Arbeitsrecht 1 - Grundlagen
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Gegenstand und Bereiche des Arbeitsrechts, Rechtsquellen, Geltungsbereich, Merkmale des Enzelarbeitsvertrags
Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Gegenstand und Bereiche des Arbeitsrechts, Rechtsquellen, Geltungsbereich, Merkmale des Enzelarbeitsvertrags
Kartei Details
Karten | 36 |
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Lernende | 25 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.04.2016 / 19.06.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013) |
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1. Welchen Tatbestand regelt das Arbeitsrecht?
die gestützt auf einen privatrechtlichen Vertrag abhängige geleistete Arbeit, d.h. durch Eingliederung in eine fremde Arbeisorganisation fremdbestimmt und weisungsabhängig
2. In welche drei Bereiche gliedert sich das Arbeitsrecht?
- Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht)
- öffentliches Arbeitsrecht
- kollektives Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht): regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs
öffentliches Arbeitsrecht: begründet öffentlich-rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat
kollektives Arbeitsrecht: Recht der Arbeitsverbände und ihrer Beziehung zum jeweiligen Sozialpartner
3. Zu welchem Bereich des Arbeitsrechts zählt der Normalarbeitsvertrag?
Der Normalarbeitsvertrag zählt zusammen mit dem Einzelarbeitsvertrag zum Individualarbeitsrecht (Arbeitsprivatrecht).
4. Zu welchem Zweck wurde das Arbetsrecht ursprünglich eingeführt?
Zur Beseitigung der unbefriedigenden sozialen Verhältnissen der unselbstständigen Lohnarbeiter.
Durch Schaffung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Staat zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutz) und durch deren Zwangsversicherung, insb. gegen die Folgen von Krankheit und Unfall (Sozialversicherungsrecht).
5. Können Verstösse einer Partei (des Arbeitsvertrages) gegen öffentlich-rechtliche Bestimmungen über die Arbeit oder Berufsbildung vor Zivilgerichten geltend gemacht werden?
Ja, falls Bestimmungen verletzt werden, welche Inhalt eines Einzelarbeitsvertrages sein könnten, steht der Vertragsgegenseite ein privatrechtlicher Anspruch auf Erfüllung zu (sog. Rezeptionsklausel, OR 342 II).
6. Was versteht man unter Tarifautonomie?
Die Überlassung weiter Bereiche des Arbeitslebens zur eigenverantwortlichen Gestaltung durch die Verbände der Arbeitgeber und -nehmer (Gewerkschaften).
7. Gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche auf zuungunsten des Arbeitgebers unabänderlich sind?
Ja. OR 361 umschreibt jene gesetzlichen Vorschriften, welche durch Einzelarbeitsvertrag, Gesamt- oder Normalarbewitsvertrag weder zugunsten noch zuungunsten einer Partei abgeändert werden können.
Von diesen sogenannten absolut zwingenden Normen kann daher auch nicht zuungunsten des Arbeitgebers abgewichen werden.
8. Kann in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die ihm durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen selber trägt?
Nein, da gemäss OR 327a I der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen hat und es sic um eine relativ zwingende Norm handelt, welche durch Einzelarbeitsvertrag (oder Normal- resp. Gesamtarbeitsvertrag) nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann (OR 362).