
Brennpunkt (23): Steuerrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 49 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Copyright | STR teachware |
Crée / Actualisé | 12.09.2013 / 13.03.2025 |
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Lot
Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Splittingverfahren
Verfahren zur Entlastung verheirateter Paare. Die Einkommen der Ehepartner werden zwar zusammengezählt, für die Bestimmung des Steuersatzes aber wieder mit einem bestimmten Faktor geteilt (= gesplittet); im Vollsplitting teilt man die Gesamteinkünfte und Ausgaben zu gleichen Teilen (50:50) auf die Partner auf. Daraus resultiert für das steuerbare Einkommen des Ehepaares ein niedrigerer Steuersatz.
Einfache Steuer
(Steuer)Betrag, der sich aus der Anwendung des gesetzlichen Steuertarif (z. B. für die Einkommenssteuer) ergibt.
(Für die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuer muss die einfache Steuer mit dem Steuerfuss von Kanton und Gemeinde multipliziert werden.)
Steuerfuss
Multiplikator, mit dem die einfache Steuer multipliziert werden muss, um die effektive Steuerschuld zu ermitteln (der St.fuss wird in der Regel jährlich durch das Kantons- oder Gemeindeparlament bzw. die Gemeindeversammlung festgelegt).
Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss (Einfache Steuer mal Steuerfuss).
Steuerprogression
Durch die Steuerprogression werden höhere Einkommen oder Vermögen überproportional besteuert (je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuersatz).
Die Steuertarife für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sind progressiv ausgestaltet.
Verrechnungssteuer (VST)
= Spezialsteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden);
wird in der Schweiz zur Kategorie der direkten Steuern gezählt - obschon das Element der Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehlt.
(Die VST ist eine Massnahme gegen die Steuerhinterziehung, denn bei der korrekten Abgabe von Einkommen und Vermögen wird die Steuer den in der Schweiz wohnhaften Personen wieder zurückerstattet.)
Steuer, die vom Leistungsschuldner direkt vor Auszahlung des geschuldeten Betrags (an der «Quelle») in Abzug gebracht wird (wie z.B. die VST).
Bruttozins
Zinsertrag auf einer Kapitalanlage (ohne bzw. vor VST-Abzug).
Nettozins
Bruttozins abzüglich VST-Abzug; Zins, der dem Kontoinhaber gutgeschrieben wird.
Mehrwertsteuer (MWST)
= Konsumsteuer, durch welche Lieferungen und Dienstleistungen im Inland besteuert werden.
Jeder Steuerpflichtige kann die von ihm bezahlte MWST auf bezogenen Gütern oder erhaltenen Dienstleistungen abziehen (Vorsteuerabzug). Dadurch unterliegt nur die einem Produkt auf jeder Stufe zugeführte Wertvermehrung der Steuer (deshalb «Mehrwert»-Steuer»).
Konsumsteuer
Steuer, die auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen erhoben wird ⇒ wichtigste Konsumsteuer ist die MWST.
Allphasensteuer
Steuer, die auf den Verkaufsumsätzen aller Stufen des Wirtschaftsprozesses erhoben wird (⇒ MWST)
Bruttosteuer
Steuerpflichtige Unternehmungen müssen auf ihren Verkaufspreisen die MWST (z.B. den Normalsatz von 8%) dazuschlagen. Die Summe der Steuern, die sich aus dem Verkaufsumsatz einer Unternehmung ergibt, bezeichnen wir als die Bruttosteuer.
Vorsteuerabzug
Jede steuerpflichtige Unternehmungen kann die von ihr bezahlte MWST von der geschuldeten Bruttosteuer abziehen (= Vorsteuerabzug).
Bruttosteuer
- Vorsteuerabzug
= abzuliefernde MWST
Zusatzbegriff «Heiratsstrafe»
Bei Ehepaaren werden beide Einkommen zum steuerbaren Gesammteinkommen addiert. Durch die Steuerprogression ergibt sich bei mittleren und hohen Einkommen ein höherer Steuersatz und damit eine höhere Steuerbelastung als bei unverheiraten Paaren, die ihr eigenes Einkommen unabhängig voneinander versteuern. Diese vergleichsweise höhere Steuerbelastung für Ehepaare wird als «Heiratsstrafe» bezeichnet.
Der primäre Steuerzweck ist die Erzeugung von Einnahmen für den Staat (= fiskalpolitischer Zweck).
Daneben unterscheidet man
wirtschaftspolitische Zwecke (LSVA ⇒ Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene);
sozialpolitische Zwecke (Umverteilungsgedanke ⇒ Steuerprogression bei der Einkommenssteuer);
gesundheitspolitische Zwecke (Verteuerung von 'ungesunden' Gütern ⇒ Tabak- oder Alkoholsteuer).
Gebühren
Geldleistungen, die zur Gewährung von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Betreibungsamtauszug, Ausstellung eines Passes) erhoben werden.
Kausalabgaben
Alle Gebühren und Abgaben, die ihre Ursache (= lateinisch «causa») in konktreten staatlichen Leistungen haben.
= die zur Steuerleistung verpflichtete Person (Fragestellung: «Wer ist steuerpflichtig?»). Durch den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde wird man z.B. zum Steuersubjekt der Einkommens und Vermögenssteuer.
= Person (natürliche oder juristische Person), welche eine bestimmte Steuer wirtschaftlich verkraften muss;
ist nicht zwingend identisch mit der Person, welche eine Steuer der Steuerverwaltung entrichtet
Beispiel MWST:
- Unternehmung = Steuersubjekt (muss die Steuer abrechnen und der Steuerwaltung entrichten)
- Endkonsument = Steuerträger (bezahlt die Steuer und kann diese Steuer nirgends nicht in Abzug bringen)
Berechnungsgrundlage
Umschreibt, wie das Steuerobjekt wertmässig erfasst wird.
So bildet z. B. das «steuerbare Einkommen» die Grundlage für die Einkommenssteuer natürlicher Personen. Eine mögliche Berechnungsgrundlage wäre auch der Bruttolohn, oder der Nettolohn. Aus Gerechtigkeitsüberlegungen werden beim «steuerbaren Einkommen» auch individuelle Abzüge (z.B. Weiterbildungsausgaben) mitberücksichtigt.
Bei einer direkten Steuer ist das Steuerobjekt (der Gegenstand der Steuer) zugleich auch die Berechnungsgrundlage. Z.B. Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (auf Bundes- und Kantonsebene).
Indirekte Steuer
Bei einer indirekten Steuer sind Steuerobjekt und die Berechnungsgrundlage verschieden. Wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die dem Bund etwa einen Drittel seiner Steuereinnahmen einbringt. Weitere indirekte Steuern sind Motorfahrzeugsteuer, Tabak- und Biersteuer, Besteuerung gebrannter Wasser (hochprozentiger Alkohol), Hundesteuer.
Einkommenssteuer des Bundes: Der Bund besteuert aussschliesslich das Einkommen natürlicher Personen; er erhebt keine Vermögenssteuer
Einkommens- und Vermögenssteuer des Kantons. Der Begriff ist abgeleitet aus dem Staatsaufbau der Schweiz, wonach sich der Bundesstaat aus dem Zusammenschluss der Teilstaaten (= Kantone) zusammensetzt.
Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinden (inklusive Schul- und Kirchengemeinden).
Einkommens- und Vermögenssteuer (natürlicher Personen)
Steuer auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen.
Auf Bundesebene = «Direkte Bundessteuer» (Einkommenssteuer);
auf Kantonsebene = Einkommens- und Vermögenssteuer der Kantone (= Staatssteuer»).
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