
Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2013 / 23.01.2025 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Absolute Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.
«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).
Bundesgericht
Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.
Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.
Bundesstaat
Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.
Demokratie
Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.
Departement
Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).
Diktatur
Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.
Direkte Demokratie
Form der Demokratie, in der das Volk direkt an den politischen Entscheiden mitwirkt, z.B. an Gemeindeversammlungen.
Eigentumsgarantie
Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern (vor Eingriffen des Staates), gilt als Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.
Exekutive
Ausführende Staatsgewalt (auf Bundesebene: Bundesrat)
Fakultatives Referendum
Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.
Föderalismus
Grundprinzip des schweizerischen Bundesstaates, wonach die einzelnen Gliedstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet sind.
Gemeindeautonomie
Grundsatz, wonach die Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben unabhängig handeln können.
«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.
Grosser Rat/Kantons-/Landrat
Parlamente (Legislative) in den Kantonen.
Horizontale Gewaltenteilung
Grundprinzip, wonach eine Person nicht gleichzeitig Mitglied der Legislative, Exekutive oder Judikative sein kann.
Indirekte Demokratie
Form der Demokratie, in der politische Entscheide auf indirektem Weg über vom Volk gewählte Abgeordnete (Parlamentarierinnen und Parlamentarier) ausgeübt werden.
Initiative
Mit einer Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ziel ist eine Verfassungsänderung/-ergänzung; Unterschriftensammlung innerhalb von 18 Monaten.
Judikative
Richterliche Staatsgewalt (Bundesgericht auf Bundesebene).
Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).
Kollegialbehörde
Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, das bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. (Ein Bundesrat äussert an einer Pressekonferenz nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung des gesamten Bundesrates.)
Konkordanzsystem
Regierungsystem, in dem alle grossen Parteien im Parlament (und in der Regierung) mitarbeiten.
Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Kantone, der die Zusammenarbeit in bestimmten Fragen regelt.
Konstitutionelle Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem sich der Herrscher an die Verfassung hält, z.B. Liechtenstein.
Legalitätsprinzip
Danach ist das staatliche Handeln an gesetzliche Grundlagen gebunden, die vom Volk bzw. dessen Vertretern (Parlament) festgesetzt wurden.
Legislative
Gesetzgebende Behörde eines Landes, Hauptaufgabe: Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen (auf Bundesebene: National- und Ständerat).
Majorzverfahren
(= Mehrheitswahl), im Vordergrund steht die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Ständerat. Unterscheidung absolutes und relatives Mehr.
Mehrheitsprinzip
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit.
Meinungsfreiheit
Recht eines Menschen, sich seine eigene Meinung zu Fragen des (politischen) Lebens zu bilden und diese kundzutun.
Menschen- oder Freiheitsrechte
Grundrechte, die für alle Menschen gelten, unabhängig von ihren spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter oder Hautfarbe).
Milizsystem
Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.
Minderheitenschutz
Minderheiten können ihren Anliegen Nachdruck verleihen. Bei Abstimmungen gilt z.B. nicht nur ein Volksmehr, sondern auch die Mehrheit der Teilstaaten muss zustimmen.
Monarchie
Herrschaftssystem, in welchem eine Person (der Monarch/die Monarchin) die Herrschaft ausübt.
Nationalrat
Grosse (Parlaments-)Kammer auf Bundesebene, 200 Mitglieder; repräsentiert die politischen Kräfteverhältnisse gemessen an der Bevölkerung (grosse Kantone haben viele Vertreter, kleine Kantone wenige).
Obligatorisches Referendum
Zwingend vorgesehene Durchführung einer Volksabstimmung für bestimmte Parlamentsbeschlüsse, z.B. für jede Verfassungsänderung.
Parlamentarische Monarchie
Herrschaftssystem mit einem König, einer Königin als RepräsentantIn des Landes. Die Macht liegt aber beim Parlament und der vom Volk gewählten Regierung, z.B. Grossbritannien.
Pluralismus
Die ausdrückliche Zulassung einer Vielzahl unterschiedlicher politischer Überzeugungen (z.B. Parteien) in einem Staat.
Politische Rechte
Rechte, die einer Person die Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen (Stimmrecht, Wahlrecht); gelten ab einem bestimmten Alter.