3072.png

Brennpunkt (23): Steuerrecht

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Set of flashcards Details

Flashcards 49
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Copyright STR teachware
Created / Updated 12.09.2013 / 13.03.2025

Bundle

This box is part of the bundle Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Steuer

Geldleistungen, die der Staat (Bund, Kanton und Gemeinde) zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs einzieht.

Steuerhohheit

= Befugnis, Steuern erheben zu dürfen; steht in der Schweiz dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu.

Steuerzweck

Der primäre Steuerzweck ist die Erzeugung von Einnahmen für den Staat (= fiskalpolitischer Zweck).
Daneben unterscheidet man
wirtschaftspolitische Zwecke (LSVA ⇒ Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene);
sozialpolitische Zwecke (Umverteilungsgedanke ⇒ Steuerprogression bei der Einkommenssteuer);
gesundheitspolitische Zwecke (Verteuerung von 'ungesunden' Gütern ⇒ Tabak- oder Alkoholsteuer).

Gebühren

Geldleistungen, die zur Gewährung von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Betreibungsamtauszug, Ausstellung eines Passes) erhoben werden.

Kausalabgaben

Alle Gebühren und Abgaben, die ihre Ursache (= lateinisch «causa») in konktreten staatlichen Leistungen haben.

Steuersubjekt

= die zur Steuerleistung verpflichtete Person (Fragestellung: «Wer ist steuerpflichtig?»). Durch den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde wird man z.B. zum Steuersubjekt der Einkommens und Vermögenssteuer.

Steuerobjekt

= Gegenstand der Steuererhebung z.B. Zustände (Grundeigentum für die Liegenschaftssteuer) oder Ereignisse (Erziehlung von Einkommen für die Einkommenssteuer).

Steuerträger

= Person (natürliche oder juristische Person), welche eine bestimmte Steuer wirtschaftlich verkraften muss;
ist nicht zwingend identisch mit der Person, welche eine Steuer der Steuerverwaltung entrichtet

Beispiel MWST:

  • Unternehmung = Steuersubjekt (muss die Steuer abrechnen und der Steuerwaltung entrichten) 
  • Endkonsument = Steuerträger (bezahlt die Steuer und kann diese Steuer nirgends nicht in Abzug bringen)

Berechnungsgrundlage

Umschreibt, wie das Steuerobjekt wertmässig erfasst wird.

So bildet z. B. das «steuerbare Einkommen» die Grundlage für die Einkommenssteuer natürlicher Personen. Eine mögliche Berechnungsgrundlage wäre auch der Bruttolohn, oder der Nettolohn. Aus Gerechtigkeitsüberlegungen werden beim «steuerbaren Einkommen» auch individuelle Abzüge (z.B. Weiterbildungsausgaben) mitberücksichtigt.

Direkte Steuer

Bei einer direkten Steuer ist das Steuerobjekt (der Gegenstand der Steuer) zugleich auch die Berechnungsgrundlage. Z.B. Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (auf Bundes- und Kantonsebene).

Indirekte Steuer

Bei einer indirekten Steuer sind Steuerobjekt und die Berechnungsgrundlage verschieden. Wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die dem Bund etwa einen Drittel seiner Steuereinnahmen einbringt. Weitere indirekte Steuern sind Motorfahrzeugsteuer, Tabak- und Biersteuer, Besteuerung gebrannter Wasser (hochprozentiger Alkohol), Hundesteuer.

Bundessteuer

Einkommenssteuer des Bundes: Der Bund besteuert aussschliesslich das Einkommen natürlicher Personen; er erhebt keine Vermögenssteuer

Kantonssteuer (= Staatssteuer)

Einkommens- und Vermögenssteuer des Kantons. Der Begriff ist abgeleitet aus dem Staatsaufbau der Schweiz, wonach sich der Bundesstaat aus dem Zusammenschluss der Teilstaaten (= Kantone) zusammensetzt.

Gemeindesteuer

Einkommens- und Vermögenssteuer der Gemeinden (inklusive Schul- und Kirchengemeinden).

Einkommens- und Vermögenssteuer (natürlicher Personen)

Steuer auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen.
Auf Bundesebene = «Direkte Bundessteuer» (Einkommenssteuer);
auf Kantonsebene = Einkommens- und Vermögenssteuer der Kantone (= Staatssteuer»).

Gewinn- und Kapitalsteuer
(juristischer Personen)

Direkte Bundessteuer = Gewinnsteuer von AGs, GmbHs und Genossenschaften auf Bundesebene (keine Kapitalsteuer auf Bundesebene).

Kantonale Gewinn- und Kapitalsteuer für AGs, GmbHs und Genossenschaften.

Steuerpflicht
(bei der Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen)

Der Steuerpflicht (= Verpflichtung, Steuern zu bezahlen) unterliegen alle alle natürlichen Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben. Die persönliche St.pflicht beginnt beim Bund und bei den Kantonen grundsätzlich mit der Volljährigkeit, d.h. in dem Jahr, in dem man seinen 18. Geburtstag feiert.

Steuererklärung

«Formular» als Grundlage zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens. Damit werden die Einkommenssteuer des Bundes und die Einkommens- und Vermögenssteuer des Kantons erhoben.

Wegleitung

Von der Steuerverwaltung verfasste Hilfestellung zum Ausfüllen der Steuererklärung.

Bruttoeinkommen

Das Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Nettolohn aus der Haupterwerbstätigkeit) sowie das Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, plus Nebeneinkünfte (Lohn aus Nebenerwerbstätigkeit), plus Ersatzeinkünfte (AHV-Renten, Pensionen usw.) plus Vermögenseinkünfte (Zinsen, Dividenden)

Erwerbseinkommen

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Nettolohn, «Arbeitsverdienst») sowie Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (z.B. Lohn sowie erzielter Gewinn aus dem Betrieb einer Einzelunternehmung).

Reineinkommen

Bruttoeinkommen minus allgemeine Abzüge (z.B. Berufsauslagen oder Schuldzinsen).

Steuerbares Einkommen

Reineinkommen minus «Sozialabzüge», d.h. generelle Abzüge für Alleinestehende/Verheiratete, Kinder oder Rentner.

Bruttoeinkommen
– allgemeine Abzüge
= Reineinkommen
– Sozialabzüge
= Steuerbares Einkommen

Lohnausweis

Dokument, das dem Nachweis des Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit dient und vom Arbeitgeber ausgestellt wird.

Allgemeine Abzüge

Darunter fallen die Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender (Berufswerkzeuge, Kleiderverschleiss, Fahrtkosten usw.), die Gewinnungskosten Selbstständigerwerbender (zur Erzielung des Umsatzes notwendige Aufwendungen), Schuldzinsen (bezahlte Zinsen für Kredite) sowie Aufwendungen für die Vermögensverwaltung (z.B. Depot- oder Schrankfachgebühren bei Banken

Sozialabzüge

Abzug für Alleinstehende/Verheiratete,
Abzug für Kinder,
Abzug für Rentner

Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)

Formular, welches den Steuerpflichtigen mit der Steuererklärung zur Erfassung von Vermögensteilen wie Bankkonten, Kassenobligationen, Aktien usw. dient;
gilt gleichzeitig als Rückerstattungsantrag für die Verrechnungssteuer.

Bruttovermögen

Die Summe des unbeweglichen Vermögens (Liegenschaften) und des beweglichen Vermögens (Bankkonten, Sparhefte, Wertschriften, Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Motorfahrzeuge).

Reinvermögen

Bruttovermögen abzüglich Hypothekarschulden und übrige Schulden (z.B. Kredite, Darlehen).

Steuerbares Vermögen

Reinvermögen abzüglich der allgemeinen Steuerfreibeträge, den persönlichen Abzug (für Verheiratete/Alleinstehende), den allfälligen Kinderabzug und die übrigen Sozialabzüge.

Bruttovermögen
– Schulden
= Reinvermögen
– Steuerfreibeträge
= Steuerbares Vermögen

(Steuer)Veranlagung

Definiert denjenigen Zeitraum, für den die eingereichte Steuererklärung gültig ist. Damit verbunden sind die Fragen der Steuerperiode (Zeitraum, für den die Steuer geschuldet ist) und der Bemessungsperiode (Zeitraum, in dem das zugrunde liegende Einkommen erzielt wurde).

Steuerperiode

Zeitraum, für den die Steuer geschuldet ist.

Bemessungsperiode

Zeitraum, in dem das der Steuerrechnung zurgrunde liegende Einkommen erzielt wurde.

Steuersatz/Steuertarif

Steuersatz = Prozentzahl, die als Massstab für die Berechnung der geschuldeten Steuern dient; Steuersätze sind in Steuergesetzen festgelegt.

Steuertarif = Zusammenfassung (Liste) der entsprechenden Sätze für unterschiedliche Eikommenskategorien.

Splittingverfahren

Verfahren zur Entlastung verheirateter Paare. Die Einkommen der Ehepartner werden zwar zusammengezählt, für die Bestimmung des Steuersatzes aber wieder mit einem bestimmten Faktor geteilt (= gesplittet); im Vollsplitting teilt man die Gesamteinkünfte und Ausgaben zu gleichen Teilen (50:50) auf die Partner auf. Daraus resultiert für das steuerbare Einkommen des Ehepaares ein niedrigerer Steuersatz.

Einfache Steuer

(Steuer)Betrag, der sich aus der Anwendung des gesetzlichen Steuertarif (z. B. für die Einkommenssteuer) ergibt.

(Für die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuer muss die einfache Steuer mit dem Steuerfuss von Kanton und Gemeinde multipliziert werden.)

Steuerfuss

Multiplikator, mit dem die einfache Steuer multipliziert werden muss, um die effektive Steuerschuld zu ermitteln (der St.fuss wird in der Regel jährlich durch das Kantons- oder Gemeindeparlament bzw. die Gemeindeversammlung festgelegt).

Steuerschuld

Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss (Einfache Steuer mal Steuerfuss).

Steuerprogression

Durch die Steuerprogression werden höhere Einkommen oder Vermögen überproportional besteuert (je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuersatz).

Die Steuertarife für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sind progressiv ausgestaltet.

Verrechnungssteuer (VST)

= Spezialsteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden);

wird in der Schweiz zur Kategorie der direkten Steuern gezählt - obschon das Element der Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehlt.

(Die VST ist eine Massnahme gegen die Steuerhinterziehung, denn bei der korrekten Abgabe von Einkommen und Vermögen wird die Steuer den in der Schweiz wohnhaften Personen wieder zurückerstattet.)