherung)
Die Zusatzversicherung deckt nicht in der Grundversicherung enthaltene Leistungen wie z.B. Zahnbehandlungskosten, alternativmedizinische Behandlungen oder Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (z.B. Beiträge an ein Fitnessabo); keine Aufnahmepflicht, Grundlage ist das VVG, das Versicherungsvertragsgesetz (und nicht das KVG).
Systematische Beschäftigung (Analyse) mit den Risiken des täglichen Lebens (Fragestellung: wie wäre ein allfällig eintretender Schaden finanziell zu verkraften?);
geschieht gemäss unserem «Modell» in fünf Schritten.
Autoversicherungen
Versicherungen für Motorfahrzeuge;
obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie
freiwillige Motorfahrzeug-Kaskoversicherung.
Unfälle, die während der Arbeitszeit im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit entstehen. (Prämie muss vom Arbeitgeber übernommen werden)
Von den Versicherungsgesellschaften angewendetes Prämienrabattsystem, das unfallfreies Fahren belohnt (Bonus - Prämiensenkung) und Verursacher von Schadenereignissen bestraft (Malus – Prämienanstieg).
Die fünf Schritte des Risikomanagements
1. Risiken erkennen
2. Risiken vermeiden
3. Risiken vermindern
4. Risiken überwälzen
5. Risiken selbst tragen
Auszahlung einer Rente, wenn die versicherte Person infolge Invalidität erwerbsunfähig wird.
Selbstbehalt in der Krankenversicherung, Betrag, den die Versicherungsnehmer einmal pro Jahr selber bezahlen müssen (mindestens CHF 300.–)
Sachversicherung für Gebäude; in den meisten Kantonen ist die Feuerversicherung obligatorisch; eine Wasser- und Glasversicherung muss individuell abgeschlossen werden.
Lebensversicherung, bei welcher der Versicherungsshutz mit einem Sparvorgang kombiniert wird; Auszahlung der Versicherungssumme sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall.
Gesetz der grossen Zahl
Je grösser die Zahl der erfassten Personen, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer wird der Einfluss des Zufalls. Aufgrund dieses «Gesetzes» kann durch versicherungsmathematische Berechnungen die voraussichtliche Schadenssumme recht genau berechnet werden.
Basiswert des Grundhaushaltes für bestimmte Familien und Wohnungsgrössen, zu welchem noch besondere Wertgegenstände (z.B. Kunstgegenstände, Schmuck) addiert werden.
Grundversicherung
(in der Krankenversicherung)
Obligatorische Versicherung für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von Staatszugehörigkeit), in der alle Versicherten (unabhängig von der Kasse) Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.
Hausarztmodell
Prämiensparmöglichkeit in der Krankenversicherung bei der sich die Versicherten verpflichten, im Krankheitsfall immer zuerst den vertraglich vereinbarten Hausarzt aufzusuchen (dadurch sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden).
Arzt- und Spitalkosten, nach UVG in der allgemeinen Abteilung; private UV für halbprivate oder private Abteilungen in den Spitälern.
Zusätzliche Entschädigung für Personen, die dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind; gekoppelt mit der Invalidenrente.
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