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Brennpunkt (12): Kaufvertrag

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2013 / 15.02.2024

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Abzahlungskauf

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Übergabe des Kaufgegenstandes in monatlichen Raten (Vorschriften im Konsumkreditgesetz).

Annahmeverzug

Verkäufer kann Lieferpflicht nicht erfüllen weil Käufer die gelieferte Ware nicht annehmen kann/will.

Arten von Kaufverträgen

– Fahrniskauf (Gattungskauf, Spezieskauf);

– Grundstückskauf;

– Besondere Arten (Haustürgeschäfte, Kauf nach Muster, Kauf auf Probe, Vorauszahlungsvertrag, Abzahlungsvertrag)

Aufbewahrungspflicht

Pflicht des Käufers; Lieferung darf nicht ohne Weiteres zurückgeschickt werden (Rechtslage muss zuerst abgeklärt werden).

Bestimmter Liefertermin

Ein bestimmter Zeitpunkt der Erfüllung.

Betreibung

Staatlich unterstütztes Verfahren zur Eintreibung einer Geldforderung (gemäss SchKG, Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz)

Eigentumsübertragung

Erfolgt bei beweglichen Sachen durch Übergabe der Kaufsache; bei Liegenschaften durch Grundbucheintrag.

Erfüllungsort

«Übergabeort»; Ort, an dem die geschuldete Sache übergeben wird;
abhängig ob Gattungs- oder Speziesware (Gattungswaren = austauschbar; z.B. Heizöl / Spezieswaren = einmalig; z.B. Occasionswagen)

Gattungsware --> Wohnsitz des Schuldners;

Speziesware --> Ort wo Ware beim Vertragsabschluss;

Geld --> Wohnsitz des Gläubigers;

alles dispositiv