Beteiligungsabzug, Holdingprivileg
Kap. 55
Kap. 55
Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 18.01.2015 / 11.07.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wozu dient der Beteiligungsabzug (im ursprünglichen Sinn)?
Vermeidung einer Drei- oder Mehrfachbelastung
Zählen Sie die bekannten Beteiligungserträge auf, die zum Beteiligungsabzug berechtigen.
- Dividenden
- ordentliche und ausserordentliche Gewinnanteile
- Kapitalgewinne aus Verkauf von Beteiligungen
- verdeckte Vorteilszuwendung (v. der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft)
Zählen Sie Erträge aus Beteiligungen auf, die nicht zum Beteiligungsabzug berechtigen. Gesetzliche Grundlage!
- geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der leistenden Gesellschaft
- Aufwertungsgewinne
Art. 70, Abs. 2 DBG
Welche natürlichen und jurstischen Personen (Rechtsform!) können den Beteiligungsabzug geltend machen? Gesetzliche Grundlage!
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
- Genossenschaften
Natürliche Personen sind nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt
Vereine, Stiftungen, kollektive Kapitalanlagen ebenfalls nicht.
Art. 69, Abs. 1 DBG
Der Vorteil der juristischen Personen ist der Beteiligungsabzug, mit welchem Abzug ist dieser bei einer natürlichen Person zu vergleichen?
Teilbesteuerung
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beteiligungsgesellschaft auf der von der Tochtergesellschaft erhaltenen Dividende den Beteiligungsabzug vornehmen?
- hält mind. 10% am Grund- oder Stammkapital
- hält mind. 10% am Gewinn & an den Reserven
- Verkehrswert von mind. 1 Mio. CHF
mind. 1 Voraussetzung muss erfüllt sein
Was ermässigt sich nun wirklich, wenn ein Beteiligungsabzug in Anspruch genommen wird? Wie nennt man den Fachausdruck?
Es ermässigt sich der geschuldete Steuerbetrag für die Gewinnsteuer
Der steuerbare Reingewinn wird nicht ermässigt
Fachausdruck: Tarifprivileg
In welchen Schritten gehen Sie vor, wenn Sie einen Beteiligungsabzug berechnen?
1. Schritt
Beteiligungsertrag (brutto)
./. Abschreibungen bzw. Finanzierungsaufwand
= Zwischentotal
./. 5% Verwaltungskosten vom Zwischentotal
./. Anteil Finanzierungskosten (Schuldzinsen x (Wert Beteiligung / Vermögen = %-Satz))
= Nettoertrag
2. Schritt
Nettoertrag dem Reingewinn ins Verhältnis stellen = Beteiligungsabzug in %