Arbeitsrecht 1 - Grundlagen
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Gegenstand und Bereiche des Arbeitsrechts, Rechtsquellen, Geltungsbereich, Merkmale des Enzelarbeitsvertrags
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Gegenstand und Bereiche des Arbeitsrechts, Rechtsquellen, Geltungsbereich, Merkmale des Enzelarbeitsvertrags
Fichier Détails
Cartes-fiches | 36 |
---|---|
Utilisateurs | 26 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 12.04.2016 / 11.02.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_1_grundlagen
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_1_grundlagen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
22. Welches ist der sachliche Geltungsbereich des Arbeitsrechts?
Das Arbeitsrecht bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf Haushalte, Betriebe und Dienststellen.
23. Können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer juristische Personen sein?
Arbeitnehmer können wegen der persönlichen Arbeitspflicht (OR 321) nur natürliche Personen sein.
Arbeitgeber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
24. Was versteht man unter dem abstrakten und was unter dem konkreten Arbeitgeber?
abstrakter Arbeitgeber: Inhaber des Betriebes und Träger des Anspruchs auf Arbeitsleistung
konkreter Arbeitgeber: kann auch eine juristische Person sein.
25. Wie kann es zur Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion kommen?
Wenn der Anspruch auf Arbeitsleistung und das Direktionsrecht verschiedenen Personen zusteht.
Beispiele:
wenn dem Betriebsinhaber das Recht zu dessen persönlichen Leitung wegen Minderjährigkeit nicht zusteht.
Beim Personalverleih und gestuftem Arbeitsverhältnis kommt es auch zu einer gewissen Aufspaltung.
26. Durch welche Merkmale kennzeichnet sich der Einzelarbeitsvertrag?
- privatrechtlicher Schuldvertrag
- über Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt
- für eine Dauer
- im Abhängigkeitsverhältnis (Integration in Arbeitsorganisation)
27. Gehört der Weg zur Arbeit zur Arbeitsleistung?
Nein
28. Was versteht man unter einem Scheinselbstständigen?
Eine Person, die ihre Dienste zwar in formeller Selbstständigkeit, aber in starker wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Auftraggeber erbringt.
29. Welche Rechtsnormen finden auf die Scheinselbstständigkeit Anendung?
umstritten.
Teil der Lehre: Anwendung des Agenturvertragsrecht (OR 394 II i.V.m. OR 418a ff.)
BGer: analoge Anwendung der zwingenden Vorschrifen des Arbeitsrechts.
30. Wie wird die Abgrenzung eines arbeitsrechtlichen von einem dienstleistungsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis getroffen?
nach einer typologischen Würdigung des Gesamtbildes nach dem Massstab der Verkehrsanschauung.
- materielle Merkmale
- Mass der Weisungsgebundenheit,
- Handeln in fremden Namen,
- Handeln auf fremde Rechnung,
- vorgeschriebene Arbeitszeiten,
- Erhalt eines periodischen Entgelts,
- Konkurrenzverbot
- formelle Merkmale
- Bezeichnung des Vertragsverhältnisses,
- steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
31. Wodurch unterscheiden sich Teilzeitarbeit und Gelegenheits- oder Aushilfsarbeit?
Teilzeitarbeit: Arbeitsleistungen werden regelmässig (fortgesetzt und auf Dauer) erbracht (OR 319 II). Es liegt ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte/unbestimmte Zeit vor.
Gelegenheits- oder Aushilfsarbeit: die Arbeitsleistungen werden nicht fortgesetzt, sondern nur einzelfallweise erbracht. Für jeden Arbeitseinsatz wird ein neuer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Grundlage bildet oft ein Rahmenvertrag.
32. Durch welche Eigenschaft zeichnet sich Jobsharing aus?
besondere Art der Teilzeitarbeit
Der Arbeitgeber verzichtet auf sein Weisungsrecht in Bezug auf die arbeitszeit und überlässt die Entscheidung darüber zwei oder mehreren Arbeitnehmern, die sich die Arbeitsstelle zeitlich teilen.
Den Arbeitnehmern steht die sog. Zeitsouveränität zu. Das Weisungsrecht lebt bei fehlender Einigung wieder auf.
33. Zählt der Bereitschaftsdienst zur Arbeitsleistung?
BGer: Ja, sowohl Bereitschaftsdienst im als auch ausserhalb des Betriebs zählt als Arbeitsleistung und verleiht einen Anspruch auf Entlöhnung.
34. Wonach bemessen sich Zeitlohn und Akkordlohn?
Zeitlohn: nach Zeitabschnitten (z.B. pro Stunde, pro Monat)
Akkordlohn: nach geleisteter Arbeit (z.B. pro gefertigter Einheit)
35. Wodurch grenzen sich Auftrag und Arbeitsvertrag von einander ab?
Durch das Subordinationsverhältnis; nach Massgabe der rechtlichen Unterordnung in persönlicher, organisatorischer, zeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
Auftrag: Weisungs- und Kontrollrechte beschränken sich auf OR 397 und OR 400; freie Zeiteinteilung, Tragung des wirtschaftlichen Risikos und Entlöhnung nach einer berufsständischen Honorarordnung.
Arbeit: detailierte Weisungen über Gang und Gestaltung der Arbeiten, eingehende Kontrollrechte, längere Vertragsdauer, Einsatz nur für den Arbeitgeber, wirtschaftliche Abhängigkeit, Bereitstellen von Material und Geräten sowie Bezahlen von Spesen
36. Was versteht man unter einem Gruppenarbeitsverhältnis?
Wenn eine Mehrzahl von Personen zur gemeinsamen Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist.
1. Welchen Tatbestand regelt das Arbeitsrecht?
die gestützt auf einen privatrechtlichen Vertrag abhängige geleistete Arbeit, d.h. durch Eingliederung in eine fremde Arbeisorganisation fremdbestimmt und weisungsabhängig
2. In welche drei Bereiche gliedert sich das Arbeitsrecht?
- Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht)
- öffentliches Arbeitsrecht
- kollektives Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht): regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs
öffentliches Arbeitsrecht: begründet öffentlich-rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat
kollektives Arbeitsrecht: Recht der Arbeitsverbände und ihrer Beziehung zum jeweiligen Sozialpartner
3. Zu welchem Bereich des Arbeitsrechts zählt der Normalarbeitsvertrag?
Der Normalarbeitsvertrag zählt zusammen mit dem Einzelarbeitsvertrag zum Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht).
4. Zu welchem Zweck wurde das Arbetsrecht ursprünglich eingeführt?
Zur Beseitigung der unbefriedigenden sozialen Verhältnissen der unselbstständigen Lohnarbeiter.
Durch Schaffung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Staat zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutz) und durch deren Zwangsversicherung, insb. gegen die Folgen von Krankheit und Unfall (Sozialversicherungsrecht).
5. Können Verstösse einer Partei (des Arbeitsvertrages) gegen öffentlich-rechtliche Bestimmungen über die Arbeit oder Berufsbildung vor Zivilgerichten geltend gemacht werden?
Ja, falls Bestimmungen verletzt werden, welche Inhalt eines Einzelarbeitsvertrages sein könnten, steht der Vertragsgegenseite ein privatrechtlicher Anspruch auf Erfüllung zu (sog. Rezeptionsklausel, OR 342 II).
6. Was versteht man unter Tarifautonomie?
Die Überlassung weiter Bereiche des Arbeitslebens zur eigenverantwortlichen Gestaltung durch die Verbände der Arbeitgeber und -nehmer (Gewerkschaften).
7. Gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche auf zuungunsten des Arbeitgebers unabänderlich sind?
Ja. OR 361 umschreibt jene gesetzlichen Vorschriften, welche durch Einzelarbeitsvertrag, Gesamt- oder Normalarbewitsvertrag weder zugunsten noch zuungunsten einer Partei abgeändert werden können.
Von diesen sogenannten absolut zwingenden Normen kann daher auch nicht zuungunsten des Arbeitgebers abgewichen werden.
8. Kann in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die ihm durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen selber trägt?
Nein, da gemäss OR 327a I der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen hat und es sic um eine relativ zwingende Norm handelt, welche durch Einzelarbeitsvertrag (oder Normal- resp. Gesamtarbeitsvertrag) nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann (OR 362).
9. Ist ein Normalarbeitsvertrag ein Vertrag?
Nein, er ist eine besondere Form der Rechtsverordnung.
10. Was wird mit welchen Mitteln durch den Normalarbeitsvertrag geregelt?
Der Normalarbeitsvertrag stellt in Gestalt von Rechtsverordnungen des Bundes oder der Kantone für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren
- Abschluss
- Inhalt
- Beendigung
auf (OR 359 und OR 360).
11. In welchen Erscheinungsformen treten allgemeine Arbeitsbedingungen auf?
Als vorformulierte Arbeitsverträge mit einheitlichem Inhalt oder als Anordnngen bzw. Weisungen des Arbeitgebers über die Arbeitsausführung und das Verhalten im Betrieb (i.S.v. OR 321d I).
12. Sind nachträgliche Abänderungen allgemeiner Arbeitsbedingungen einseitig möglich?
als vorformulierte Arbeitsverträge: nein, die Bestandteile des Arbeitsvertrages kommen nur durch Konsens zustande.
als Weisungen: Ja, sie sind dem Arbeitnehmer jedoch zu Kenntnis zu bringen.
13. Wie ist die betriebliche Übung zu qualifizieren?
Als besondere Form der stillschweigenden Kollektivvereinbarung, gemäss welcher aus der faktischen Handhabung im Betrieb nach einer gewissen Dauer Rechtsansprüche entstehen können.
14. Was versteht man unter einer Betriebsordnung?
Die kollektive Regelung der Arbeitsverhältnisse eines Betriebes.
15. Welche Wirkungen haben Normen einer Betriebsordnung?
Für Arbeitgeber und -nehmer eines Bereich des Betriebes unmittelbar verbindliche und grundsätzlich unabdingbare Rechtsnormen.
Die Wirkung ist zivilrechtlicher Natur und die daraus resultierenden Ansprüche mit zivilrechtlichen Behelfen durchsetzbar.
-
- 1 / 36
-