Kap. 55


Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 11.07.2022
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Wozu dient der Beteiligungsabzug (im ursprünglichen Sinn)?

Vermeidung einer Drei- oder Mehrfachbelastung

Zählen Sie die bekannten Beteiligungserträge auf, die zum Beteiligungsabzug berechtigen.

  • Dividenden
  • ordentliche und ausserordentliche Gewinnanteile
  • Kapitalgewinne aus Verkauf von Beteiligungen
  • verdeckte Vorteilszuwendung (v. der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft)

Zählen Sie Erträge aus Beteiligungen auf, die nicht zum Beteiligungsabzug berechtigen. Gesetzliche Grundlage!

  • geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der leistenden Gesellschaft
  • Aufwertungsgewinne

Art. 70, Abs. 2 DBG

Welche natürlichen und jurstischen Personen (Rechtsform!) können den Beteiligungsabzug geltend machen? Gesetzliche Grundlage!

  • Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
  • Genossenschaften

Natürliche Personen sind nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt

Vereine, Stiftungen, kollektive Kapitalanlagen ebenfalls nicht.

Art. 69, Abs. 1 DBG

Der Vorteil der juristischen Personen ist der Beteiligungsabzug, mit welchem Abzug ist dieser bei einer natürlichen Person zu vergleichen?

Teilbesteuerung

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beteiligungsgesellschaft auf der von der Tochtergesellschaft erhaltenen Dividende den Beteiligungsabzug vornehmen?

  • hält mind. 10% am Grund- oder Stammkapital
  • hält mind. 10% am Gewinn & an den Reserven
  • Verkehrswert von mind. 1 Mio. CHF

mind. 1 Voraussetzung muss erfüllt sein

Was ermässigt sich nun wirklich, wenn ein Beteiligungsabzug in Anspruch genommen wird? Wie nennt man den Fachausdruck?

Es ermässigt sich der geschuldete Steuerbetrag für die Gewinnsteuer

Der steuerbare Reingewinn wird nicht ermässigt

Fachausdruck: Tarifprivileg

In welchen Schritten gehen Sie vor, wenn Sie einen Beteiligungsabzug berechnen?

1. Schritt
Beteiligungsertrag (brutto)
./. Abschreibungen bzw. Finanzierungsaufwand
= Zwischentotal
./. 5% Verwaltungskosten vom Zwischentotal
./. Anteil Finanzierungskosten (Schuldzinsen x (Wert Beteiligung / Vermögen = %-Satz))
= Nettoertrag

2. Schritt
Nettoertrag dem Reingewinn ins Verhältnis stellen = Beteiligungsabzug in %

Wenn man den Beteiligungsabzug errechnet hat, was ist der nächste sogenannte 3. Schritt?

3. Schritt
Gewinnsteuer normal gem. Art. 68 DBG (8.5% v. Reingewinn)
./. Beteiligungsabzug (% x geschuldete Gewinnsteuer)
= Steuerschuld

Vermindern Abschreibungen der Beteiligung den Beteiligungsertrag?

Nicht alle!

Nur solche, die im Zusammenhang mit der Gewinnausschüttung vorgenommen wurden (=Devestition)

Gewöhnliche Abschreibungen (z.B. schlechter Geschäftsgang) vermindern diesen nicht

Wie berechnen Sie die Finanzierungskosten, die Sie auf dem Weg vom Beteiligungsertrag zum Nettobeteiligungsertrag abziehen?

Der Wert der Beteiligung im Verhältnis zu den Aktiven (Bilanzsumme)

Dieser %-Satz mit den Finanzaufwand multiplizieren

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beteiligungsgesellschaft auf dem Kapitalgewinn aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft den Beteiligungsabzug vornehmen?

Gesetzesartikel?

  1. Soweit der Verkaufserlös die Gestehungskosten übersteigt
  2. die verkaufte Beteiligung muss mind. 10% der Kapitalbeteiligung ausmachen und diese muss mind. 1 Jahr im Besitz der Beteiligungsgesellschaft gewesen sein. Falls der Wert unter 10% ist, muss die Beteiligung am Ende des Steuerjahres einen Verkehrswert von mind. 1 Mio. CHF haben

Art. 70, Abs. 4, Bst. a+b DBG

Was sind Gestehungskosten und wie berechnet man sie?

Es sind Investitionen, die die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft investiert hat. Berechnung:

Kaufpreis
+ Investitionen
- Devestitionen (= Abschreibungen, die im Zusammenhang mit Gewinnausschüttung stehen)
= Gestehungskosten

 

Ist beim Verkauf einer Beteiligung durch die Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Kapitalgewinn identisch mit dem Beteiligungsertrag, der zum Beteiligungsabzug berechtigt? Lösungsweg des Kapitalgewinns und Beteiligungsertrages aufzeigen.

Nein!

Kapitalgewinn = Verkaufserlös - Kaufpreis - Abschreibungen -> steuerbarer Kapitalgewinn (real. stille Reserven)

Beteiligungsertrag = Verkaufserlös - Gestehungskosten -> Beteiligungsertrag brutto

Vermindern folgende Abschreibungen auf Beteiligung die Gestehungskosten:

  1. Abschreibungen in Bezug auf Substanzdividende
  2. Abschreibungen für den Wertverlust

  1. ja, es handelt sich hier um eine Devestition
  2. nein, geschäftsmässig begründete Abschreibungen vermindern die Gestehungskosten nicht

Unter welchen Voraussetzungen kann für die VST das Meldeverfahren im Konzernverhältnis in Anspruch genommen werden?

Gesetzliche Grundlage!

Die Muttergesellschaft muss zu mind. 20% an der Tochtergesellschaft beteiligt sein

Art. 26a, Abs. 1 VStV

Nennen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Holdingprivilegs bei der Kantons- und Gemeindesteuer und bei der direkten Bundessteuer.

Ein Holdingprivileg bei der direkten Bundessteuer ist nicht zulässig.

Zweck der Gesellschaft muss zur Hauptsache die Verwaltung von Beteiligungen sein, keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz und die Beteiligungen müssen 2/3 der Aktiven ausmachen oder die Erträge 2/3 am Beteiligungsertrag.

Art. 28, Abs. 2 StHG

Worin besteht das steuerliche Holdingprivileg? Fachjargon?

Keine Steuer auf dem Reingewinn, ausser solche aus schweizerischem Grundeigentum

Gewinnprivileg

Wann müssen Sie eine Liegenschafts-Spartenrechnung erstellen? Wie sieht sie aus? Wird dieser Ertrag versteuert?

Eine Spartenrechnung wird erstellt, wenn die Beteiligungsgesellschaft Erträge aus schweizerischem Grundeigentum hat. Diese werden zum ordentlichen Tarif besteuert.

Liegenschaftsertrag
./. Unterhaltsaufwand
./. Schuldzinsen (Finanzierungsaufwand x (Aktivenquote: Liegenschaften im Verhältnis zum Vermögen))
./. Verwaltungsaufwand (5% des Bruttoertrages)
./. anteilige Gewinn- und Kapitalsteuern
= steuerbarer Liegenschaftsgewinn

Was verstehen Sie unter einer (reinen) Domizilgesellschaft?

Gesetzliche Grundlage

Kapitalgesellschaft, Genossenschaft und Stiftungen die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit ausüben aber keine Geschäftstätigkeit.

Art. 28, Abs. 3 StHG

Wie wird eine (reine) Domizilgesellschaft besteuert?

Gesetzliche Grundlage

steuerbefreit: Erträge aus Beteiligungen, Kapital- und Aufwertungsgewinne, Auslanderträge (sofern sie nicht nach Bedeutung der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz besteuert werden)

steuerbar: übrige Einkünfte in der Schweiz

Art. 28, Abs. 4 StHG

Was verstehen Sie unter einer gemischten Gesellschaft?

Gesetzliche Grundlage

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend im Ausland stattfindet und in der Schweiz eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben.

Art. 28, Abs. 4 StHG

Wie wird eine gemischte Gesellschaft besteuert?

analog Besteuerung der reinen Domizilgesellschaften (Art. 28, Abs. 3 StHG)