
Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2013 / 23.01.2025 |
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Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Republik
Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).
Staat
Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Staatenbund
Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Staatsgebiet
Gebiet (Land) mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen.
Staatsgewalt
Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.
Staatsvolk
Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.
Stimmrecht
Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.
Ständerat
Kleine (Parlaments-)Kammer auf Bundesebene; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.
Subsidiaritätsprinzip
Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.
Unabhängiges Gerichtswesen
Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Vereinigte Bundesversammlung
Gemeinsame Sitzung von Ständerat und Nationalrat; wählt u.a. den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.
Vertikale Gewaltenteilung
Aufgabenteilung zwischen der Zentralgewalt (= Bund) und den Teilstaaten (= Kantone).
Wahlrecht
Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).
Zauberformel
Frühere «Grundregel» für die Zusammensetzung des Bundesrates: je zwei Sitzen für die CVP, FDP und SP sowie einem Sitz für die SVP (ist heute nicht mehr aktuell).
Zentralstaat
Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.
Absolute Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.
«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).
Bundesgericht
Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.
Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.
Bundesstaat
Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.
Grundrechte, die ausschliesslich für Personen gelten, welche die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates besitzen (auch staatsbürgerliche Rechte genannt). Diese Rechte werden durch den Besitz der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates erlangt.
Demokratie
Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.
Departement
Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).
Diktatur
Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.
Direkte Demokratie
Form der Demokratie, in der das Volk direkt an den politischen Entscheiden mitwirkt, z.B. an Gemeindeversammlungen.
Eigentumsgarantie
Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern (vor Eingriffen des Staates), gilt als Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.
Exekutive
Ausführende Staatsgewalt (auf Bundesebene: Bundesrat)
Fakultatives Referendum
Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.
Föderalismus
Grundprinzip des schweizerischen Bundesstaates, wonach die einzelnen Gliedstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet sind.
Gemeindeautonomie
Grundsatz, wonach die Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben unabhängig handeln können.
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