
Brennpunkt (23): Steuerrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Set of flashcards Details
Flashcards | 49 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Vocational School |
Copyright | STR teachware |
Created / Updated | 12.09.2013 / 13.03.2025 |
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Der primäre Steuerzweck ist die Erzeugung von Einnahmen für den Staat (= fiskalpolitischer Zweck).
Daneben unterscheidet man
wirtschaftspolitische Zwecke (LSVA ⇒ Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene);
sozialpolitische Zwecke (Umverteilungsgedanke ⇒ Steuerprogression bei der Einkommenssteuer);
gesundheitspolitische Zwecke (Verteuerung von 'ungesunden' Gütern ⇒ Tabak- oder Alkoholsteuer).
Gebühren
Geldleistungen, die zur Gewährung von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Betreibungsamtauszug, Ausstellung eines Passes) erhoben werden.
Kausalabgaben
Alle Gebühren und Abgaben, die ihre Ursache (= lateinisch «causa») in konktreten staatlichen Leistungen haben.
= die zur Steuerleistung verpflichtete Person (Fragestellung: «Wer ist steuerpflichtig?»). Durch den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde wird man z.B. zum Steuersubjekt der Einkommens und Vermögenssteuer.
= Person (natürliche oder juristische Person), welche eine bestimmte Steuer wirtschaftlich verkraften muss;
ist nicht zwingend identisch mit der Person, welche eine Steuer der Steuerverwaltung entrichtet
Beispiel MWST:
- Unternehmung = Steuersubjekt (muss die Steuer abrechnen und der Steuerwaltung entrichten)
- Endkonsument = Steuerträger (bezahlt die Steuer und kann diese Steuer nirgends nicht in Abzug bringen)
Berechnungsgrundlage
Umschreibt, wie das Steuerobjekt wertmässig erfasst wird.
So bildet z. B. das «steuerbare Einkommen» die Grundlage für die Einkommenssteuer natürlicher Personen. Eine mögliche Berechnungsgrundlage wäre auch der Bruttolohn, oder der Nettolohn. Aus Gerechtigkeitsüberlegungen werden beim «steuerbaren Einkommen» auch individuelle Abzüge (z.B. Weiterbildungsausgaben) mitberücksichtigt.
Indirekte Steuer
Bei einer indirekten Steuer sind Steuerobjekt und die Berechnungsgrundlage verschieden. Wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die dem Bund etwa einen Drittel seiner Steuereinnahmen einbringt. Weitere indirekte Steuern sind Motorfahrzeugsteuer, Tabak- und Biersteuer, Besteuerung gebrannter Wasser (hochprozentiger Alkohol), Hundesteuer.
Einkommenssteuer des Bundes: Der Bund besteuert aussschliesslich das Einkommen natürlicher Personen; er erhebt keine Vermögenssteuer
Einkommens- und Vermögenssteuer des Kantons. Der Begriff ist abgeleitet aus dem Staatsaufbau der Schweiz, wonach sich der Bundesstaat aus dem Zusammenschluss der Teilstaaten (= Kantone) zusammensetzt.
Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinden (inklusive Schul- und Kirchengemeinden).
Einkommens- und Vermögenssteuer (natürlicher Personen)
Steuer auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen.
Auf Bundesebene = «Direkte Bundessteuer» (Einkommenssteuer);
auf Kantonsebene = Einkommens- und Vermögenssteuer der Kantone (= Staatssteuer»).
Gewinn- und Kapitalsteuer
(juristischer Personen)
Direkte Bundessteuer = Gewinnsteuer von AGs, GmbHs und Genossenschaften auf Bundesebene (keine Kapitalsteuer auf Bundesebene).
Kantonale Gewinn- und Kapitalsteuer für AGs, GmbHs und Genossenschaften.
Steuerpflicht
(bei der Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen)
Der Steuerpflicht (= Verpflichtung, Steuern zu bezahlen) unterliegen alle alle natürlichen Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben. Die persönliche St.pflicht beginnt beim Bund und bei den Kantonen grundsätzlich mit der Volljährigkeit, d.h. in dem Jahr, in dem man seinen 18. Geburtstag feiert.
Steuererklärung
«Formular» als Grundlage zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens. Damit werden die Einkommenssteuer des Bundes und die Einkommens- und Vermögenssteuer des Kantons erhoben.
Von der Steuerverwaltung verfasste Hilfestellung zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Das Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Nettolohn aus der Haupterwerbstätigkeit) sowie das Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, plus Nebeneinkünfte (Lohn aus Nebenerwerbstätigkeit), plus Ersatzeinkünfte (AHV-Renten, Pensionen usw.) plus Vermögenseinkünfte (Zinsen, Dividenden)
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Nettolohn, «Arbeitsverdienst») sowie Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (z.B. Lohn sowie erzielter Gewinn aus dem Betrieb einer Einzelunternehmung).
Reineinkommen
Bruttoeinkommen minus allgemeine Abzüge (z.B. Berufsauslagen oder Schuldzinsen).
Steuerbares Einkommen
Reineinkommen minus «Sozialabzüge», d.h. generelle Abzüge für Alleinestehende/Verheiratete, Kinder oder Rentner.
Bruttoeinkommen
– allgemeine Abzüge
= Reineinkommen
– Sozialabzüge
= Steuerbares Einkommen
Dokument, das dem Nachweis des Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit dient und vom Arbeitgeber ausgestellt wird.
Darunter fallen die Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender (Berufswerkzeuge, Kleiderverschleiss, Fahrtkosten usw.), die Gewinnungskosten Selbstständigerwerbender (zur Erzielung des Umsatzes notwendige Aufwendungen), Schuldzinsen (bezahlte Zinsen für Kredite) sowie Aufwendungen für die Vermögensverwaltung (z.B. Depot- oder Schrankfachgebühren bei Banken
Sozialabzüge
Abzug für Alleinstehende/Verheiratete,
Abzug für Kinder,
Abzug für Rentner
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)
Formular, welches den Steuerpflichtigen mit der Steuererklärung zur Erfassung von Vermögensteilen wie Bankkonten, Kassenobligationen, Aktien usw. dient;
gilt gleichzeitig als Rückerstattungsantrag für die Verrechnungssteuer.
Bruttovermögen
Die Summe des unbeweglichen Vermögens (Liegenschaften) und des beweglichen Vermögens (Bankkonten, Sparhefte, Wertschriften, Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Motorfahrzeuge).
Bruttovermögen abzüglich Hypothekarschulden und übrige Schulden (z.B. Kredite, Darlehen).
Steuerbares Vermögen
Reinvermögen abzüglich der allgemeinen Steuerfreibeträge, den persönlichen Abzug (für Verheiratete/Alleinstehende), den allfälligen Kinderabzug und die übrigen Sozialabzüge.
Bruttovermögen
– Schulden
= Reinvermögen
– Steuerfreibeträge
= Steuerbares Vermögen
(Steuer)Veranlagung
Definiert denjenigen Zeitraum, für den die eingereichte Steuererklärung gültig ist. Damit verbunden sind die Fragen der Steuerperiode (Zeitraum, für den die Steuer geschuldet ist) und der Bemessungsperiode (Zeitraum, in dem das zugrunde liegende Einkommen erzielt wurde).
Zeitraum, für den die Steuer geschuldet ist.
Zeitraum, in dem das der Steuerrechnung zurgrunde liegende Einkommen erzielt wurde.
Steuersatz/Steuertarif
Steuersatz = Prozentzahl, die als Massstab für die Berechnung der geschuldeten Steuern dient; Steuersätze sind in Steuergesetzen festgelegt.
Steuertarif = Zusammenfassung (Liste) der entsprechenden Sätze für unterschiedliche Eikommenskategorien.
Splittingverfahren
Verfahren zur Entlastung verheirateter Paare. Die Einkommen der Ehepartner werden zwar zusammengezählt, für die Bestimmung des Steuersatzes aber wieder mit einem bestimmten Faktor geteilt (= gesplittet); im Vollsplitting teilt man die Gesamteinkünfte und Ausgaben zu gleichen Teilen (50:50) auf die Partner auf. Daraus resultiert für das steuerbare Einkommen des Ehepaares ein niedrigerer Steuersatz.
Einfache Steuer
(Steuer)Betrag, der sich aus der Anwendung des gesetzlichen Steuertarif (z. B. für die Einkommenssteuer) ergibt.
(Für die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuer muss die einfache Steuer mit dem Steuerfuss von Kanton und Gemeinde multipliziert werden.)
Steuerfuss
Multiplikator, mit dem die einfache Steuer multipliziert werden muss, um die effektive Steuerschuld zu ermitteln (der St.fuss wird in der Regel jährlich durch das Kantons- oder Gemeindeparlament bzw. die Gemeindeversammlung festgelegt).
Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss (Einfache Steuer mal Steuerfuss).
Steuerprogression
Durch die Steuerprogression werden höhere Einkommen oder Vermögen überproportional besteuert (je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuersatz).
Die Steuertarife für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sind progressiv ausgestaltet.
Verrechnungssteuer (VST)
= Spezialsteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden);
wird in der Schweiz zur Kategorie der direkten Steuern gezählt - obschon das Element der Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehlt.
(Die VST ist eine Massnahme gegen die Steuerhinterziehung, denn bei der korrekten Abgabe von Einkommen und Vermögen wird die Steuer den in der Schweiz wohnhaften Personen wieder zurückerstattet.)