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Block 5: Betriebshaftpflicht-Versicherung

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)


Kartei Details

Karten 17
Lernende 46
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.11.2015 / 24.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (René Beck / Nathalie Thiemann)
Weblink
https://card2brain.ch/box/betriebshaftpflichtversicherung2
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Betriebshaftpflichtversicherung

"Generalklausel der Betriebs-Haftpflichtversicherung"

Ähnlich einem 'All-Risk-Konzept' ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht aus dem in der Police bezeichneten Betrieb wegen Personen- oder Sachschäden versichert, soweit im Bedingungswerk der Versicherungsschutz nicht eingeschränkt wird.

Betriebshaftpflichtversicherung

Welche Schadensarten werden vom Haftpflichtversicherungsschutz erfasst?

Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht wegen:

- Personenschäden (inkl. Versorgerschaden u. Genugtuungsansprüchen)

- Sachschäden (unter Ausschluss der reinen Funktionsbeeinträchtigung ohne Substanzbeeinträchtigung)

- Tierschäden (unter Berücksichtigung des Affektionswerts)

- Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personenschaden oder auf einen dem GE direkt zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind (Vermögensfolgeschäden)

Betriebshaftpflichtversicherung

Nenne die Risikokategorien

1. Anlagerisiko: Haftpflicht aus Eigentum (ohne STWEG) oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen, die vorwiegend dem versicherten Betrieb dienen.

2. Betriebsrisiko: Betriebliche Tätigkeiten der versicherten Personen.

3. Produktehaftpflichtrisiko: Haftpflicht für Schäden, welche durch ein in Verkehr gebrachtes Produkt verursacht werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Deckungsvoraussetzungen bei den Schadenverhütungskosten

- Auslöser ist ein unvorhergesehenes Ereignis.

- Der Eintritt eines versicherten Personen- oder Sachschaden steht unmittelbar bevor.

- Es muss sich um angemessene und sofortige Massnahmen zur Schadensverhütung handeln.

Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Halter und/oder aus dem Gebrauch von Motorfahrzeugen

Als Abgrenzung zur MFH umfasst die Betriebshaftpflichtvers. in den folgenden Konstellationen auch die Haftpflicht als Halter und/oder aus dem Gebrauch von Motorfahrzeugen, für die weder ein Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder bestehen oder wenn Letztere seit mehr als 6 Monaten bei der zuständigen Behörde hinterlegt sind:

- Verwendung des Motorfahrzeugs ausserhalb des öffentlichen Verkehrs.

- Verwendung von Motorfahrzeugen innerhalb des vom öffentl. Verkehr nicht vollständig ausgeschiedenen betriebsinternen Areals.

- Verwendung von Motorfahrzeugen im werkinternen (öffentlichen) Verkehr mit behördlicher Genehmigung.

- Verwendung von Strassenbaumaschinen im öffentl. Verkehr mit behördlicher Genehmigung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflicht aus der Verwendung von Fahrrädern und ihnen hinsichtlich Haftpflicht und Versicherung gleichgestellten Motorfahrzeugen

Die Betriebshaft umfasst in den folgenden Konstellationen (zur Abgrenzung zur oblig. MFH) auch die Haftpflicht aus der Verwendung von Fahrrädern und ihnen hinsichtlich Haftpflicht u. Versicherung gleichgestellten Motorfahrzeugen, soweit es sich um Fahrten für den versicherten Betrieb handelt:

- Zusatzdeckung zur oblig. abgeschlossenen Fahrzeug-Haftpflichtversicherung (Summendifferenzdeckung) bei Verwendung solcher Fahrzeuge mit Kennzeichen (Vignette) bzw. Kt. Schild.

- Volle Deckung bei erlaubter Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Kennzeichen in Übereinstimmung mit der Strassenverkehrsgesetzgebung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Definition der Umweltbeeinträchtigung

Als Umweltbeeinträchtigung gilt:

- Die nachhaltige Störung des zustands von Luft, Gewässern (auch Grundwasser), Boden, Flora oder Fauna durch jegliche Einwirkung.

- Jeder Sachverhalt, der gemäss anwendbarem Recht als Umweltschaden definiert wird.

Betriebshaftpflichtversicherung

Welche Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigung sind vom Vers.schutz erfasst?

Versichert sind Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung, die auf ein einzelnes, plötzlich eingetretenes, unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist, das zudem sofortige Massnahmen erfordert.