Allgemeines Verwaltungsrecht nach Detterbeck
Fragen und Antworten zu seinem Werk
Fragen und Antworten zu seinem Werk
Kartei Details
Karten | 70 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.03.2016 / 02.12.2024 |
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Was ist intendiertes Ermessen?
Dabei handelt es sich um eine Wortschöpfung des BVerwG. Dem Gesetz ist dabei zu entnehmen, wie das Ermessen auszuüben sei, wenn keine besonderen Umstände ersichtlich sind.
Dann brauchen auch keine Ermessenserwägungen stattfinden oder Begründungen mitgeteilt werden. Eine grundsätzliche Freistellung von der Pflicht Ermessenserwägungen anzustellen bedeutet das aber nicht. Die Entscheidungen müssen immer noch begründet werden und sei es damit, dass kein besonderer Umstand vorliegt.
Problem: Was ist der gesetzliche Normalfall?
Welche Grenzen von Ermessen gilt es zu beachten?
§40 VwVFG: Die muss ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausüben und hat dabei die gesetzlichen Grenzen einzuhalten.
Daraus folgt, dass es kein freies oder beliebiges Ermessen, sondern nur ein pflichtgemäßes Ermessen gibt.
Grundsätzlich darf die Behörde erst handeln, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ein Grundsatz lautet, dass die Behörde entscheidet, welches Verhalten zweckmäßig ist.
Bei Soll-Vorschriften kann die Behörde einen Ausnahmefall nur annehmen und nicht entscheiden, ob er besteht. Die Frage im Prozess ist dann: Hat die Behörde zu Recht den Ausnahmefall angenommen, aus dem der Ermessensspielraum folgt.
Welche möglichen Ermessensfehler gibt es?
- Nichtgebrauch des Ermessens: Die Behörde stellt keine Ermessenserwägungen an, obwohl das Gesetz ihr diesen einräumt. (rechtswidrige Entscheidung)
- Ermessensüberschreitung: Die Behörde trifft eine Entscheidung außerhalb des gesetzlich abgesteckten Rechtsfolgerahmens.
- Ermessensfehlgebrauch: Zweckverfehlung der Ermessenseinräumung (nicht hinreichend beachtet), Abwägungsdefizit (nicht alle Umstände des Falles einbezogen), Ermessensmissbrauch (Sachfremde Erwägungen angestellt)
- Verstoß gegen Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze (vor allem Gleichheitssätze Art. 3 GG und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
- Missachtung einer Ermessensreduzierung auf Null, z.B. durch Grundrechte
Welche Folgen können Ermessungsfehler haben?
Gegen Verwaltungsakte kann Anfechtungsklage erhoben werden. Bei einem Ermessensfehler ist der Verwaltungsakt grundsätzlich rechtswidrig. Greift er auch in die Rechte des Klägers ein, muss er aufgehoben werden. Schon im Zuge der Anfechtungsklage muss der Verwaltungsakt aufgehoben werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Behörde bei ordnungsgemäßer Abwägung anders entschieden hätte.
Rechtswidrige Verwaltungsakte, die den Kläger in seinen Rechten nicht verletzen, sind nicht aufhebbar. Genauso verhält es sich, wenn der Verwaltungsakt im Ergebnis nach der Abwägung im Ermessensspielraum liegt oder die Behörde ohne jeden Zweifel auch ohne Ermessensfehler genauso entschieden hätte. (Die Behörde muss dies nachweisen)
Mehrere Erwägungen, von denen eine ermessensfehlerhaft ist, die anderen aber rechtmäßig, lässt eindeutig darauf schließen, dass die Behörde auch ohne den Fehler so entschieden hätte.
Verlangt der Kläger einen Verwaltungsakt, dann führt er eine Verpflichtungsklage. Das Gericht verpflichtet die Behörde aber maximal dazu, noch einmal ermessensfehlerfrei zu entscheiden, aber auch nur dann wenn die Entscheidung im Interesse des Klägers ist.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Ermessensspielraum auf Null reduziert wurde, dann verurteilt das Gericht die Behörde zum Erlass des Verwaltungsaktes.
Was ist ein unbestimmter Rechtsbegriff? Wie muss man ihn differenzieren?
Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein Begriff zur Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes, der die Voraussetzungen für eine Rechtsfolge ist. (Ermessen ist dagegen auf der Seite der Rechtsfolge)
Es ist zu unterscheiden zwischen Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielraum (für die Behörden) und unbestimmten Rechtsbegriffen ohne Beurteilungsspielraum.
Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist dann ohne Beurteilungsspielraum, wenn trotz aller Unbestimmtheit immer nur eine Entscheidung richtig sein kann, z.B. zuverlässig oder unzuverlässig.
Ein anderer Fall: "besondere wissenschaftliche Eignung"
Hat der Bürger einen Anspruch auf eie ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Verwaltung?
Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Bürgers auf eine bestimmte Entscheidung, die im Ermessensspielraum liegt.
Im Falle der Reduzierung auf Null verhält es sich anders.
Man kann sagen, dass der Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die Behörde überhaupt entscheidet und dabei die Grenzen von Ermessen und Beurteilung beachtet. (Staatsaufsich ist z.B. grundsätzlich öffentliches Interesse und nicht Bürgerinteresse)
Die gesetzliche Norm mit Ermessens-, Beurteilungsspielraum allein begründet noch keinen Anspruch gegenüber der Behörde, sondern, sie muss auch dem Interesse des Bürgers dienen.
Was ist der Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Recht?
Das objektive Recht wird durch die Summe aller geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze gebildet.
Das subjektive Recht ist der Teil der davon, der nicht nur objektive Rechtspflichten statuiert, von denen jemand begünstigt werden kann, sondern dass er auch einen Anspruch darauf einräumt.
Welche zwei Voraussetzungen muss ein subjektiver Rechtsgrundsatz erfüllen?
1. Es muss eine Rechtsvorschrift bestehen, die die Verwaltung zu einem bestimmten Verhalten berechtigt oder verpflichtet.
2. Die Rechtsvorschrift muss zwar nicht nur, aber auch im Interesse des Bürgers sein.
Gewähren Grundrechte subjektives Recht?
Grundrechte sind meistens Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat und manchmal auch Leistungsansprüche auf staatliches Handeln oder die Gewährung staatlicher Leistungen. (Art. 6 (4), 19 (4), 101 (1), 103 (1) GG)
Als Schutzrechte vor dem Übergriff des Staates oder Dritter sind sie "nur" objektives Recht. Ein Anspruch des Bürgers auf staatliches Handeln besteht nur dann, wenn die öffentliche Gewalt überhaupt keine Schutzvorkehrungen getroffen hat oder ide Maßnahmen gänzlich ungeeignet bzw. völlig unzureichend sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen.
Vor allem in mehrpoligen Rechtsverhältnisse (mehrere beiteiligte Bürger) werden Grundrechte oft vernachlässigt. Beim Aufbau einer FAllösung ist darauf zu achten, dass zunächst die einschlägigen einfachgesetzlichen Vorschriften geprüft werden. Erst wenn diese keine subjektiven öffentlichen Rechte gewähren, darf auf Grundrechte zurückgegriffen werden.
Wie kann man den Verwaltungsakt definieren?
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
- Er regelt die Rechtsbeziehungen zu den Bürgern einseitig autoritativ und verbindlich im Einzelfall
- Sie sind bestandskräftig, auch wenn rechtswidrig, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen angefochten werden. Ausnahme §44 VwVfG
- Die Behörden vollstrecken ihre Verwaltungsakte selbst, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind, ohne Inanspruchnahme von Gerichten.
Was bedeutet hoheitliche Maßnahme?
Eine Maßnahme ist ein Handeln, ein Tun (z.B. Verwaltungsakt), nicht einfach nur Unterlassen.
Hoheitlich bedeutet öffentlich-rechtlicch. Der Begriff beschreibt ein einseitiges behördliches Handeln im Über-Unterordnungs-Verhältnis. (keine beidseitigen Einigungen zwischen Behörden und Betroffenen, wie bei öffentlich-rechtlichen Verträgen)
Was bedeutet der Begriff "Regelung"?
Eine Maßnahme ergeht "zur Regelung". Sie ist darauf gerichtet eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. Rechte der Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, mit bindender Wirkung festzustellen oder zu verneinen.
Schlagworte: Zweckrichtung und Rechtserfolg als Voraussetzung.
Abgrenzungen:
- Realakte (rein tatsächliche Verwaltungshandlungen, die nicht auf auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichtet sind, z.B. Auskünfte, Belehrungen, körperliche Tätigkeiten, Teilnahme am Straßenverkehr zu dienstlichen Zwecken. Die Entscheidung, einen Realakt vorzunehmen oder nicht, kann aber ein Verwaltungsakt sein)
- Vorbereitende Maßnahmen und Teilakte (bloße Vorbereitung von Verwaltungsakten oder Förderung von Verwaltungsverfahren, Teilakte treffen noch keine abschließende Regelung, z.B. Ladung zur mündlichen Prüfung, Anhörungsschreiben, Bewertung von Prüfungsaufgaben)
- Rechtserhebliche behördliche Willenserklärungen ohne Anordnungscharakter, z.B. Fristsetzung, Stundung von Forderungen, Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
Was ist ein Einzelfall?
Um einen Einzelfall handelt es sich, wenn die Behörde einen einzigen Fall einer einzigen Person regelt (konkret-individuelle Regelung, z.B. Polizeilicher Platzverweis einer bestimmten Person). Es handelt sich ebenso um einen Einzelfall, wenn die Maßnahme sich an eine Vielzahl von Personen richtet, diese aber individuell bestimmbar sind, z.B. Auflösung einer Demonstration
Das Merkmal "Einzelfall" grenzt den Verwaltungsakt vom materiellen Gesetz ab, das als abstrakt-generelle Regelung eine unbestimmte Vielzahl von Fällen und Personen betrifft.
Aber auch Allgemeinverfügungen können Einzelfälle/Verwaltungsakte sein, in denen es sich um einen konkreten Fall handelt, der Personenkreis aber unbestimmt (generell) ist.
Es ist sehr wichtig, zu klären, ob ein Verwaltungsakt oder eine Rechtsverordnung/Satzung vorliegt. Wie kann man das entscheiden, wenn die Begriffe konkret, abstrakt, individuell und generell oftmals nicht eindeutig sind?
Maßgebend ist die äußere Form des behördlichen Handelns.
z.B. eine Veröffentlichung im Gesetz- oder Verordnungsblattes (Rechtsverordnung)
z.B. ausdrückliche Regelung als Verwaltungsakt, obwohl der Sache nach nur eine Rechtsnorm zulässig ist. (rechtswidrig!)
Auf den Inhalt der Regelung darf zur Bestimmung der Rechtsnatur der behördlichen Handlung nur abgestellt werden, wenn die äußere Form nicht ermittelt werden kann. Es sei denn, es geht um die Frage, ob die Behörde zur Handlungsform des Verwaltungsaktes oder der Rechtsnorm greifen durfte.
Was bedeutet der Begriff "Außenwirkung"?
Die Regelung der Behörde, muss den verwaltungsinternen Bereich, dem die erlassende Behörde angehört, tatsächlich überschreiten.
Rechte von Bürgern und sonstigen Rechtspersonen (auch andere selbständige Verwaltungsträger) müssen tatsächlich unmittelbar betroffen sein. (nicht nur bloß faktisch betroffen)
Außerdem muss eine intendierte Außenwirkung vorliegen, d.h. die Regelung muss die Außenwirkung auch bezwecken.
Wie kann man Verwaltung definieren?
Es gibt keine genaue Definition, sondern nur allgemein anerkannte Kriterien.
Welche Verwaltungsbegriffe kann man unterscheiden?
Die Verwaltung im organisatorischen Sinn, als Gesamtheit der Stellen, die überwiegend materielle Verwaltungstätigkeiten ausüben.
Die Verwaltung im formellen Sinn, als die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeite ohne Rücksicht auf den materiellen Gehalt.
Die Verwaltung im materiellen Sinn, die nicht Gesetzgebung und nicht Rechtsprechung ist, sondern vielmehr die Verwirklichung von Staatszwecken für den Einzelfall, der Einsatz hoheitlicher Mittel oder die Herbeiführung verbindlicher Entscheidungen.
Welche Arten der Verwaltung kann man in Bezug auf den Zweck und die Rechtswirkungen ihrer Tätigkeit beschreiben?
Die Eingriffsverwaltung, die in die Rechte der Bürger eingreift, z.B. mit Verpflichtungen oder Belastungen.
Die Leistungsverwaltung, die Bürgern Leistungen und Vergünstigungen gewährt.
Die Gewährleistungsverwaltung, die dafür Sorge trägt, dass private Anbieter die Aufgaben der Verwaltung übernehmen. (Organisation und Aufsicht!)
Die Gesetzesakzessorische Verwaltung, als Vollzug der Gesetze durch die Verwaltung.
Die Nichtgesetzesakzessorische Verwaltung, wenn die Verwaltung ohne gesetzliche Grundlage tätig wird. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage.
Wie kann man Verwaltung in der Gewalteinteilung verorten?
Die Verwaltung ist Teil der Vollziehenden Gewalt (Exekutive). Hier grenzt sie sich von den staatsleitenden, richtungsweisenden Regierungstätigkeit ab.
Aber auch Verfassungsorgane, die vorrangig mit Regierungstätigkeiten betraut sind, übernehmen einige verwaltende Tätigkeiten.
In welche unterschiedlichen Rechtsgebiete kann man die konkreten Fälle einteilen und zu welchem gehört das Verwaltungsrecht?
Man unterscheidet grob das öffentliche Recht, zu dem das Verwaltungsrecht gehört von dem Privatrecht.
Zum öffentlichen Recht gehören außerdem das Staatsrecht, Europarecht, Völkerrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Gerichtliches Verfahrensrecht.
In welche beiden Gebiete kann man das Verwaltungsrecht weiter unterteilen?
Allgemeines Verwaltungsrecht, mit den Vorschriften, Grundsätzen und Rechtsbegriffen, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten, z.B. zum Verwaltungsaufbau, Verwaltungsoraganisation, Handlungsformen, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung.
Besonderes Verwaltungsrecht, zu dem die einzelnen Sachbereiche der öffentlichen Verwaltung gehören, nämlich das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das öffentliche Dienstrecht, das Baurecht, das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Wasserrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Sozialrecht und das Umweltrecht.
Warum muss man zwischen öffentlichem und privaten Recht unterscheiden?
Ist der Fall ein öffentlich-rechtlicher, dann entscheidet das Verwaltungsgericht. Ist er ein Privaterrechtlicher, dann entscheidet das Zivilgericht.
Bei öffentlich-rechtlichem Handeln hat der Bürger möglicherweise einen Amtshaftungsanspruch gegen den Staat, bei privatrechtlichem Handeln greifen andere Ersatzansprüche.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz wird nur bei öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten der Behörden angewandt
Verwaltungsakte als wichtigstes Handlungsinstrument der Behörden werden nur auf öffentlich-rechtlichem Gebiet angewandt
Verträge gibt es sowohl öffentlich-rechtliche, als auch private
Wie kann zwischen einem verwaltungsrechtlichen Fall und einem anderen öffentlich-rechtlichen Fall unterschieden werden?
Der öffentlich-rechtliche Fall ist dann verwaltungsrechtlich, wenn er nicht verfassungsrechtlicher Art ist.
An welchen Kriterien kann man entscheiden, ob ein Fall öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist?
An den Rechtsvorschriften, die zu öffentlichem- oder Privatrecht gehören können.
An den Rechtsakten, also welche Handlungen der beteiligten Parteien dem öffentlichen Recht oder Privatrecht zugeordnet werden können.
Am gerichtlichen Rechtsstreit, der öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur sein kann.
Die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist nicht immer eindeutig. Welche Vorgehensweisen/Theorien können herangezogen werden, um dennoch eine Entscheidung zu finden?
Die Subordinationstheorie (Über-Unterordnungs-Theorie)
Die Sonderrechtstheorie (Zuordnungstheorie, modifizierte Subjektstheorie)
Was ist die Subordinationstheorie? Nenne ein Beispiel, an dem sie angewandt werden kann.
Die Subordinationstheorie oder auch Über-Unterordnungstheorie ist eine Herangehensweise, um einen Fall öffentlichem- oder Privatrecht zuzuordnen.
Sie besagt, dass wenn zwischen Staat und Bürger im konkreten Fall ein Über-Unterordnungsverhältnis besteht, dann sind staatliche Rechtsakte öffentlich-rechtlicher Natur. Das gleiche gilt für die Rechtsstreitigkeiten für dieses Rechtsverhältnis. Bei einem Gleichordnungsverhältnis sind beide dagegen privatrechtlicher Natur.
Beispiel: Ein Polizist spricht gegen einen Bürger einen Platzverweis aus.
Eine Behörde erlässt einen Gebührenbescheid gegen einen Bürger
Welche Schwächen hat die Subordinationstheorie? Beispiele!
Behörden können in einigen Fällen auch dann öffentlich-rechtlich handeln, wenn ihnen die Bürger nicht eindeutig untergeordnet sind.
Beispiel: Gewährung von Subventionen (durch Verwaltungsakt)
Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach dem Prinzip Angebot und Annahme oder sogar koordinationsrechtliche Verträge.
Andersherum kann die Behörde auch privatrechtlich handeln, wenn ein Über-Unterordnungsverhältnis besteht.
Beispiel: Ein Bürger betritt das Rathaus, um sich von den kalten Wintertemperaturen aufzuwärmen. Dort benimmt er sich daneben und wird daraufhin vom Bürgermeister mit einem Hausverbot hinausgeworfen.
Was besagt die Sonderrechtstheorie? Beispiele!
Die Sonderrechtstheorie wird herangezogen, um Fälle öffentlichem- oder Privatrecht zuzuordnen.
Sie besagt, dass wenn Rechtsvorschriften dem öffentlichen Recht zugehören und im Anwendungsfall einen Träger öffentlicher Gewalt berechtigen oder verpflichten, dann liegt ein öffentlich-rechtlicher Fall vor.
Sind nur andere Rechtsvorschriften relevant, dann gehört er zu privatem Recht.
Hinzu kommen muss aber auch, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften den Staat in spezifisch hoheitlicher Funktion binden.
Entscheidend ist dabei: Welche Vorschriften sind streitentscheidend? Sind diese öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich?
Beispiele:
Eine Polizeiddienststelle kauft schlechte Bleistifte bei einem Schreibwarenhänlder und weigert sich nach Gebrauch diese zu bezahlen.
Eine hessische Stadt betreibt ein Schwimmbad. Ein hessischer Badegast erhält vom Bademeister einen Verweis wegen ungebührlichen Verhaltens, der ihm auch bis auf Weiteres den Zutritt untersagt. Am nächsten Tag klagt der Badegast beim Verwaltungsgericht auf Zutrittsgewährung.
Welche Kritik gibt es an der Sonderrechtstheorie?
Sie ist nur praktikabel, wenn eindeutig ist, welche Rechtsvorschriften streitentscheidend sind.
Was gibt es zur Interessenstheorie zu sagen?
Sie ist eine veraltete Theorie, um zwischen öffentlichem- und Privatrecht zu unterscheiden.
Sie fragt dabei danach, ob die Rechtsvorschriften dem öffentlichen Interesse oder dem Individualinteresse dienen.
Sie ist aber nicht mehr praktikabel, weil viele privatrechtliche Vorschriften auch dem öffentlichen Interesse dienen, z.B. familienrechtliche Vorschriften.
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