AUG Arbeits und Gesundheitsschutz
II. Aufgaben für Unternehmer / Vorgesetzte
II. Aufgaben für Unternehmer / Vorgesetzte
Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 14.03.2013 / 07.08.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Wer ist in erster Linie für die Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?
1. Der Unternehmer
2. Alle Vorgesetzten (Pflichtenübertragung)
Ist jeder Vorgesetzte für die Sicherheit seiner ihm unterstellten Mitarbeiter im Betrieb selbst verantwortlich?
„Ja“
Welche Rechtsvorschriften verpflichten alle Mitarbeiter, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten?
1. Das Arbeitsschutzgesetz
2. Die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1
Wer hat die Versicherten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwendung zu unterweisen?
Der Vorgesetzte
Wie oft hat der Vorgesetzte seine Mitarbeiter über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwendung zu unterweisen?
Mindestens einmal jährlich
Nenne drei Beispiele, wann der Vorgesetzte seine Mitarbeiter über die entsprechenden Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahme zu ihrer Abwendung zu unterweisen hat?
1. Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz
2. Beauftragung mit neuen Tätigkeiten
3. Wesentliche Änderungen von Arbeitsabläufen
4. Häufungen von Unfällen
5. Neue Vorschriften
Auf welche Weise können Vorgesetzte das „natürliche“ sicherheitswidrige Verhalten der Mitarbeiter ändern?
Durch „Motivation“
Auf welche wesentlichen Ursachen oder Mängel können Unfälle zurückgeführt werden?
1. Technische Mängel
2. Organisatorische Mängel
3. Sicherheitswidriges Verhalten