Bilanzierung
Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse
Bilanzen, Gliederung Aktiva & Passiva, Bewertung der Aktiva & Passiva, Jahresabschlussanalyse
Kartei Details
Karten | 50 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.11.2014 / 15.01.2024 |
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Bilanz (Definition)
Die Bilanz ist einer stichtagsbezogene Gegeüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens
Jahresabschluss (Bestandteile)
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagerbericht
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
zeigt auf:
- welche Umsätze das Unternehmen erzielt hat
- wofür Geld ausgegeben wurde
- welche Aufwendungen und Erträge erbracht wurden
Anhang
Im Anhang müssen größere Unternehmen erläutern, wie beispielsweise einzelne Maschinen abgeschrieben wurden
Lagebericht
Im Lagebericht erfolgt ein Ausblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
externe Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen umfasst die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss
Interne Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung, die beispielsweise für die Kalkulation von Produkten und für die Steuerung des Unternehmens benötigt wird.
Betriebliche Rechnungswesen (Bestandteile)
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Kostenrechnung
- Betriebliche Statistik
- Planungsrechnung
Externe Bilanzen
- Steuerbilanz
- Handelsbilanz
Intere Bilanzen
dienen unternehmenseigenen Zwecken zur Einschätzung der Vermögens- und Ertragslage
- Erfolgsbilanzen
- Vermögensbilanzen
- Bewegungsbilanzen
- Liquiditätsbilanzen
Sonderbilanzen
z.B. Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Fusionsbilanz, Sanierungsbilanz, Liquidationsbilanz
Maßgeblichkeitsprinzip
- legt Verbindung zwischen der Handels- und Steuerbilanz fest
- wurde weitesgehend vom Bilanzmoderinisierungsgesetzt beseitigt.
Adressaten der Bilanz
- Eigenkapitalgeber (Aktionäre, Anteilseigner, Gesellschafter)
- Fremkapitalgeber (Kreditinstitute, Lieferanten)
- Mitarbeiter (Stakeholder)
- Fiskus
- Öffentlichkeit
Dokumentationsfunktion
Die Buchführung soll eine umfassende, vollständige und übersichtliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle gewährleisten, so ass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens verschaffen kann.
Finanzbuchhaltung
- bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses
- Erfassung aller Geschäftsvorfälle wie Käufe oder Verkäufe, das Bezahlen von Rechnungen und viele andere finanzwirtschaftliche Vorgänge detailliert, lückenlos und systematisch
- Endzustand= stichtagsbezogene Momentaufnahme (Bilanz)
Finanzbuchhalter
tägliche Buchen (Kontieren) unzähliger Belege
Bilanzbuchhalter
erstellen aus den vorhandenen Daten am Ende des Geschäftsjahres die Bilanz und den Jahresabschluss
Bilanzfunktionen
- Dokumentation
- Rechenschaftslegung
- Zahlungsbemessung
Zielsetzung und Aufgaben des Jahresabschlusses
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Vermögenslage (Zusammensetzung, Höhe und Art des vorhandenen Vermögens
- Finanzlage (Relation EK/FK, Art der Finanzierug, mögliche Sicherheiten, Fristigkeiten der Kredite)
- Ertragslage (Nachhaltigkeit und Kontinuität der erwirtschafteten Erträge
Bilanzierungsbefreiung
§241 a HGB
Kleinkaufleute, Umsatz<500.000€, JÜ<50.000€
Freiberufler (Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater)
Aktiva
Vermögensgegenstände = Mittelverwendung
Passiva
Eigen- und Fremdkapital = Mittelherkunft
Charakteristische Merkmale von Vermögensgegenständen
- Einzelbewertbarkeit (Sie können einzeln bewertet werden)
- sie befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens
- sie sind einzeln zu veräußern
Anlagevermögen (Definition)
umfasst alle Vermögensgegenstände des Unternehmens, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen (§247 Abs.2 HGB)
Umlaufvermögen (Definition)
enthält alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen (§247 Abs.2 HGB)
- Vorräte
- Forderungen
- Wertpapieren
- Kasse und Konto
Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungsgebot
- immaterielle Vermögensgegenstände, die von Dritten gegen Bezahlung (Entgelt) erworben wurden
- z.B. Lizenzen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte wie Patente, die gekauft worden sind.
Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungsverbot
- Gründungskosten
- Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung
- Abschluss von Versicherungsverträgen
Immaterielle Vermögensgegenstände - Aktivierungswahlrecht
- selbst erschaffener Firmenwert oder vergleichbare immaterielle Werte, die selbst geschaffen wurden
- immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht gegen Entgelt erworben wurden
Firmenwert
- goodwill
- ergibt sich aus der Differenz von Ertragswert und Substanzwert
- Wertsteigerun aufgrund des Kundenstammes, Bekanntheit, Effizienz und Markenwert
- planmäßige Abschreibung
Ertragswert (Definition)
resultieren aus der Gesamtheit der diskontierten, zukünfftigen Gewinne, für die ein Diskontierungszinsfuß zugrunde gelegt wird. Das Ergebnis entspricht dem Gegenwartswert aller Zahhlungsüberschüsse, die das Unternehmen zukünftig erwirtschaftet.
Substanzwert (Definition)
entspricht den Anschaffungskosten für alle am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und wird daher auch als Reproduktionswert bezeichnet.
Es sind die Kosten, die anfielen, wenn man das gesamte Unternehmen zum Bilanzstichtag neu aufgebaut würde.
originäre Firmenwert
selbst geschaffene Firmenwert
derivative Firmenwert
- wird erworben
- wird in der Bilanz aktiviert
- muss innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben
gewerbliche Schutzrechte
- Urheber- und Verwertungsrechte
- Patente
- Warenzeichen
- Gebrauchs- und Geschmacksmuster
Verbundene Unternehmen
Bei verbundenen Unternehmen handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die in eim Konzernabschlus des Mutterunternehmens aufgeführt werden (§271 HGB)
Unternehmensbeteiligung
Eine Unternehmensbeteiligung liegt vor, wenn eine dauernde Verbindung zweier Unternehmen realisiert ist. Eine Unternehmensbeteiligung ist gegeben, wenn ein Unternehmen mehr als 20 % des Nennkapitals hält.
Vorräte
- Rohstoffe: fließen unmittelbar in das Produkt ein
- Hilfsstoffe: verändern nur zusätzlich das Erzeugnis
- Unfertige Erzeugnisse
- Vorräte werden zu Herstelungskosten oder den Einkaufskosten (bei Handelswaren) bewertet
Finanzanlagen
gehören langfristig dem Unternehmen an und werden deshalb im Anlagevermögen bilanziert. Meist handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen
Wertpapiere
dürfen im Umlaufvermögen nur aktiviert werden, wenn sie lediglich kurzfristig gehalten werden, d.h. wenn sie nicht Teil der langfristigen Unternehmensstrategie sind
Eigenkapital (Bestandteile)
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/ -fehlbetrag