Das Fragerecht bei Bewerbungsgesprächen ist beschränkt. Wie genau? Und woher lässt sich diese Beschränkung ableiten?
Beschränkung = es sind nur Fragen erlaubt, an denen der künftige AG ein berechtigtes Interesse hat; die Fragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit der zukünftigen Arbeitsstelle und der zu leistenden Arbeit; oft konkreter Einzelfall zu beurteilen (Art der Stelle, Position im Unternehmen, Vertrauensverhältnis, etc.)
Rechtsquellen dazu:
Kann der Bewerber die Herausgabe von Resultaten aus Tests / Assessments, ausgefüllte Personalfragebogen etc. verlangen?
Nein, er hat zwar Einsichtsrecht, aber nicht Herausgaberecht, da die Unterlagen Eigentum des AG sind. Bei Nichtanstellung kann er Vernichtung der Unterlagen verlangen; bei Anstellung gehen die Unterlagen ins Dossier.
Sehr heikel sind Fragen zu Vorstrafen, Gesundheit, bestehender Schwangerschaft sowie privater Lebensverhältnisse / Lebensplanung. Wie ist mit diesen Themen in der Praxis umzugehen an einem Bewerbungsgespräch?
Der Kandidat hat Rechte und Pflichten am Bewerbungsgespräch. Welche?
Welche weiteren Möglichkeiten bestehen nebst den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und dem Interview zur Informationsbeschaffung über einen Kandidaten? Nenne mind. 3 Beispiele.
Auch der Arbeitgeber hat eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht.
a) Welche?
b) Welche Möglichkeiten hat der AN bei Verletzung dieser Pflichten durch den AG?
a) Er muss
b) die gleichen wie der AG: Anfechtung oder fristlose Kündigung
Was ist wichtig beim Einholen von Referenzauskünften? Welche Gesetzesbestimmungen sind relevant? Nenne mindestens 5 Punkte.