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Arbeitsrecht

- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf

- Zustandekommen des Arbeitsvertrages - Pflichten des Arbeitnehmers - Pflichten des Arbeitsgeber - Befristete und unbefristete Arbeitsverträge - Kündigung und Kündigungsschutz - Gesamtarbeitsvertrag und Arbeitskampf


Kartei Details

Karten 420
Lernende 60
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.12.2015 / 28.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Portmann)
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1. Teil - Grundlagen

Welchen Tatbestand erfasst das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt den Tatbestand der abhängigen, d.h. durch Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation geleistete und daher fremdbestimmten sowie weisungsabhängigen Arbeit, sofern diese auf privatrechtlichem Vertrag beruht (OR 319 f.).

1. Teil - Grundlagen

In welche Drei Bereiche lässt sich das Arbeitsrecht gliedern?

a. Individualarbeitsrecht

b. Kollektivarbeitsrecht

c. öffentliches Arbeitsrecht

1. Teil - Grundlagen

Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrechts lässt sich der Normalarbeitsvertrag zuordnen?

1. Teil - Grundlagen

Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrechts gehört der Einzelarbeitsvertrag?

1. Teil - Grundlagen

Welchem der drei Bereiche des Arbeitsrecht ist der GAV zuzuordnen?

1. Teil - Grundlagen

Wo im Gesetz ist der Normalarbeitsvertrag geregelt?

1. Teil - Grundlagen

Wo im Gesetz sind Begriff und Entstehung des Einzelarbeitsvertrages geregelt?

1. Teil - Grundlagen

Was ist unter der sog. Rezeptionsklausel (OR 342 Abs. 2) zu verstehen?

Unter der Rezeptionsklausel, welche OR 342 Abs. 2 statuiert, ist die Möglichkeit Ansprüche auf Erfüllung aus der Verletzung öffentlich-rechlticher Vorschriften über die Arbeit oder die Berufsbildung vor einem Zivilgericht geltend zumachen zu verstehen, sofern diese Vorschriften Teil bzw. Inhalt eines Einzelarbeitsvertrags sein könnten.