Premium Partner

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Bildungsgang Sachbearbeiter Personalwesen

Arbeitsrecht Bildungsgang Sachbearbeiter Personalwesen


Kartei Details

Karten 54
Lernende 146
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 30.10.2013 / 14.04.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht10
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht10/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Rechtsquellen (Definition) und welche gibt es?

Rechtsquellen sind die Fundorte, die Antwort auf eine Rechtsfrage geben könnten.

Es gibt:

Das geschriebene Recht :
Gesetzesrecht  (Verfassung, Gesetz, Verordnung)
 

Das ungeschriebene Recht, bestehend aus:
-Gewohnheitsrecht (Gesellschaft anerkennt Regeln als rechtliche Vorschriften, lange Übung)
-Die Urteile und die Lehre (bereits gesprochene Urteile)
-Richterrecht (Richter schafft Rechtsnorm, es fehlt geschriebenes Recht)


 

Unterschied öffentliches Recht / privates Recht?

Öffentliches Recht:
-Staat (Behörden und Ämter) und Bürger (oder Staat und Staat) beteiligt
-der Staat ist dem Bürger übergeordnet
-die Vorschriften sind immer zwingend
Teilgebiete: Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Schuldbetreibungs-und Konkursrecht

Privates Recht:
-Bürger und Bürger (Privatpersonen) sind beteiligt
-diese Bürger sind einander gleichgestellt
-die Vorschriften sind nur teilweise zwingend
Teilgebiete: ZGB, OR, weitere Gesetze
 

Was ist die Beweisregel und wo ist sie festgelegt?

ZGB 8: Beweisen muss, wer etwas behauptet: der Kläger muss beweisen, dass er etwas vom Beklagten verlangen könne. Der Beklagte muss beweisen, dass er nicht (mehr) leisten müsse.

Wie läuft ein Zivilprozess im Arbeitsrecht ab?

1. Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde
Entweder wird ein Vergleich ausgehandelt, oder es wird kein Vergleich gefunden dann
2. - Wenn Streitbetrag bis 2000.-- fällt Schlichtungsbehörde selbstständig ein Urteil, dieses muss akzeptiert werden
-Wenn Streitbetrag bis 5000.-- macht die Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag, dieser wird entweder angenommen: Verfahren beendet oder er kann abgelehnt werden, dann
-Klagebewilligung (oder bei Streitbetrag über 5000.--)

3. Bei Klagebewilligung: Kantonales Gericht, 1. Instanz, kann bei Streitbetrag über 10'000.-- angefochten werden (Berufung), dann

4. Kantonales Gericht, 2. Instanz, kann bei Streitbetrag über 15'000.-- angefochten werden, dann

5. Bundesgericht (endgültiger Entscheid)



 

Was sind die Besonderheiten des Zivilprozesses im Arbeitsrecht?

- bis zu einem Streitwert von 30'000.-- werden im Schlichtungsverfahren und im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten erhoben. Eventuelle Anwaltskosten im Entscheidverfahren müssen von der unterliegenden Partei getragen werden.

-bis zu einem Streitwert von 30'000.-- wird das sog. vereinfachte Verfahren durchgeführt, vieles passiert mündlich

 

Was ist das Arbeitsgesetz und was ist darin speziell geregelt?

Es ist ein öffentlich-rechtlicher Erlass.
Gesundheitsschutz und Plangenehmigung
Arbeits- und Ruhezeit
Sonderschutzvorschriften (Jugendliche Arbeitnehmer, schwangere Frauen und stillende Mütter, Arbeitnehmer mit Familienpflicht)
Betriebsordnung

Welche vertraglichen Rechtsquellen gibt es?

-Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
-Normalarbeitsvertrag (NAV)
-Einzelarbeitsvertrag (EAV)
-Personalreglement
-Betriebsordnung
-Weisungen des Arbeitgebers
-Gewohnheitsrecht

Wie ist die Rangordnung arbeitsrechtlicher Rechtsquellen?
Und in welchem einzigen Fall ist diese Rangordnung nicht massgebend?

1. Verfassung
2. Absolut zwingende Gesetzesnormen (z.B. Art. 361 OR, Lohngleichheit, Arbeitsgesetz etc.)
3. Unabdingbare Bestimmungen eines GAV
4. Betriebsordnung
5. Arbeitsvertrag mit Einbezug eines allfälligen Firmenreglements
6. Normalarbeitsvertrag
7. Dispositives Gesetzesrecht (Teile davon sind im OR)
8. Weisungen (v.a. Hausordnung) des Arbeitgebers
9. Gewohnheitsrecht

Platz 1-3 sind zwingend, nicht verhandelbar, Platz 4-9 sind verhandelbar, daher die Rangordnung

Ausnahme: wenn eine tieferliegende Rechtsquelle für den Arbeitnehmer besser ist, geht diese vor