BBUB02
Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs
Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs
Kartei Details
Karten | 303 |
---|---|
Lernende | 30 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 20.09.2015 / 25.03.2022 |
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Lektion 1:
Was ist ein Vermögensgegenstand?
- Ein wirtschaftlicher Wert
- der selbstständig bewertbar
- und selbstständig Verkehrsfähig ist
Maßgeblich für die Erfassung in der Bilanz ist das wirtschaftliche Eigentum eines Vermögensgegenstandes
§ 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot
(1) [...] Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. [...]
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- sichere Schulden
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden!
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- Höhe und Existenz sicher
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- unsichere und unwahrscheinliche Schulden
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- unsichere, aber nicht unwahrscheinliche Schulden
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Eventualschulden sind ...
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- Höhe und/oder Existenz unsicher
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistungen oder Bankschulden
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- z.B. Wechselübertragungen oder Bürgschaften
Lektion 1:
Zu Schulden im weiteren Sinne:
Ordnen Sie den Oberbegriff zu:
- z.B. Schadensersatzklage; Gewährleistungen
Lektion 1:
Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungswahlrecht
Lektion 1:
Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot
Lektion 1:
Bei [____________] besteht ein Zentrales Bilanzierungsverbot
Lektion 1:
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
- Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
Lektion 1:
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
- Substanzmerung bzw. Erweiterung (z.B. Anbau)
Lektion 1:
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
- Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert
Lektion 1:
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
- Gebruchs- und Verwertungsmöglichkeiten werden verbessert
Lektion 1:
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
- Lebensdauer des Vermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert
Lektion 1:
Die Grundfragen der Bilanzierung:
- Der 1. Ansatz besagt?
Lektion 1:
Die Grundfragen der Bilanzierung:
- Der 2. Ansatz besagt?
Lektion 1:
Die Grundfragen der Bilanzierung:
- Der 3. Ansatz besagt?
Lektion 1:
- Den ersten Ansatz der Bilanzierung erklären
Hier ist die Bilanzierung im engeren Sinne gemeint. Es stellt sich die Frage "dem Grunde nach", also: Was wird in der Bilanz erfasst?
Besteht ...
- ... Bilanzierungspflicht?
- ... Bilanzierungswahlrecht?
- ... oder Bilanzierungsverbot?
Lektion 1:
- Den zweiten Ansatz der Bilanzierung erklären
Die Bewertung: Mit welchem Wert wird es erfasst?
- Zugangsbewertung (Anschaffungs-/Herrstellungskosten
- Folgebewertung (abnutzbar/nicht abnutzbar)
Lektion 1:
- Den dritten Ansatz der Bilanzierung erklären
Ausweis: Wo wird es erfasst?
- Bilanzpositionen §266 HGB
- GuV Positionen §275 HGB
Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden
1. Wie sind Vermögensgegenstände und Schulden definiert?
Vermögensgegenstand: wirtschaftlicher Wert, der selbstständig bewertbar und selbstständig
verkehrsfähig ist.
Schulden:
- bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens – rechtliche oder
- wirtschaftliche Leistungsverpflichtung
- selbstständige Bewertbarkeit
Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden
2. Erläutern Sie die Begriffe Betriebsvermögen und Privatvermögen! Was versteht man
unter dem gewillkürten Betriebsvermögen?
Betriebsvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die der Kaufmann in die Bilanz
aufnehmen darf.
Privatvermögen: Vermögensgegenstände und Schulden, die nicht zum Betriebsvermögen
zählen und nicht in die Bilanz aufgenommen werden dürfen.
Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen
noch zum notwendigen Privatvermögen gehören und deren betriebliche Nutzung
zwischen 10-50 % liegt, können in die Bilanz aufgenommen werden.
Lektion 1
Fragen Script 1.1 Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden
3. Differenzieren Sie Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten! Wie sind diese Vorgänge
bilanziell zu behandeln?
Erhaltungsaufwand:
- Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
- Wesensart des Vermögensgegenstands wird nicht verbessert
Bilanzielle Behandlung als Aufwandsbuchung.
Herstellungskosten:
- Substanzmehrung bzw. Erweiterung
- Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit
- wird verbessert (über den ursprünglichen Zustand hinaus)
- Lebensdauer desVermögensgegenstandes wird nicht nur geringfügig verlängert
Bilanzielle Behandlung: Aktivierung in der Bilanz
Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis
1. In welche Kategorien kann die Bilanz grundsätzlich differenziert werden?
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Eigenkapital
- Fremdkapital
Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis
2. Wie unterscheiden sich Anlage- und Umlaufvermögen?
Anlagevermögen: Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB)
Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Produktionsprozesses weiterverarbeitet
und umgesetzt werden sollen.
Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis
3. Wo ist der Bilanzausweis im HGB gesetzlich geregelt?
§ ___ HGB
266
Lektion 1
Fragen Script 1.2 Bilanzausweis
4. Welche Regelung ist in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS zu beachten?
Mindestgliederung der IFRS-Bilanz ergibt sich aus IAS 1.54
Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung
1. Wie erfolgt die Zugangsbewertung bei selbst hergestellten und wie bei angeschafften
Vermögensgegenständen?
- Selbst hergestellte Vermögensgegenstände: Herstellungskosten
- Angeschaffte Vermögensgegenstände: Anschaffungskosten
Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung
2. Wie ist die Folgebewertung bei abnutzbaren und wie bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
vorzunehmen?
Abnutzbare Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet: Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung und eventuelle außerplanmäßige Abschreibung (Niederstwertprinzip:
Marktwert/beizulegender Wert).
Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände: AHK abzgl. außerplanmäßige Abschreibung
(Niederstwertprinzip: Marktwert/beizulegender Wert).
Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung
3. Wie sind Verbindlichkeiten und wie Rückstellungen zu bewerten?
- Verbindlichkeiten: Ansatz gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Erfüllungsbetrag
- Rückstellungen: Erfüllungsbetrag (ggf. abgezinst) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
Lektion 1
Fragen Script 1.3 Grundlagen der Bewertung
4. Wann ist eine Zuschreibung einschlägig?
§ 253 Abs. 5 HGB: Zuschreibungspflicht bei Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige
Abschreibung, Ausnahme Geschäftswert
Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten nach HGB?
§ 255 Abs. 1 HGB: AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand
zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie
dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten
2. Was sind Anschaffungsnebenkosten und was sind nachträgliche Anschaffungskosten?
Anschaffungsnebenkosten: können dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden
(Transportkosten, Transportversicherung, Montage, Fundament, Beurkundung, Provisionen,
Vermittlergebühren, Zölle, Steuern, Probelauf).
Nachträgliche Anschaffungskosten: Aufwand führt zur Erweiterung, zur wesentlichen
Gebrauchsverbesserung oder nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer.
Lektion 1
Fragen Script 1.4 Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten
3. Wie ermitteln sich die Herstellungskosten nach HGB? Welche Wahlrechte bestehen bei
der Ermittlung der Herstellungskosten?
Werden Vermögensgegenstände im Unternehmen selbst hergestellt, sind diese mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB anzusetzen.
Diese beinhalten Einzelkosten (können dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten der Fertigung) und angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten (Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten).
Wahlrechte:
- Verwaltungsgemeinkosten
- herstellungsbezogene Zinsen
- bestimmte soziale Aufwendungen