Bilanzierung

Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse

Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse


Kartei Details

Karten 50
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.11.2014 / 15.01.2024
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Bilanz (Definition)

Die Bilanz ist einer stichtagsbezogene Gegeüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens

Jahresabschluss (Bestandteile)

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
  • Lagerbericht

Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

zeigt auf:

  • welche Umsätze das Unternehmen erzielt hat
  • wofür Geld ausgegeben wurde
  • welche Aufwendungen und Erträge erbracht wurden

Anhang

Im Anhang müssen größere Unternehmen erläutern, wie beispielsweise einzelne Maschinen abgeschrieben wurden

Lagebericht

Im Lagebericht erfolgt ein Ausblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung

externe Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss

Interne Rechnungswesen

Das interne Rechnungswesen beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung, die beispielsweise für die Kalkulation von Produkten und für die Steuerung des Unternehmens benötigt wird.

Betriebliche Rechnungswesen (Bestandteile)

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Kostenrechnung
  • Betriebliche Statistik
  • Planungsrechnung

Externe Bilanzen

  • Steuerbilanz
  • Handelsbilanz

Intere Bilanzen

dienen unternehmenseigenen Zwecken zur Einschätzung der Vermögens- und Ertragslage

  • Erfolgsbilanzen
  • Vermögensbilanzen
  • Bewegungsbilanzen
  • Liquiditätsbilanzen

Sonderbilanzen

z.B. Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Fusionsbilanz, Sanierungsbilanz, Liquidationsbilanz

Maßgeblichkeitsprinzip

  • legt Verbindung zwischen der Handels- und Steuerbilanz fest
  • wurde weitesgehend vom Bilanzmoderinisierungsgesetzt beseitigt.

Adressaten der Bilanz

  • Eigenkapitalgeber (Aktionäre, Anteilseigner, Gesellschafter)
  • Fremkapitalgeber (Kreditinstitute, Lieferanten)
  • Mitarbeiter (Stakeholder)
  • Fiskus
  • Öffentlichkeit

Dokumentationsfunktion

Die Buchführung soll eine umfassende, vollständige und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle gewährleisten, so ass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens verschaffen kann.

Finanzbuchhaltung

  • bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses
  • Erfassung aller Geschäftsvorfälle wie Käufe oder Verkäufe, das Bezahlen von Rechnungen und viele andere finanzwirtschaftliche Vorgänge detailliert, lückenlos und systematisch
  • Endzustand= stichtagsbezogene Momentaufnahme (Bilanz)

Finanzbuchhalter

tägliche Buchen (Kontieren) unzähliger Belege

Bilanzbuchhalter

erstellen aus den vorhandenen Daten am Ende des Geschäftsjahres die Bilanz und den Jahresabschluss

Bilanzfunktionen

  • Dokumentation
  • Rechenschaftslegung
  • Zahlungsbemessung

Zielsetzung und Aufgaben des Jahresabschlusses

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

  • Vermögenslage (Zusammensetzung, Höhe und Art des vorhandenen Vermögens
  • Finanzlage (Relation EK/FK, Art der Finanzierug, mögliche Sicherheiten, Fristigkeiten der Kredite)
  • Ertragslage (Nachhaltigkeit und Kontinuität der erwirtschafteten Erträge

Bilanzierungsbefreiung

§241 a HGB

Kleinkaufleute, Umsatz<500.000€, JÜ<50.000€

Freiberufler (Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater)

Aktiva

Vermögensgegenstände = Mittelverwendung

Passiva

Eigen- und Fremdkapital = Mittelherkunft

Charakteristische Merkmale von Vermögensgegenständen

  • Einzelbewertbarkeit (Sie können einzeln bewertet werden)
  • sie befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens
  • sie sind einzeln zu veräußern

Anlagevermögen (Definition)

umfasst alle Vermögensgegenstände des Unternehmens, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen (§247 Abs.2 HGB)

Umlaufvermögen (Definition)

enthält alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen (§247 Abs.2 HGB)

  • Vorräte
  • Forderungen
  • Wertpapieren
  • Kasse und Konto

Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungsgebot

  • immaterielle Vermögensgegenstände, die von Dritten gegen Bezahlung (Entgelt) erworben wurden
  • z.B. Lizenzen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte wie Patente, die gekauft worden sind.

Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungsverbot

  • Gründungskosten
  • Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung
  • Abschluss von Versicherungsverträgen

Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungswahlrecht

  • selbst erschaffener Firmenwert oder vergleichbare immaterielle Werte, die selbst geschaffen wurden
  • immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht gegen Entgelt erworben wurden

Firmenwert

  • goodwill
  • ergibt sich aus der Differenz von Ertragswert und Substanzwert
  • Wertsteigerun aufgrund des Kundenstammes, Bekanntheit, Effizienz und Markenwert
  • planmäßige Abschreibung

Ertragswert (Definition)

resultieren aus der Gesamtheit der diskontierten, zukünfftigen Gewinne, für die ein Diskontierungszinsfuß zugrunde gelegt wird. Das Ergebnis entspricht dem Gegenwartswert aller Zahhlungsüberschüsse, die das Unternehmen zukünftig erwirtschaftet.

Substanzwert (Definition)

entspricht den Anschaffungskosten für alle am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und wird daher auch als Reproduktionswert bezeichnet.

Es sind die Kosten, die anfielen, wenn man das gesamte Unternehmen zum Bilanzstichtag neu aufgebaut würde.

originäre Firmenwert

selbst geschaffene Firmenwert

derivative Firmenwert

  • wird erworben
  • wird in der Bilanz aktiviert
  • muss innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben

gewerbliche Schutzrechte

  • Urheber- und Verwertungsrechte
  • Patente
  • Warenzeichen
  • Gebrauchs- und Geschmacksmuster

Verbundene Unternehmen

Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die in eim Konzernabschlus des Mutterunternehmens aufgeführt werden (§271 HGB)

Unternehmensbeteiligung

Eine Unternehmensbeteiligung liegt vor, wenn eine dauernde Verbindung zweier Unternehmen realisiert ist. Eine Unternehmensbeteiligung ist gegeben, wenn ein Unternehmen mehr als 20 % des Nennkapitals hält.

Vorräte

  • Rohstoffe: fließen unmittelbar in das Produkt ein
  • Hilfsstoffe: verändern nur zusätzlich das Erzeugnis
  • Unfertige Erzeugnisse
  • Vorräte werden zu Herstelungskosten oder den Einkaufskosten (bei Handelswaren) bewertet

Finanzanlagen

gehören langfristig dem Unternehmen an und werden deshalb im Anlagevermögen bilanziert. Meist handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen

Wertpapiere

dürfen im Umlaufvermögen nur aktiviert werden, wenn sie lediglich kurzfristig gehalten werden, d.h. wenn sie nicht Teil der langfristigen Unternehmensstrategie sind

Eigenkapital (Bestandteile)

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklage
  • Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss/ -fehlbetrag