BBUB02

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs


Kartei Details

Karten 303
Lernende 30
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.09.2015 / 25.03.2022
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Lektion 1:

Was ist ein Vermögensgegenstand?

  • Ein wirtschaftlicher Wert
  • der selbstständig bewertbar
  • und selbstständig Verkehrsfähig ist

Maßgeblich für die Erfassung in der Bilanz ist das wirtschaftliche Eigentum eines Vermögensgegenstandes

§ 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot

(1) [...] Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. [...]

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • sichere Schulden
     

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden!

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • Höhe und Existenz sicher

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere und unwahrscheinliche Schulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:

Eventualschulden sind ...

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • Höhe und/oder Existenz unsicher

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistungen oder Bankschulden

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Wechselübertragungen oder Bürgschaften

Lektion 1:

Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:

  • z.B. Schadensersatzklage; Gewährleistungen

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungswahlrecht

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot

Lektion 1:

Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot

 

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Substanzmerung bzw. Erweiterung (z.B. Anbau)

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Gebruchs- und Verwertungsmöglichkeiten werden verbessert

Lektion 1:

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?

  • Lebensdauer des Vermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert

Lektion 1:

Betriebliche Nutzung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter erklären!

Bei gemischter Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter ist zu unterscheiden!
Bei Immobilien gilt ist die betriebliche Nutzung > 50% ist die Immoblie zu Aktivieren

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 1. Ansatz besagt?

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 2. Ansatz besagt?

Lektion 1:

Die Grundfragen der Bilanzierung:

  • Der 3. Ansatz besagt?

Lektion 1:

  • Den ersten Ansatz der Bilanzierung erklären

Hier ist die Bilanzierung im engeren Sinne gemeint. Es stellt sich die Frage "dem Grunde nach", also: Was wird in der Bilanz erfasst?

Besteht ... 

  • ... Bilanzierungspflicht?
  • ... Bilanzierungswahlrecht?
  • ... oder Bilanzierungsverbot?

Lektion 1:

  • Den zweiten Ansatz der Bilanzierung erklären

Die Bewertung: Mit welchem Wert wird es erfasst?

  • Zugangsbewertung (Anschaffungs-/Herrstellungskosten
  • Folgebewertung (abnutzbar/nicht abnutzbar)

Lektion 1:

  • Den dritten Ansatz der Bilanzierung erklären

Ausweis: Wo wird es erfasst?

  • Bilanzpositionen §266 HGB
  • GuV Positionen §275 HGB

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

1. Wie sind Vermögensgegenstände und Schulden definiert?

Vermögensgegenstand: wirtschaftlicher Wert, der selbstständig bewertbar und selbstständig
verkehrsfähig ist.
Schulden:

  • bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens – rechtliche oder
  • wirtschaftliche Leistungsverpflichtung
  • selbstständige Bewertbarkeit

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

2. Erläutern Sie die Begriffe Betriebsvermögen und Privatvermögen! Was versteht man
unter dem gewillkürten Betriebsvermögen?

Betriebsvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die der Kaufmann in die Bilanz
aufnehmen darf.
Privatvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die nicht zum Betriebsvermögen
zählen und nicht in die Bilanz aufgenommen werden dürfen.
Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen
noch zum notwendigen Privatvermögen gehören und deren betriebliche Nutzung
zwischen 10-50 % liegt, können in die Bilanz aufgenommen werden.

Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden

3. Differenzieren Sie Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten! Wie sind diese Vorgänge
bilanziell zu behandeln?

Erhaltungsaufwand:

  • Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
  • Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert

Bilanzielle Behandlung als Aufwandsbuchung.

Herstellungskosten:

  • Substanzmehrung bzw. Erweiterung
  • Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit
  • wird verbessert (über den ursprünglichen Zustand hinaus)
  • Lebensdauer desVermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert

Bilanzielle Behandlung: Aktivierung in der Bilanz

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

1. In welche Kategorien kann die Bilanz grundsätzlich differenziert werden?

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Fremdkapital

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

2. Wie unterscheiden sich Anlage- und Umlaufvermögen?

Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB)
Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Produktionsprozesses weiterverarbeitet
und umgesetzt werden sollen.

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

3. Wo ist der Bilanzausweis im HGB gesetzlich geregelt?

§ ___ HGB

266

Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis

4. Welche Regelung ist in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS zu beachten?

Mindestgliederung der IFRS-Bilanz ergibt sich aus IAS 1.54

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

1. Wie erfolgt die Zugangsbewertung bei selbst hergestellten und wie bei angeschafften
Vermögensgegenständen?

  • Selbst hergestellte Vermögensgegenstände: Herstellungskosten
  • Angeschaffte Vermögensgegenstände: Anschaffungskosten

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

2. Wie ist die Folgebewertung bei abnutzbaren und wie bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
vorzunehmen?

Abnutzbare Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet: Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung und eventuelle außerplanmäßige Abschreibung (Niederstwertprinzip:
Marktwert/beizulegender Wert).


Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände: AHK abzgl. außerplanmäßige Abschreibung
(Niederstwertprinzip: Marktwert/beizulegender Wert).

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

3. Wie sind Verbindlichkeiten und wie Rückstellungen zu bewerten?

  • Verbindlichkeiten: Ansatz gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Erfüllungsbetrag
  • Rückstellungen: Erfüllungsbetrag (ggf. abgezinst) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung

4. Wann ist eine Zuschreibung einschlägig?

§ 253 Abs. 5 HGB: Zuschreibungspflicht bei Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige
Abschreibung, Ausnahme Geschäftswert

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

1. Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten nach HGB?

§ 255 Abs. 1 HGB: AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand
zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie
dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

2. Was sind Anschaffungsnebenkosten und was sind nachträgliche Anschaffungskosten?

Anschaffungsnebenkosten: können dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden
(Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen,
Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf
).


Nachträgliche Anschaffungskosten: Aufwand führt zur Erweiterung, zur wesentlichen
Gebrauchsverbesserung oder nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer.

Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

3. Wie ermitteln sich die Herstellungskosten nach HGB? Welche Wahlrechte bestehen bei
der Ermittlung der Herstellungskosten?

Werden Vermögensgegenstände im Unternehmen selbst hergestellt, sind diese mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB anzusetzen.

Diese beinhalten Einzelkosten (können dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden: Fertigungsmaterial, FertigungslöhneSondereinzelkosten der Fertigung) und angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten (Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten).

Wahlrechte:

  • Verwaltungsgemeinkosten
  • herstellungsbezogene Zinsen
  • bestimmte soziale Aufwendungen