Arbeitsrecht
- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf
- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf
Kartei Details
Karten | 420 |
---|---|
Lernende | 64 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.12.2015 / 27.05.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht31
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht31/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welche Bedeutung hat das für den Abschluss des Handesreisendenvertrages vorgesehene Schriftformerfordernis?
9. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Darf der Handelsreisende auch noch für Dritte tätig sein?
10. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Ist eine vertragliche Vereinbarung zulässig, gemäss welcher der Handelsreisende für die Zahlung der Kunden einzustehen hat?
11. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welcher besondere Kündigungsschutz besteht beim Handelsreisendenvertrag?
12. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Was versteht man unter einem Heimarbeitsvertrag?
13. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Worin besteht die Besonderheit des Heimarbeitsvertrages?
14. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Was ist ein sog. Hausgewerbetreibender?
15. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Untersteht der sog. Hausgewerbetreibende den Vorschriften des Heimarbeitsvertrages gemäss OR?
16. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welche Vorschriften regeln den Heimarbeitsvertrag?
17. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Ist der Heimarbeitsvertrag formbedürftig?
18. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welche Rechtsfolgen zeitigen die nur mündlich vereinbarte Entschädigung für das vom Heimarbeitnehmer angeschaffte Material sowie die mündliche Lohnabsprache?
19. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welche Bedeutung kommt der Übergabe einer Probearbeit im Bereich der Heimarbeit zu?
20. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Wie endet der Heimarbeitsvertrag?
21. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Was versteht man unter einem Heuervertrag?
22. Frage
9. Teil - Besondere Einzelarbeitsverträge
Welche Vorschriften regeln den Heuervertrag?
23. Frage
1. Teil - Grundlagen
Welchen Tatbestand erfasst das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht regelt den Tatbestand der abhängigen, d.h. durch Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation geleistete und daher fremdbestimmten sowie weisungsabhängigen Arbeit, sofern diese auf privatrechtlichem Vertrag beruht (OR 319 f.).
1. Teil - Grundlagen
Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrechts lässt sich der Normalarbeitsvertrag zuordnen?
1. Teil - Grundlagen
Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrechts gehört der Einzelarbeitsvertrag?
1. Teil - Grundlagen
Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrecht ist der GAV zuzuordnen?
1. Teil - Grundlagen
Wo im Gesetz ist der Normalarbeitsvertrag geregelt?
1. Teil - Grundlagen
Wo im Gesetz sind Begriff und Entstehung des Einzelarbeitsvertrages geregelt?
1. Teil - Grundlagen
Was ist unter der sog. Rezeptionsklausel (OR 342 Abs. 2) zu verstehen?
Unter der Rezeptionsklausel, welche OR 342 Abs. 2 statuiert, ist die Möglichkeit Ansprüche auf Erfüllung aus der Verletzung öffentlich-rechlticher Vorschriften über die Arbeit oder die Berufsbildung vor einem Zivilgericht geltend zumachen zu verstehen, sofern diese Vorschriften Teil bzw. Inhalt eines Einzelarbeitsvertrags sein könnten.
1. Teil - Grundlagen
Was ist gemeinhin unter Tarifautonomie zu verstehen und welchem Bereich des Arbeitsrechts ist sie zuzuordnen?
Unter Tarifautonomie ist die Überlassung weiter Bereiche des Arbeitslebens zur eigenverantwortlichen Gestaltung (Tariffähigkeit) durch die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) zu verstehen. Sie wird deshalb dem Kollektivarbeitsrecht zugeordnet.
1. Teil - Grundlagen
Gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche sowohl zugungsten als auch zuungungsten des Arbeitsgebers unabänderlich sind?
OR 361 - unabänderlichkeit weder zugungsten noch zuungunsten des Arbeitgebers
1. Teil - Grundlagen
Kann mittels Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag auch nur zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Nein. OR 362 verbietet das Abweichen von zwingend gesetzlichen Vorschriften zuungunsten des Arbeitnehmers (Abs. 1) und sieht für solche Abreden die Nichtigkeit vor (Abs. 2). Lediglich zuungunsten des Arbeitgebers und zugunsten des Arbeitnehmers kann von den in OR 362 Abs. 1 statuierten zwingenden Vorschriften abgewichen werden.
1. Teil - Grundlagen
Kann in einem Einzelarbeitsvertrag vereinabart werden, dass der Arbeitsnehmer die ihm durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen (OR 327a f.) selber zu tragen hat?
Nein. Da OR 327a f. zu den relativ zwingenden Normen welche in OR 362 Abs. 1 augelistet sind zählen, kann von diesen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Ein solche Abrede über die Selbststragung der Auslagen durch den Arbeitnehmer sind nichtig (OR 362 Abs. 2), wobei diese schon von amteswegen zu berücksichtigen ist.
1. Teil - Grundlagen
Was ist gemeinhin unter einem Normalarbeitsvertrag zu verstehen?
Ein Normalarbeitsvertrag ist kein Vertrag im Sinne des zivilrechtlichen Vertragsrechts. Es handlet sich dabei um öffetnlich-rechtliche Vorschriften, d.h. Gesetze i.m.S., welche vom zuständigen Organ (OR 359a Abs. 1) in Form einer Verordnung (Rechtsverordnung) erlassen werden um bestimmte arbeitsrechtliche Verhältnisse (OR 359/360 über Abschluss, Inhalt und Beendigung) zu klären.
1. Teil - Grundlagen
In welchen Formen treten Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) auf?
1. Teil - Grundlagen
Haben allgemeine Arbeitsbedingungen (z.B. Firmenreglemente) für konkrete Arbeitsverhältnisse bzw. für einen einzelnen Arbeitnehmer Geltung?
AAB sind auf einzelne Arbeitsverhältnisse nur Anwendbar, wenn diese vom betreffenden Arbeitnehmer zur Kenntnis genommen wurden und vom Vertragskonsens erfasst sein.
-
- 1 / 420
-