Bilanzierung
Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse
Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse
Fichier Détails
Cartes-fiches | 50 |
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Utilisateurs | 12 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.11.2014 / 15.01.2024 |
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Unternehmensbeteiligung
Eine Unternehmensbeteiligung liegt vor, wenn eine dauernde Verbindung zweier Unternehmen realisiert ist. Eine Unternehmensbeteiligung ist gegeben, wenn ein Unternehmen mehr als 20 % des Nennkapitals hält.
Vorräte
- Rohstoffe: fließen unmittelbar in das Produkt ein
- Hilfsstoffe: verändern nur zusätzlich das Erzeugnis
- Unfertige Erzeugnisse
- Vorräte werden zu Herstelungskosten oder den Einkaufskosten (bei Handelswaren) bewertet
Finanzanlagen
gehören langfristig dem Unternehmen an und werden deshalb im Anlagevermögen bilanziert. Meist handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen
Wertpapiere
dürfen im Umlaufvermögen nur aktiviert werden, wenn sie lediglich kurzfristig gehalten werden, d.h. wenn sie nicht Teil der langfristigen Unternehmensstrategie sind
Eigenkapital (Bestandteile)
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Eigenkapital
- wichtig zur Finanzierung eines Unternemens
- stärkere Unabhängigkeit von den Banken und vom Kapitalmarkt
- hohe Eigenkapitalquote spricht für die Solidität eines Unternehmens
- Eigenkapitalquote ist branchenabhängig (bei Dienstleistungen nicht so hoch)
Gezeichnetes Kapital (Definition)
umfasst jenes Kapital, das für die Verbindlichkeiten des Unternehmens vollständig haftet.
Kapitalrücklage
- resultiert aus dem Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Nennwert bei der Emisiion von Aktien an der Börse
- entstehen durch die Ausgabe von Options- und Wandelanleihen
- dürfen nur bei Unternehmensverlusten angetastet werden
Gewinnrücklagen
rühren aus Unternehmensgewinnen
- gesetzliche Gewinnrücklage (wird so lange aufgestockt bis 10% des Grundkapitals erreicht)
- sonstige Gewinnrücklagen (satzungsmäßige/ andere Gewinnrücklagen)
Gewinnvortrag
- der Rest, der nicht in den Rücklagen bilanziert wird
- wird für die nächsten Jahre reserviert und kann z.B. an die Aktionäre ausgeschüttet oder mit Verlusten verrechnet
Verlustvortrag
ergibt sich, wenn Verluste in das Folgejahr übertragen werden, damit sie dann durch
Gewinne kompensiert werden können
Jahresüberschuss
ist der Gewin des abgeschlossenen Geschäftsjahres, der nicht auf andere Weise verwendet wurde
Jahresfehlbetrag
ist der Verlust, der entstanden ist
Rückstellungen
sind in ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit ungewiss.
- voraussichtliche Verbindlichkeiten aus Garantieverpflichtungen
- drohende Verluste aus schwebenen Prozessen
- Kulanzleistungen
- Pensionsrückstellungen
- Steuerrückstellungen
- Rückstellungen für zusätzliche Pensionsverpflichtungen und Anwartschaften
Verbindlichkeiten
- bilden das Fremdkapital des Unternehmens und werden nach ihrer Fristigkeit geordnet
Bilanz (Definition)
Die Bilanz ist einer stichtagsbezogene Gegeüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens
Jahresabschluss (Bestandteile)
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagerbericht
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
zeigt auf:
- welche Umsätze das Unternehmen erzielt hat
- wofür Geld ausgegeben wurde
- welche Aufwendungen und Erträge erbracht wurden
Anhang
Im Anhang müssen größere Unternehmen erläutern, wie beispielsweise einzelne Maschinen abgeschrieben wurden
Lagebericht
Im Lagebericht erfolgt ein Ausblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
externe Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss
Interne Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung, die beispielsweise für die Kalkulation von Produkten und für die Steuerung des Unternehmens benötigt wird.
Betriebliche Rechnungswesen (Bestandteile)
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Kostenrechnung
- Betriebliche Statistik
- Planungsrechnung
Externe Bilanzen
- Steuerbilanz
- Handelsbilanz
Intere Bilanzen
dienen unternehmenseigenen Zwecken zur Einschätzung der Vermögens- und Ertragslage
- Erfolgsbilanzen
- Vermögensbilanzen
- Bewegungsbilanzen
- Liquiditätsbilanzen
Sonderbilanzen
z.B. Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Fusionsbilanz, Sanierungsbilanz, Liquidationsbilanz
Maßgeblichkeitsprinzip
- legt Verbindung zwischen der Handels- und Steuerbilanz fest
- wurde weitesgehend vom Bilanzmoderinisierungsgesetzt beseitigt.
Adressaten der Bilanz
- Eigenkapitalgeber (Aktionäre, Anteilseigner, Gesellschafter)
- Fremkapitalgeber (Kreditinstitute, Lieferanten)
- Mitarbeiter (Stakeholder)
- Fiskus
- Öffentlichkeit
Dokumentationsfunktion
Die Buchführung soll eine umfassende, vollständige und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle gewährleisten, so ass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens verschaffen kann.
Finanzbuchhaltung
- bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses
- Erfassung aller Geschäftsvorfälle wie Käufe oder Verkäufe, das Bezahlen von Rechnungen und viele andere finanzwirtschaftliche Vorgänge detailliert, lückenlos und systematisch
- Endzustand= stichtagsbezogene Momentaufnahme (Bilanz)
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