BBUB02

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs


P. K.
Diese Lernkarten bieten eine umfassende Übersicht über die Jahresabschlussanalyse auf Universitätsniveau, mit Fokus auf Kennzahlen wie Eigenkapitalrentabilität, Liquidität und Kapitalstruktur. Sie decken Themen wie die Bewertung von Unternehmen, Abschreibungen, Rückstellungen und die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab. Besonders nützlich für Studierende der BWL, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der Finanzanalyse erlangen möchten.
Karten
303
Lernende
30
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
20.09.2015 / 25.03.2022

Lernkarten

Lektion 1:

Was ist ein Vermögensgegenstand?

  • Ein wirtschaftlicher Wert
  • der selbstständig bewertbar
  • und selbstständig Verkehrsfähig ist

Maßgeblich für die Erfassung in der Bilanz ist das wirtschaftliche Eigentum eines Vermögensgegenstandes

§ 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot

(1) [...] Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. [...]

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • sichere Schulden
     

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden!

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • Höhe und Existenz sicher

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere und unwahrscheinliche Schulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:

Eventualschulden sind ...

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • Höhe und/oder Existenz unsicher

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistungen oder Bankschulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Wechselübertragungen oder Bürgschaften

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Schadensersatzklage; Gewährleistungen

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungswahlrecht

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot

 

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Substanzmerung bzw. Erweiterung (z.B. Anbau)

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Gebruchs- und Verwertungsmöglichkeiten werden verbessert

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Lebensdauer des Vermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert

Lektion 1:

Betriebliche Nutzung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter erklären!

Bei gemischter Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter ist zu unterscheiden!
Bei Immobilien gilt ist die betriebliche Nutzung > 50% ist die Immoblie zu Aktivieren

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 1. Ansatz besagt?

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 2. Ansatz besagt?

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 3. Ansatz besagt?

Lektion 1:

  • Den ersten Ansatz der Bilanzierung erklären

Hier ist die Bilanzierung im engeren Sinne gemeint. Es stellt sich die Frage "dem Grunde nach", also: Was wird in der Bilanz erfasst?

Besteht ... 

  • ... Bilanzierungspflicht?
  • ... Bilanzierungswahlrecht?
  • ... oder Bilanzierungsverbot?

Lektion 1:

  • Den zweiten Ansatz der Bilanzierung erklären

Die Bewertung: Mit welchem Wert wird es erfasst?

  • Zugangsbewertung (Anschaffungs-/Herrstellungskosten
  • Folgebewertung (abnutzbar/nicht abnutzbar)

Lektion 1:

  • Den dritten Ansatz der Bilanzierung erklären

Ausweis: Wo wird es erfasst?

  • Bilanzpositionen §266 HGB
  • GuV Positionen §275 HGB

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

1. Wie sind Vermögensgegenstände und Schulden definiert?

Vermögensgegenstand: wirtschaftlicher Wert, der selbstständig bewertbar und selbstständig
verkehrsfähig ist.
Schulden:

  • bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens – rechtliche oder
  • wirtschaftliche Leistungsverpflichtung
  • selbstständige Bewertbarkeit

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

2. Erläutern Sie die Begriffe Betriebsvermögen und Privatvermögen! Was versteht man
unter dem gewillkürten Betriebsvermögen?

Betriebsvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die der Kaufmann in die Bilanz
aufnehmen darf.
Privatvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die nicht zum Betriebsvermögen
zählen und nicht in die Bilanz aufgenommen werden dürfen.
Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen
noch zum notwendigen Privatvermögen gehören und deren betriebliche Nutzung
zwischen 10-50 % liegt, können in die Bilanz aufgenommen werden.

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

3. Differenzieren Sie Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten! Wie sind diese Vorgänge
bilanziell zu behandeln?

Erhaltungsaufwand:

  • Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
  • Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert

Bilanzielle Behandlung als Aufwandsbuchung.

Herstellungskosten:

  • Substanzmehrung bzw. Erweiterung
  • Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit
  • wird verbessert (über den ursprünglichen Zustand hinaus)
  • Lebensdauer desVermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert

Bilanzielle Behandlung: Aktivierung in der Bilanz

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

1. In welche Kategorien kann die Bilanz grundsätzlich differenziert werden?

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

2. Wie unterscheiden sich Anlage- und Umlaufvermögen?

Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB)
Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Produktionsprozesses weiterverarbeitet
und umgesetzt werden sollen.

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

3. Wo ist der Bilanzausweis im HGB gesetzlich geregelt?

§ ___ HGB

266

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

4. Welche Regelung ist in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS zu beachten?

Mindestgliederung der IFRS-Bilanz ergibt sich aus IAS 1.54

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

1. Wie erfolgt die Zugangsbewertung bei selbst hergestellten und wie bei angeschafften
Vermögensgegenständen?

  • Selbst hergestellte Vermögensgegenstände: Herstellungskosten
  • Angeschaffte Vermögensgegenstände: Anschaffungskosten

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

2. Wie ist die Folgebewertung bei abnutzbaren und wie bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
vorzunehmen?

Abnutzbare Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet: Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung und eventuelle außerplanmäßige Abschreibung (Niederstwertprinzip:
Marktwert/beizulegender Wert).


Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände: AHK abzgl. außerplanmäßige Abschreibung
(Niederstwertprinzip: Marktwert/beizulegender Wert).

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

3. Wie sind Verbindlichkeiten und wie Rückstellungen zu bewerten?

  • Verbindlichkeiten: Ansatz gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Erfüllungsbetrag
  • Rückstellungen: Erfüllungsbetrag (ggf. abgezinst) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

4. Wann ist eine Zuschreibung einschlägig?

§ 253 Abs. 5 HGB: Zuschreibungspflicht bei Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige
Abschreibung, Ausnahme Geschäftswert

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

1. Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten nach HGB?

§ 255 Abs. 1 HGB: AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand
zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie
dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

2. Was sind Anschaffungsnebenkosten und was sind nachträgliche Anschaffungskosten?

Anschaffungsnebenkosten: können dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden
(Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen,
Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf
).


Nachträgliche Anschaffungskosten: Aufwand führt zur Erweiterung, zur wesentlichen
Gebrauchsverbesserung oder nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer.

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

3. Wie ermitteln sich die Herstellungskosten nach HGB? Welche Wahlrechte bestehen bei
der Ermittlung der Herstellungskosten?

Werden Vermögensgegenstände im Unternehmen selbst hergestellt, sind diese mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB anzusetzen.

Diese beinhalten Einzelkosten (können dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden: Fertigungsmaterial, FertigungslöhneSondereinzelkosten der Fertigung) und angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten (Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten).

Wahlrechte:

  • Verwaltungsgemeinkosten
  • herstellungsbezogene Zinsen
  • bestimmte soziale Aufwendungen

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