Berufsbildung
HR-Fachleute NBW
HR-Fachleute NBW
Kartei Details
Karten | 26 |
---|---|
Lernende | 20 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.03.2016 / 11.11.2023 |
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Rahmenbedingungen und rechltiche Grundlagen für die berufliche Ausbildung
BV 41 Recht auf Bildung, Aus- und Weiterbildung
BBG: regelt sämtliche Berufsbereiche ohne Hochschulen. regelt auch Kostenbeteiligung des Bundes an Berufsbildung, QV im allg, Berufsberatrung, Höhere Berufsbildung, Grundlage für BM
ArG: Sonderschutzvorschriften für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr
OR: Lehrvertrag
Vobeg: Verordnung über berufl. Grundbildung: Kernelemente für einzelne Berufe
pflichten des Lehrbetriebs?
Information über Rechte und Pflichten
fachgerechte Ausbildung
Zeit für Berufsfachschule und Stütz- Freikurse (0.5T/Wo) zur Verfügung stellen
betrieblichen Bildungsplan erstellen
5 Wo Ferien bis zum vollendeten 20. Altersjahr
Lehrvertrag: Unterschiede zum EAV
Schriftlichkeit auf Formular
Dreifache Ausführung
Bewilligung durch kant. Behörde (Berufsbildungsamt)
Lohn festhalten
Dauer festhalten
Berufsbildner muss erwähnt sein
Jugendschutzbestimmungen
Verbot Nacht- und Sonntags Arbeit
Keine gefährlichern Arbeiten
9h Arbeitszeit innerhalb von 12h
12h Ruhezeit
Schultage = Arbeitstage
5 Wo Ferienb bis 20 Jahre
Jugendurlaub für gemeinnützige Zwecke (ohne Bezahlung)
Lernender hat QV nicht bestanden und Lehrbetrieb die Schuld. Wie argumentieren Sie, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben?
Vorlegen von:
Bildungsbericht (1xSemester)
Ausbildungsplan des Betriebs
ALS/PE bei KV
Personaldossier
Hinweis: Betrieb ist nicht verpflichtet, den Lernenden weiter zu beschäftigen
Welche Kernelemente definiert die Verordnung über berufl. Grundbildung (Vobeg = BiVo)?
konkretisiert bestimmte Berufsbildung in Bezug auf
Gegenstand und Dauer
Ziele und Anforderungen (Kompetenzen)
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Anteil Lernorte
QV
Ausweis und Titel
Lern- und Leistungsdokumentation
Bildungsplan und Allgemeinbildung
Schlussbestimmungen
Schweiz. Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
Inhalt kommt von OdA, Verantwortung liegt bei SBFI, Vollzug bei Kanton
Kernaufgaben von Bund, Kanton und OdA bei der Berufsbildung
Bund (SBFI Staatssekretariat Berufsbildung, Forschung, Innovation)
Überwachung, Kontrolle, Gesamtkoordination der Berufsbildung
Erlass der Vobeg, üK, QV
Genehmigung Reglemente höhere Berufsprüfungen
Übernahme von einem 1/4 der Kosten
Kanton:
Bildungsbewilligung, Lehrvertrag genehmigen
Berufsbildner Kurs anbieten
Lehrvertrag genehmingen
Berufsberatung
Sicherstellen des Berufsfachschulunterrichts
Mitwirkung bei Vobeg
Vollzug Berufsbildung BBG
OdA = Praxispartner der Berufsbildung (Berufsverbände, Sozialpartner, Anbieter der Berufsbildung)
Organisation und Durchführung üK
Mitwirkung bei der Erarbeiten der Vobeg (Inhalt)
Bildungsplan erarbeiten
Erarbeiten von neuen Berufslehrgängen
Aktualisierung der Grundbildung
Ausarbeiten der QV
Berufs- und höhere Fachprüfungen
Teilnahme an Vernehmlassungen
Mindestanforderungen an Berufsbildner
EFZ
Berufsbildnerkurs
2 Jahre Berufserfahrung
1 Lernender: 1 x 100% Berufsbildner oder 2 Berufsbildner zu je 60%,
ab letztem Lehrjahr kann weiterer Lernender im 1. Lehrjahr einsteigen.
Mindestanforderungen an Lehrbetrieb
Leistungsziele müssen im Betrieb abgedeckt werden können
Fachpersonal mind. 1 Berufsbildner
finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Ausbildung
vorhandener Arbeitsplatz mit entsprechender Einrichtung
Wozu dient der Bildungsbericht
ist Pflicht gem. Art 20 BBG und Abschnitt 7 BBV
1x / Semester auf Formular SDBB oder firmeninternes Formular
regelmässige Standortbestimmung (Fach, Sozail und Persönlicheits Kompetenzen, Überprüfung der Zielerreichung)
schriftl. Festhalten des Lernstandes und Beweismittel bei Diskussionen, Rekurs
Festhalten von Entwicklungszielen
Betriebl. Ausbildungsplan: worauf kann man sich stützen?
Modell Lehrgang
Vorbeg mit Bildungsplan
Bedürfnisse des Lehrbetriebs
Berufsschullehrplan
Kursunterlagen üK
Was ist ein Lehrbetriebsverbund?
spezielle Organisationsform, 2 oder mehr Betrieb schliessen sich zu einem Lehrbetriebsverbund zusammen und bilden gemeinsam Lernende aus. Damit ist es z.B. auch für hochspezialisierte Betriebe möglich, sich an der berufl. Grundbildung zu beteiligen.
Ein Leitbetrieb (Verein, Bildungsinstitution) übernimmt die Verantwortung für die Ausbildungsorganisation und arbeitet mit versch. Betrieben zusammen.
Lehrbetriebsverbund: Vor- und Nachteile für Lernende und Lehrbetriebe
Lernende:
+ Einblick in versch. Lehrbetriebe erhöht Chance für Arbeitsstelle nach Lehre
+ Fachliche Kompetenzen werden durch vielfältige und unterschiedliche Betriebe erweitert
+ fachübergreifende Schlüsselkompetenzen (Flexibilität, Anpassungsfähigt, Integrationsfähigkeit)
- Arbeitswege evtl. sehr lang bei einige Lehrbetrieben
- schnelle Wechsel - wenig Vertiefung
- unterschiedliche Firmenkulturen - immer wieder neue Personen / Situationen etc. - nicht für alle Jugendliche geeignet. Lernerfolg?
Lehrbetrieb
+ administrative Entlastung
+ Risikoverteilung
+ Möglichkeit für spezialiste Betriebe oder Kleinbetriebe, so auch Lernende auszubilden
- nur kurze Einsatzdauer - Aufwand und Ertrag...
- einzelner Betrieb kann oft bei der Selektion nicht mitentscheiden
- Einfluss gering über die ganze Lehrdauer
- geringere Identifikation mit Betrieb
Was ist die Qualicarte? Ziel?
Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Bildung. berufsunabhängig. Ziel: Ausbildung laufend verbessern. 28 Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
Mit der QualiCarte kann der Lehrbetrieb
- das Verbesserungspotenzial der eigenen Ausbildungsleistung erkennen
- die Ausbildungsqualität nachhaltig verbessern
- die Attraktivität des eigenen Betriebs als Ausbildungsbetrieb steigern
- die Auswahl von Lernenden optimieren
- die Gefahr von Lehrabbrüchen minimieren
- sich selbst evaluieren
- beim Erlangen einer Bildungsbewilligung unterstützt werden
QualiCarte wurde von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) entwickelt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Erwachsene noch eine berufliche Grundbildung abzuschliessen?
Validierung von Bildungsleistungen: mind. 5J Berufserfahrung, erworbene Fach-K werden in einem Dossier dokumentiert
Verkürzte Grundbildung: mind. 2J Berufserfahrung
Reguläre Grundbildung
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung: mind. 5J Berufserfahrung,
QV? Was gehört zum QV?
Qualifikationsverfahren: Prüfungen inkl. Abschlussprüfung zur Festellung der beruflichen Handlungskompetenz
Gesamtprüfung
Teilprüfungen
andere anerkannte QV-Verfahren gemäss Vobeg
Form: schriftlich, mündlich, praktische Arbeiten, ALS, PE, Vertiefungsarbeiten, integrierte Projektarbeit
Rechtliche Rahmenbedinungen für Schnupperlehre
ab 13. Geburstag Schnupperlehre erlaubt
leichte Arbeit, keine Gefährdung von Gesundheit, Schulleistungen
max 8h / Tag Einsatzdauer
Dauer: max. 2 Wochen
evtl. behördliche Bewilligung einholen oder Meldepflicht
besondere Beaufsichtigung
keine Gefährung von Gesundheit, Schulleistung und Sittlichtkeit
Versichert Unfall und Haftpflicht
Methodisch-didaktische oder pädagogische Ausbildungsthemen
in Lernschritten lehren, Arbeits- und Lernmethoden
Umgang mit Jugendlichen
Erläuterung des Modell Lehrgangs
Gesprächsführung
Konfliktmanagement
Zielvereinbarung
Gründe, welche zu einem Entzug der Bildungsbewilligung führen können
- Lernende werden ungenügend über die betriebliche Praxis instruiert
- Berufsbildner verfügen nicht über die notwendigen fachlichen oder persönlichen Voraussetzungen
- Betrieb verstösst gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen
- Zusammenarbeit mit Berufsschule / üK wird nicht eingehalten
- Berfufsbildner / Betriebe haben gegen Betreuungs- und Fürsorgepflicht verstossen
- Betrieb stellt keine Qualitätssicherung gem. BBG Art. 8 sicher
Wesentliche Unterschiede zwischen Vobeg (BiVo) und Bildungsplan
- Vobeg wird vom SBFI erlassen, Bildungsplan wird von OdA verfasst
- Vobeg sind im Aufbau identisch, Bildungsplan je nach Beruf sehr unterschiedlich gestaltet
- Vobeg enthält die grundsätlichen Regelungen zu einem Beruf, Bildungsplan beschreibt die Ausbildungsinhalte
- Bildungsplan ist Teil der Vobeg = untergeordnet
- rechtliche Grundlage für Vobeg ist BBG, für Bildungsplan Kantone oder OdA Vorgaben erfassen
Voraussetzungen, damit Lerne während Ausbildung in andere Filiale wechseln dürfen
- Bewilligung des kant. Berufsbildungsamtes wenn Filiale in anderem Kt.
- Filiale muss über einen qualifizierten Berufsbildner verfügen
- Filiale muss entsprechende Arbeitsplätze anbieten können
- Filiale muss Teil des Bildungsplans umsetzen können
- Besuch der Berufsschule und der üK muss gewährleistet sein
- Arbeitsweg, Unterkunft und Spesen müssen geregelt sein
- Einführungstag vorbereiten, Betriebsführung, Info zu UN
Handlungskompetenzen für Lernende
Fach-K: Arbeitsquantität, -qualität, Ausbildungsstand, Sprachen, Umsetzung der Berufskenntnisse
Sozial-K: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
Persönlichkeits-K: Selbständig, Umgangsformen, Belastbarkeit, Motivation
Methoden-K: Arbeitstechnik, Lerntechnik
Checkliste Vorbereitung vor dem ersten Tag des Lernenden
Lernende muss am 1. Tag eine Orientierungshilfe erhalten: WER? WIE? WO? / sich willkommen fühlen / 1. Erfolgserlebnis haben
- Alle MA über Beginn der Lernenden informieren
- Arbeitsplatz vorbereiten (Berufsbildner)
- Badges, Schlüssel etc organisieren (Berufsbildner)
- Arbeitsinstrumente: Werkzeuge, Maschinen vorbereiten
- Arbeits- und Sicherheitskleidung
- Bildungsplan Betrieb vorbereiten, Einführungsprogramm, Wochenprogramm
- MA bestimmen, welche die Lernende betreuen (nicht Berufsbildner)
- Anmeldung bei der Berufsschule / üK
Bei Gross-UN: Liste der Berufsbildner: wer betreut welche Lernende, mit Berufsbildnern Wochenprogramm, Kontaktperson, Arbeitsplätze etc.
Checkliste Vorstellungsgespräch
- Vorstellung Lehrbetrieb
- Vorstellung der berufl. Grundbildung im Lehrbetrieb: Ausbildungsprogramm, weitere Lernende
- Motivation für die Bewerbung
- Schulischer Werdegang
- persönlicher und familiärer Hintergrund
- Interessen, Hobbies
- Berufliche Eignung (Allergien, Krankheiten,
- Fragen des Jugendlichen beantworten
- Weiteres Vorgehen: evtl. Eignungstest, Schnupperlehre, 2. Gespräch)
Checkliste Selektionsverfahren
- Vorbereitung: Bewerbungsbogen, Anforderungsprofil, Lehrstellenbeschreibung, Schnupperlehrunterlagen
- Werbung: yousty.ch, Lehrstellennachweis LENA, Meldung beim kant. Berufsbildungsamt, Firmenwebsite, Publikation bei Schulen, Berufsberatung, Regionalzeitunen, Berufsmessen, Branchenverbände
- Bewerbungen beurteilen und Vorselektion
- Vorstellungsgespräche oder zuerst Schnupperlehre
- Schnupperlehre
- Entscheidung
- Lehrvertrag: Genehmigung durch Kt.
- Beginn der berufl. Grundbildung: 1 Monat vor Lehrbeginn notwendigen Infos senden
Gründe für die Auflösung eines Lehrverhältnis
Die gesetzlichen Grundlagen für die Auflösung eines Lehrvertrags : OR Art. 346, 337, BBV Art. 11.
1. während der Probezeit - 7 Tage Kündigungsfrist
2. nach Probezeit Auflösung in beidseitigem Einverständis
3. nach Probezeit Auflösung einseitig durch Lehrbetriebe oder Lernender: Lernende ist körperlich oder geistig überfordert, Berufsbildner fachlich oder persönlich nicht geeignet, Lernende gesundheitlich gefährdet, Konkurs des Lehrbetriebs
schriftliche Begründung wenn dies verlangt wird
4. Berufsbildungsamt durch Widerruf der Bildungsbewilliung Lehrverhältnis aufheben wenn Bildung in beruflicher Praxis ungenügend ist, Berufsbildner gesetzl. Voraussetzungen nicht erfüllen oder ihre Pflicht verletzen.
andernfalls Vertragsbruch -> Schadenersatzansprüche (1/4 des Monatslohn von Lernende / Anspruch auf Lohn bis Ende Lehre)
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