AEVO Handlungsfeld 1
Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)
Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)
Kartei Details
Karten | 59 |
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Lernende | 54 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.10.2016 / 04.05.2025 |
Weblink |
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HF1.6 Monoberuf
wird ein Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen in Fachrichtungen oder Schwerpunkte bezeichnet. Die Spezialisierung erfolgt erst nach der Ausbildung. Es handelt sich hierbei um anerkannte Ausbildungsberufe gemäß dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung erfolgt in der Regel im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule und dauert üblicherweise 2 bis 3 Jahre. Sie endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer Gesellenprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer.
HF1.6 Monoberufe mit Spezialisierung:
a. mit Schwerpunkten = einheitlicher Berufsabschluss
b. mit Fachrichtungen = unterschiedl. Berufsabschlüsse
HF1.6 Monoberufe mit Sockelqualifizierung
Grundbildung ist gleich,
aber Fachbildung im 2.+3. Lehrjahr führt zu unterschiedlichen Berufsabschlüssen
Handlungsfeld 1 der AEVO
HF1: Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2 der AEVO
HF2: Ausbildung vorbereiten und Azubis einstellen
Handlungsfeld 3 der AEVO
HF3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4 der AEVO
HF4: Ausbildung abschließen
HF1: Themen (7)
Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
1. Vorteile und Nutzen der Ausbildung
2. rechtliche Rahmenbedingungen
3. das System der Berufsausbildung
4. Berufe wählen
5. betriebliche Eignung
6. vorbereitende Maßnahmen
7. Aufgaben mit Mitwirkenden abstimmen
HF1.1: Themen
Welche 3 Nutzen gibt es bei einer Ausbildung?
1. unternehmerischer Nutzen
2. individueller Nutzen
3. gesellschaftlicher Nutzen
HF1.1.1 Was ist der unternehmerische Nutzen
- produktive Leistungen der Auszubildenden durch Identifikation mit dem Betrieb
- Einsparen der Personalbeschaffungskosten und Einarbeitungskosten
- Vermeidung von Fehlbestzungen (Wettbewerbsvorteil)
- im Betrieb ausgebildete Mitarbeiter halten dem Betrieb eher die Treue
- Unternehmensorganisation (Altersstruktur, Zusammenarbeit....)
- das Ansehen des Betriebes steigt
HF1.1.3 Was ist der gesellschaftliche Nutzen?
- Qualitative Ausbildung, da die Firmen immer auf dem neusten Stand sein müssen
- Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
- Kostenverteilung der Ausbildung Staat - Unternehmen
- Standortsicherung
- Integration
- Einführung junger Menschen in das berufliche und soziale Arbeitsleben
HF1.1.2 Was ist der individuelle Nutzen
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- berufliche Aufstiegsmöglichkeiten
- sozialer Status
- Selbstverwirklichung: Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend Eignung und Interesse
HF1.2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Hierarchie
1. Grundgesetz
2. Gesetze
3. Verordnungen
4. Satzungen
5. Tarifverträge
6. Betriebsvereinbarungen
7. Ausbildungsvertrag
HF1.2.1. Grundgesetz
Das Grundgesetz erlaubt die freie Berufswahl.
HF1.2.2 Gesetze
Parlament Land/Bund
BBiG Berufsbildungsgesetz
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz
BUrlG Bundesurlaubergesetz
MuSchG Mutterschutzgesetz
KüSchG Kündigungschutzgesetz
HF1.2.3 Verordnungen
Regierung, Minister
wenden die Gesetze an
Ausbildungsordnungen
HF1.2.4 Satzungen
der Kammern, Innungen und Öffentlicher Dienst
-konkretisieren die Abläufe (Prüfungsordnungen)
HF1.2.5 Tarifverträge
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände
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