AEVO Handlungsfeld 1
Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)
Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)
Kartei Details
Karten | 59 |
---|---|
Lernende | 54 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.10.2016 / 04.05.2025 |
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Handlungsfeld 1 der AEVO
HF1: Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2 der AEVO
HF2: Ausbildung vorbereiten und Azubis einstellen
Handlungsfeld 3 der AEVO
HF3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4 der AEVO
HF4: Ausbildung abschließen
HF1: Themen (7)
Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
1. Vorteile und Nutzen der Ausbildung
2. rechtliche Rahmenbedingungen
3. das System der Berufsausbildung
4. Berufe wählen
5. betriebliche Eignung
6. vorbereitende Maßnahmen
7. Aufgaben mit Mitwirkenden abstimmen
HF1.1: Themen
Welche 3 Nutzen gibt es bei einer Ausbildung?
1. unternehmerischer Nutzen
2. individueller Nutzen
3. gesellschaftlicher Nutzen
HF1.1.1 Was ist der unternehmerische Nutzen
- produktive Leistungen der Auszubildenden durch Identifikation mit dem Betrieb
- Einsparen der Personalbeschaffungskosten und Einarbeitungskosten
- Vermeidung von Fehlbestzungen (Wettbewerbsvorteil)
- im Betrieb ausgebildete Mitarbeiter halten dem Betrieb eher die Treue
- Unternehmensorganisation (Altersstruktur, Zusammenarbeit....)
- das Ansehen des Betriebes steigt
HF1.1.3 Was ist der gesellschaftliche Nutzen?
- Qualitative Ausbildung, da die Firmen immer auf dem neusten Stand sein müssen
- Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
- Kostenverteilung der Ausbildung Staat - Unternehmen
- Standortsicherung
- Integration
- Einführung junger Menschen in das berufliche und soziale Arbeitsleben
HF1.1.2 Was ist der individuelle Nutzen
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- berufliche Aufstiegsmöglichkeiten
- sozialer Status
- Selbstverwirklichung: Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend Eignung und Interesse
HF1.2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Hierarchie
1. Grundgesetz
2. Gesetze
3. Verordnungen
4. Satzungen
5. Tarifverträge
6. Betriebsvereinbarungen
7. Ausbildungsvertrag
HF1.2.1. Grundgesetz
Das Grundgesetz erlaubt die freie Berufswahl.
HF1.2.2 Gesetze
Parlament Land/Bund
BBiG Berufsbildungsgesetz
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz
BUrlG Bundesurlaubergesetz
MuSchG Mutterschutzgesetz
KüSchG Kündigungschutzgesetz
HF1.2.3 Verordnungen
Regierung, Minister
wenden die Gesetze an
Ausbildungsordnungen
HF1.2.4 Satzungen
der Kammern, Innungen und Öffentlicher Dienst
-konkretisieren die Abläufe (Prüfungsordnungen)
HF1.2.5 Tarifverträge
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände
HF1.2.6 Betriebsvereinbarungen
Arbeitgeber / Betriebsrat
HF1.2.7 Ausbildungsvertrag
- Ausbildender
- Auszubildender
- Beruf
- Dauer
HF1.3 Das System der Berufsausbildung
duales System
Zusammenwirkung der Berufsschule (theoretische Wissens-vermittlung) und des Betriebs (praktische Inhaltsvermittlung) mit gemeinsamen Konzept
HF1.3.3 Ausbildungsordnung
Rechtliche Verordnung zur Berufsausbildung
- sie enthält mind. -
- Berufsbezeichnung
- Ausbildungsdauer
- Berufsbild (Inhalte)
- Prüfungsanforderungen
- Ausbildungsrahmenplan
HF1.3.3 Ausbildungsrahmenplan
Sachliche und Zeitliche Gliederung der Mindestinhalte einer Ausbildung
- enthält
Richt- und Groblernziele
- Teil der jeweiligen Ausbildungsordnung
HF1.3.3 Ausbildungsberufsbild
Mindestinhalte der Berufsausbildung
- Teil der jeweiligen Ausbildungsordnung
- Inhalte dürfen nicht gekürzt werden!
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten um in diesem Beruf arbeiten zu können
- Kenntnisse = theoretisches Wissen
- Fähigkeiten = Anwendung in der Praxis
- Fertigkeiten = gekonnte Anwendungen der Fähigkeiten
HF1.3.3 Rahmenlehrplan
Lehrinhalte des Berufsschulunterrichts
- landeseinheitlich
- durch jeweiliges Schulgesetz geregelt
HF1.3.3 Ziel der Ausbildung (Hauptlernziel)
Die Erlangung aller zur beruflichen Handlungsfähigkeit nötigen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,
insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren.
HF 1.3.3 Richtlernziel
Mindestinhalte der Betrieblichen Ausbildung
- im Ausbildungsberufsbild festgehalten
- linke (2.) Spalte des Aus-bildungsrahmenplans
- nicht kürzbar
HFF1.3.3 Groblernziel
Genauere Aufschlüsselung
des Richtlernziels
- rechte Spalte des Aus-bildungsrahmenplans
HF1.3.3 Feinlernziel
Detaillierte Aufschlüsselung
des Groblernziels
- durch den Ausbilder festgelegt
- im Feinlernzielkatalog (Unterweisungsplan) des Ausbilders
nach SMART-Formel
HF 1.3.3 Ausbildender (Betrieb)
Anbieter und Durchführender der Berufsausbildung
sowie vertraglicher Partner beim Ausbildungsvertrag
HF 1.3.3 Ausbilder
Hauptverantwortlich für Planung, Durch-führung und Kontrolle d. betriebl. Ausbildung
- Persönlich geeignet
- Fachlich geeignet (beruflich und arbeitspädagogisch)
HF 1.3.3 Auszubildender
Empfänger der betrieblichen Ausbildung/Lehrling
HF 1.3.3 Ausbildungsbeauftragter (Fachkraft)
Vermittelt Teilaufgaben in der betrieblichen Ausbildung
- Persönlich geeignet
- Beruflich geeignet
HF1.2.2.1 Berufs-Bildungs Gesetz (BBiG)
Gesetzliche Grundlage, die alle wichtigen Punkte
d. betrieblichen Aus- und Weiterbildung regelt.
HF1.2.2.1 JugendArbeitsschutzGesetz (JArbSchG)
Gesetzliche Grundlage zum Schutze der arbeitenden Jugend.
HF1.3.1 Die Säulen des Erfolgs eines Bildungssystems
Chancengleichheit
- jeder darf jede Ausbildung machen
Durchlässigkeit
- kann auch mit abgeschlossener Ausbildung studieren (ohne ABI)
Transparenz
- einheitliche Regelungen
- nachvollziehbare Qualifikationen
Gleichwertigkeit
- wie beim Studium durch Prüfung einen Berufsabschluß erlangen
HF1.4. Berufe wählen
1
HF1.5.1 Eignung der Betriebsstätte
- Räume (Lernen, Arbeiten, Ruhen)
- Material, Ausstattung
- Alle Ausbildungsorbnungen in schriftlicher Form im Betrieb vorhenden
- Betrieblicher Ausbildungsplan (Planung der Durchführung)
- Vermittlung der nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenist gewährleistet
HF1.4 Berufswahl quantitativ
- Anzahl der benötigten Mitarbeiter in der Zukunft = Azubis
- Anzahl der Ausbilder/Ausbildungsbeauftragte