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Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 59
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 02.02.2013 / 23.01.2025

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Absolute Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem ein König der alleinige (absolute) Herrscher ist, z.B. Saudi-Arabien.

Bund

«Bund» ist der schweizerische Begriff für den Staat (häufig wird dafür auch die Bezeichnung Eidgenossenschaft verwendet).

Bundesgericht

Oberste judikative Staatsgewalt; Rechtssprechung auf Bundesebene mit Sitz in Lausanne.

Bundesrat

Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes; 7 Mitglieder; Zusammen mit der Verwaltung zuständig für die Umsetzung der Gesetze; versteht sich als Kollegialbehörde.

Bundesstaat

Zusammenschluss von Teilstaaten (Kantonen, Bundesländern, Bundesstaaten) zu einem einheitlichen Staatsgebilde, z.B. Schweiz, Deutschland, USA.

Bürgerrechte

Grundrechte, die ausschliesslich für Personen gelten, welche die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates besitzen (auch staatsbürgerliche Rechte genannt). Diese Rechte werden durch den Besitz der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates erlangt.

Demokratie

Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.

Departement

Abteilung der Bundesverwaltung, wird geleitet von einem Bundesrat (= Departementsvorsteher).

Diktatur

Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.

Direkte Demokratie

Form der Demokratie, in der das Volk direkt an den politischen Entscheiden mitwirkt, z.B. an Gemeindeversammlungen.

Eigentumsgarantie

Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern (vor Eingriffen des Staates), gilt als Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.

Exekutive

Ausführende Staatsgewalt (auf Bundesebene: Bundesrat)

Fakultatives Referendum

Bei gewissen Parlatmentsbeschlüssen (z.B. bei Gesetzesänderungen) können die Stimmbürger eine Volksabstimmung verlangen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Entscheides.

Föderalismus

Grundprinzip des schweizerischen Bundesstaates, wonach die einzelnen Gliedstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet sind.

Gemeindeautonomie

Grundsatz, wonach die Gemeinden innerhalb der gesetzlichen Vorgaben unabhängig handeln können.

Gemeinden

«Unterste» Staatsebene oder Verwaltungseinheit mit eigenem Aufgabengebiet; z.B. Schulwesen, Sozialwesen (Altersheime, spitalexterne Pflege), Zivilschutz oder Einzug der Steuern.

Grosser Rat/Kantons-/Landrat

Parlamente (Legislative) in den Kantonen.

Horizontale Gewaltenteilung

Grundprinzip, wonach eine Person nicht gleichzeitig Mitglied der Legislative, Exekutive oder Judikative sein kann.

Indirekte Demokratie

Form der Demokratie, in der politische Entscheide auf indirektem Weg über vom Volk gewählte Abgeordnete (Parlamentarierinnen und Parlamentarier) ausgeübt werden.

Initiative

Mit einer Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ziel ist eine Verfassungsänderung/-ergänzung; Unterschriftensammlung innerhalb von 18 Monaten.

Judikative

Richterliche Staatsgewalt (Bundesgericht auf Bundesebene).

Kantone

Selbstständige Teilstaaten innerhalb des Bundesstaates (insgesamt 26 Kantone); mit souveränen staatlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gerichte).

Kollegialbehörde

Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, das bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. (Ein Bundesrat äussert an einer Pressekonferenz nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung des gesamten Bundesrates.)

Konkordanzsystem

Regierungsystem, in dem alle grossen Parteien im Parlament (und in der Regierung) mitarbeiten.

Konkordat

Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Kantone, der die Zusammenarbeit in bestimmten Fragen regelt.

Konstitutionelle Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem sich der Herrscher an die Verfassung hält, z.B. Liechtenstein.

Legalitätsprinzip

Danach ist das staatliche Handeln an gesetzliche Grundlagen gebunden, die vom Volk bzw. dessen Vertretern (Parlament) festgesetzt wurden.

Legislative

Gesetzgebende Behörde eines Landes, Hauptaufgabe: Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen (auf Bundesebene: National- und Ständerat).

Majorzverfahren

(= Mehrheitswahl), im Vordergrund steht die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Ständerat. Unterscheidung absolutes und relatives Mehr.

Mehrheitsprinzip

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit.

Meinungsfreiheit

Recht eines Menschen, sich seine eigene Meinung zu Fragen des (politischen) Lebens zu bilden und diese kundzutun.

Menschen- oder Freiheitsrechte

Grundrechte, die für alle Menschen gelten, unabhängig von ihren spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter oder Hautfarbe).

Milizsystem

Prinzip, wonach politische Ämter von Personen wahrgenommen werden, die ihre politische Arbeit in ihrer «Freizeit», d.h. nebenamtlich (neben einer Haupttätigkeit) erledigen.

Minderheitenschutz

Minderheiten können ihren Anliegen Nachdruck verleihen. Bei Abstimmungen gilt z.B. nicht nur ein Volksmehr, sondern auch die Mehrheit der Teilstaaten muss zustimmen.

Monarchie

Herrschaftssystem, in welchem eine Person (der Monarch/die Monarchin) die Herrschaft ausübt.

Nationalrat

Grosse (Parlaments-)Kammer auf Bundesebene, 200 Mitglieder; repräsentiert die politischen Kräfteverhältnisse gemessen an der Bevölkerung (grosse Kantone haben viele Vertreter, kleine Kantone wenige).

Obligatorisches Referendum

Zwingend vorgesehene Durchführung einer Volksabstimmung für bestimmte Parlamentsbeschlüsse, z.B. für jede Verfassungsänderung.

Parlamentarische Monarchie

Herrschaftssystem mit einem König, einer Königin als RepräsentantIn des Landes. Die Macht liegt aber beim Parlament und der vom Volk gewählten Regierung, z.B. Grossbritannien.

Pluralismus

Die ausdrückliche Zulassung einer Vielzahl unterschiedlicher politischer Überzeugungen (z.B. Parteien) in einem Staat.

Politische Rechte

Rechte, die einer Person die Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen (Stimmrecht, Wahlrecht); gelten ab einem bestimmten Alter.