Brennpunkt (23): Steuerrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 49 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 12.09.2013 / 25.03.2024 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Der primäre Steuerzweck ist die Erzeugung von Einnahmen für den Staat (= fiskalpolitischer Zweck).
Daneben unterscheidet man
wirtschaftspolitische Zwecke (LSVA ⇒ Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene);
sozialpolitische Zwecke (Umverteilungsgedanke ⇒ Steuerprogression bei der Einkommenssteuer);
gesundheitspolitische Zwecke (Verteuerung von 'ungesunden' Gütern ⇒ Tabak- oder Alkoholsteuer).
Gebühren
Geldleistungen, die zur Gewährung von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Betreibungsamtauszug, Ausstellung eines Passes) erhoben werden.
Kausalabgaben
Alle Gebühren und Abgaben, die ihre Ursache (= lateinisch «causa») in konktreten staatlichen Leistungen haben.
= die zur Steuerleistung verpflichtete Person (Fragestellung: «Wer ist steuerpflichtig?»). Durch den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde wird man z.B. zum Steuersubjekt der Einkommens und Vermögenssteuer.
= Person (natürliche oder juristische Person), welche eine bestimmte Steuer wirtschaftlich verkraften muss;
ist nicht zwingend identisch mit der Person, welche eine Steuer der Steuerverwaltung entrichtet
Beispiel MWST:
- Unternehmung = Steuersubjekt (muss die Steuer abrechnen und der Steuerwaltung entrichten)
- Endkonsument = Steuerträger (bezahlt die Steuer und kann diese Steuer nirgends nicht in Abzug bringen)