
Brennpunkt (07): Rechtsquellen und Verhaltensregeln
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 08.02.2013 / 04.06.2025 |
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Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Sitten sind Anstandsregeln, Umgangsformen und Gepflogenheiten, die von unserer Gesellschaft «vorgegeben» werden. (Sitten können, ebenso wie moralische Vorstellungen, nicht erzwungen werden.)
Moral
Moralvorstellungen sind unsere eigenen inneren Wertvorstellungen über gut und böse, richtig oder falsch; sie haben ihren Ursprung häufig in einer Religion oder einer philosophischen Weltanschauung. (Eine Verletzung der eigenen Moralvorstellungen wird von niemandem geahndet, führt aber häufig zu einem «schlechten Gewissen».)
Relative Rechtsansprüche gelten aufgrund bestimmter Sachverhalte nur gegenüber einzelnen natürlichen oder juristischen Personen, z.B. gilt ein Arbeitsvertrag 'nur' zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber.
Absolute Rechtsansprüche
Absolute Rechtsansprüche sind Vorschriften, die gegen alle Personen durchsetzbar sind. Das Eigentumsrecht an einer Sache kann beispielsweise gegenüber jedermann durchgesetzt werden.
Das materielle Recht enthält den Inhalt und die Voraussetzungen von rechtlichen Ansprüchen (Recht «haben»).
Das formelle Recht enthält Vorschriften zur Umsetzung des materiellen Rechts (Recht «bekommen»).
Eigene Gesetze im Privatrecht für bestimmte Rechtsbereiche, z.B. das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bankengesetz (BankG) oder das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Obligationenrecht (OR)
Das Obligationenrecht ist das Recht der «Schuldverhältnisse» (lateinisch Obligation – Verpflichtung).
Das OR bildet den 5. Teil des ZGB, ist aber ein selbstständiges Buch mit eigener Nummerierung, das nochmals 5 Kapitel (= Abteilungen) umfasst.
Zivilgesetzbuch (ZGB)
Das ZGB regelt fast sämtliche Gebiete, in denen wir Privatpersonen uns – «von der Wiege bis zur Bahre» – bewegen. Es ist in 5 Teile gegliedert:
1 Personenrecht
2 Familienrecht
3 Erbrecht
4 Sachenrecht
5 Obligationenrecht
Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Einzelpersonen sowie zwischen Personengruppen (z. B. Unternehmungen) und Einzelpersonen.
Das Vollstreckungsrecht enthält Vorschriften über die zwangsweise Durchsetzung der staatlichen Rechtsordnung, z. B. die Vollstreckung von Strafurteilen durch den Strafvollzug oder das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) für die Eintreibung von Geldforderungen.
Das Prozessrecht umfasst Vorschriften über das Verfahren vor staatlichen Gerichten.
Völkerrecht
Das Völkerrecht befasst sich mit den Beziehungen zwischen Staaten.
Das Verwaltungsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den staatlichen Behörden und den Bürgern. (Da der Staat immer mehr Aufgaben erfüllt, bildet das Verwaltungsrecht den umfangreichsten Teil der schweizerischen Rechtsordnung.)
Das Staatsrecht enthält die Aufgabenverteilung des Staates sowie die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt die Organisation und die Tätigkeit des Staates.
Einteilung des Rechts in zwei grosse Bereiche: Öffentliches Recht und Privatrecht.
Lehre (Rechtswissenschaft)
Unter «Lehre» verstehen wir Ansichten und Meinungen von Rechtsgelehrten (an Universitäten oder Hochschulen) in Gesetzeskommentaren und Fachzeitschriften.
Von einem Präjudiz sprechen wir, wenn frühere Gerichtsentscheide eine vorentscheidende Wirkung für ähnliche, zukünftige Fälle haben.
Gewohnheitsrecht, d.h. Vorschriften, die für bestimmte Rechtsfragen in unterschiedlichen geografischen Gebieten unterschiedlich festgelegt sind. Beispiel: Rückgabezeitpunkt einer Mietwohnung «vor 12:00 h» oder «bis 18:00 h».
«Gewohnheiten», d.h. Vorschriften, die auch ohne schriftliche Fixierung von den Gerichten anerkannt werden (wird auch als «Übung» oder «Ortsgebrauch» bezeichnet).
Geschriebenes Recht
Schriftlich festgelegte Gesetze
Rechtsquellen
Grundlagen für die Rechtsprechung:
- Geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- Gerichtsentscheide
- Lehre (= Rechtswissenschaften)
Gerechtigkeit
Darunter verstehen wird den Grundsatz, dass alle Menschen gleich behandelt werden sollten, d.h. dass jeder Fall nach den gleichen Regeln entschieden wird. Einem Gericht sollte es aber auch möglich sein, dem Einzelfall Rechnung zu tragen.
Justitia
Römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens, Symbol der Gerechtigkeit:
– Verbundenen Augen → Rechtsanwendung unabhängig vom Ansehen der Parteien
– Balkenwaage → sorgfältiges Abwägen der Sachverhalte und einen ausgewogenen Schuldspruch
– Schwert → Symbol für die Strafgewalt
Alle Gesetze zusammen ergeben die Rechtsordnung. (Die in Gesetzen zusammengefassten Regeln für unser Zusammenleben)
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