Brennpunkt (12): Kaufvertrag
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Fichier Détails
Cartes-fiches | 41 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Copyright | STR teachware |
Crée / Actualisé | 16.05.2013 / 15.02.2024 |
Lot
Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Abzahlungskauf
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Übergabe des Kaufgegenstandes in monatlichen Raten (Vorschriften im Konsumkreditgesetz).
Annahmeverzug
Verkäufer kann Lieferpflicht nicht erfüllen weil Käufer die gelieferte Ware nicht annehmen kann/will.
Arten von Kaufverträgen
– Fahrniskauf (Gattungskauf, Spezieskauf);
– Grundstückskauf;
– Besondere Arten (Haustürgeschäfte, Kauf nach Muster, Kauf auf Probe, Vorauszahlungsvertrag, Abzahlungsvertrag)
Aufbewahrungspflicht
Pflicht des Käufers; Lieferung darf nicht ohne Weiteres zurückgeschickt werden (Rechtslage muss zuerst abgeklärt werden).
Bestimmter Liefertermin
Ein bestimmter Zeitpunkt der Erfüllung.
Betreibung
Staatlich unterstütztes Verfahren zur Eintreibung einer Geldforderung (gemäss SchKG, Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz)
«Übergabeort»; Ort, an dem die geschuldete Sache übergeben wird;
abhängig ob Gattungs- oder Speziesware (Gattungswaren = austauschbar; z.B. Heizöl / Spezieswaren = einmalig; z.B. Occasionswagen)
Gattungsware --> Wohnsitz des Schuldners;
Speziesware --> Ort wo Ware beim Vertragsabschluss;
Geld --> Wohnsitz des Gläubigers;
alles dispositiv