AEVO Handlungsfeld 1

Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)

Ausbildereignungsprüfung (AEVO IHK 2016)


Kartei Details

Karten 59
Lernende 54
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 11.10.2016 / 04.05.2025
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Handlungsfeld 1 der AEVO

HF1: Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Handlungsfeld 2 der AEVO

HF2: Ausbildung vorbereiten und Azubis einstellen

Handlungsfeld 3 der AEVO

HF3: Ausbildung durchführen

Handlungsfeld 4 der AEVO

HF4: Ausbildung abschließen

HF1: Themen (7)

Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

1. Vorteile und Nutzen der Ausbildung

2. rechtliche Rahmenbedingungen

3. das System der Berufsausbildung

4. Berufe wählen

5. betriebliche Eignung

6. vorbereitende Maßnahmen

7. Aufgaben mit Mitwirkenden abstimmen 

HF1.1: Themen

Welche 3 Nutzen gibt es bei einer Ausbildung?

1. unternehmerischer Nutzen

2. individueller Nutzen

3. gesellschaftlicher Nutzen

HF1.1.1 Was ist der unternehmerische Nutzen

- produktive Leistungen der Auszubildenden durch Identifikation mit dem Betrieb

- Einsparen der Personalbeschaffungskosten und Einarbeitungskosten

- Vermeidung von Fehlbestzungen (Wettbewerbsvorteil)

- im Betrieb ausgebildete Mitarbeiter halten dem Betrieb eher die Treue

- Unternehmensorganisation (Altersstruktur, Zusammenarbeit....)

- das Ansehen des Betriebes steigt

HF1.1.3 Was ist der gesellschaftliche Nutzen?

- Qualitative Ausbildung, da die Firmen immer auf dem neusten Stand sein müssen

- Senkung der Jugendarbeitslosigkeit

- Kostenverteilung der Ausbildung Staat - Unternehmen

- Standortsicherung

- Integration

- Einführung junger Menschen in das berufliche und soziale Arbeitsleben

HF1.1.2 Was ist der individuelle Nutzen

- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz

- berufliche Aufstiegsmöglichkeiten

- sozialer Status

- Selbstverwirklichung: Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend Eignung und Interesse

HF1.2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Hierarchie

1. Grundgesetz

2. Gesetze

3. Verordnungen

4. Satzungen

5. Tarifverträge

6. Betriebsvereinbarungen

7. Ausbildungsvertrag

HF1.2.1. Grundgesetz

Das Grundgesetz erlaubt die freie Berufswahl.

HF1.2.2 Gesetze

Parlament Land/Bund

BBiG            Berufsbildungsgesetz

JArbSchG   Jugendarbeitsschutzgesetz

ArbSchG     Arbeitsschutzgesetz

AGG            Allgemeines Gleichstellungsgesetz

BUrlG         Bundesurlaubergesetz

MuSchG     Mutterschutzgesetz

KüSchG     Kündigungschutzgesetz

 

HF1.2.3 Verordnungen

Regierung, Minister

wenden die Gesetze an

Ausbildungsordnungen

HF1.2.4 Satzungen

der Kammern, Innungen und Öffentlicher Dienst

-konkretisieren die Abläufe (Prüfungsordnungen)

HF1.2.5 Tarifverträge

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände

HF1.2.6 Betriebsvereinbarungen

Arbeitgeber / Betriebsrat

HF1.2.7 Ausbildungsvertrag

- Ausbildender

- Auszubildender

- Beruf

- Dauer

HF1.3 Das System der Berufsausbildung

duales System

Zusammenwirkung der Berufsschule (theoretische Wissens-vermittlung) und des Betriebs (praktische Inhaltsvermittlung) mit gemeinsamen Konzept

HF1.3.1 Unterschiede der Lernorte

HF1.3.3 Ausbildungsordnung

Rechtliche Verordnung zur Berufsausbildung

- sie enthält mind. -

 

  • Berufsbezeichnung
  • Ausbildungsdauer
  • Berufsbild (Inhalte)
  • Prüfungsanforderungen
  • Ausbildungsrahmenplan

HF1.3.3 Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und Zeitliche Gliederung der Mindestinhalte einer Ausbildung

  • enthält

Richt- und Groblernziele

  • Teil der jeweiligen Ausbildungsordnung

HF1.3.3 Ausbildungsberufsbild

Mindestinhalte der Berufsausbildung

  • Teil der jeweiligen Ausbildungsordnung
  • Inhalte dürfen nicht gekürzt werden!
  • Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten um in diesem Beruf arbeiten zu können
  • Kenntnisse = theoretisches Wissen
  • Fähigkeiten = Anwendung in der Praxis
  • Fertigkeiten = gekonnte Anwendungen der Fähigkeiten

HF1.3.3 Rahmenlehrplan

Lehrinhalte des Berufsschulunterrichts

  • landeseinheitlich
  • durch jeweiliges Schulgesetz geregelt

HF1.3.3 Ziel der Ausbildung (Hauptlernziel)

Die Erlangung aller zur beruflichen Handlungsfähigkeit nötigen

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,

insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren.

HF 1.3.3 Richtlernziel

Mindestinhalte der Betrieblichen Ausbildung

  • im Ausbildungsberufsbild festgehalten
  • linke (2.) Spalte des Aus-bildungsrahmenplans
  • nicht kürzbar

HFF1.3.3 Groblernziel

Genauere Aufschlüsselung

des Richtlernziels

  • rechte Spalte des Aus-bildungsrahmenplans

HF1.3.3 Feinlernziel

Detaillierte Aufschlüsselung

des Groblernziels

  • durch den Ausbilder festgelegt
  • im Feinlernzielkatalog (Unterweisungsplan) des Ausbilders

nach SMART-Formel

HF 1.3.3 Ausbildender  (Betrieb)

Anbieter und Durchführender der Berufsausbildung

sowie vertraglicher Partner beim Ausbildungsvertrag

HF 1.3.3 Ausbilder

Hauptverantwortlich für Planung, Durch-führung und Kontrolle d. betriebl. Ausbildung

  • Persönlich geeignet
  • Fachlich geeignet (beruflich und arbeitspädagogisch)

HF 1.3.3 Auszubildender

Empfänger der betrieblichen Ausbildung/Lehrling

HF 1.3.3 Ausbildungsbeauftragter (Fachkraft)

Vermittelt Teilaufgaben in der betrieblichen Ausbildung

  • Persönlich geeignet
  • Beruflich geeignet 

HF1.2.2.1 Berufs-Bildungs Gesetz (BBiG)

Gesetzliche Grundlage, die alle wichtigen Punkte

d. betrieblichen Aus- und Weiterbildung regelt.

HF1.2.2.1 JugendArbeitsschutzGesetz (JArbSchG)

Gesetzliche Grundlage zum Schutze der arbeitenden Jugend. 

HF1.3.1 Die Säulen des Erfolgs eines Bildungssystems

Chancengleichheit

  • jeder darf jede Ausbildung machen

Durchlässigkeit

  • kann auch mit abgeschlossener Ausbildung studieren (ohne ABI)

Transparenz

  • einheitliche Regelungen
  • nachvollziehbare Qualifikationen

Gleichwertigkeit

  • wie beim Studium durch Prüfung einen Berufsabschluß erlangen

HF1.4. Berufe wählen

1

HF1.3.1 Unterschiede in privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Beziehungen im rahmen eines   Berufsausbildungsverhälnisses:

HF1.5.1 3 Ausbildungsarten

HF1.5.2 Eignung des Ausbilders

HF1.5.1 Eignung der Betriebsstätte

  • Räume (Lernen, Arbeiten, Ruhen)
  • Material, Ausstattung
  • Alle Ausbildungsorbnungen in schriftlicher Form im Betrieb vorhenden
  • Betrieblicher Ausbildungsplan (Planung der Durchführung)
  • Vermittlung der nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenist gewährleistet

HF1.4 Berufswahl quantitativ

  • Anzahl der benötigten Mitarbeiter in der Zukunft = Azubis
  • Anzahl der Ausbilder/Ausbildungsbeauftragte