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Kartei Details
Karten | 37 |
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Lernende | 50 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.05.2016 / 03.12.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/abu_rechtsgrundlagen
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Unerlaubt Handlung =
Wer einem Anderen unerlaubt (widerrechtlich) Schaden zufügt, muss den Schaden ersetzen.
Ungerechte Bereicherung =
Z.B. erhält jmd. zu unrecht Geld, muss er dieses zurückgeben (2x Lohn)
Formloser Vertrag =
An keine Form gebunden (mündlich und stillschweigend)
Einfache Schriftlichkeit =
Inhalt von Hand/PC, elektronische/eigenhändige Unterschrift erlaubt
Qualifizierte Schriftlichkeit =
Unterschrift und andere Teile eigenhändig geschrieben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Öffentliche Beurkundung =
Prüfung des Vertrags durch Notar, Bezeugung der Richtigkeit mit seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Anfechtbare Verträge =
Inhalt des Vertrags entspricht nicht dem effektiven Willen einer Partei (Vertragsmangel).
Enthalten:
- Wesentlicher Irrtum
- Absichtliche Täuschung
- Furchterregung (Drohung)
- Übervorteilung
Wesentlicher Irrtum im Vertrag =
Es muss ein krasser Irrtum sein, damit es gesetzlich so eingestuft wird. (Jmd. kauft ein Kunstwerk und denkt es währe echt, obwohl es gefälscht ist.)
Absichtliche Täuschung im Vertrag =
Vertragspartner macht wissentlich falsche Angaben / verheimlicht Tatsachen (Unfallauto als normales Auto verkaufen)
Furchterregung (Drohung) im Vertrag =
Vertragspartner wird das Erleiden eines erheblichen Übels angedroht.
Übervorteilung im Vertrag =
Benachteiligung eines anderen zum eigenen Vorteil.
Nichtige Verträge =
Extrem schwerer Mangel im Vertrag, der Vertrag wird behandelt als ob er nicht existiert.
Enthalten:
- Objektiv unmöglich
- Widerrechtlich
- Gegen gute Sitten
Objektiv unmöglicher Vertrag =
Objektiv unmöglicher Inhalt (z.B. jmd. verkauft einer Person den Zürichsee)
Widerrechtlicher Vertrag =
Widerrechtlicher Vertragsinhalt (z.B Handwerker verpflichtet sich zu einer 60h Woche)
Vertrag gegen gute Sitten =
z.B. Vertrag dass eine Person bei einer Erbschleicherei mithilft (unmoralisch zu Erbschaft gelangen)
Recht =
Sammelbegriff für alle vom Staat erlassenen Regel (Gesetze) und für anerkannt Regeln (Gewohnheitsrecht). Von Gericht durchgesetzt.
Sitte/Brauch =
Bezeichnet zur Gewohnheit (Tradition) gewordenes Verhalten. Bezieht sich auf äussere Umgangsformen der Gesellschaft.
Moral =
Bezieht sich auf das Zusammenleben in der Gesellschaft; orientiert sich an Grundwerten wie Gerechtigkeit, Fürsorge, Wahrheit.
Geschriebenes Recht =
Alle Rechtsregeln liegen schriftlich vor und sind in Gesetzbüchern festgehalten.
Gewohnheitsrecht =
Ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zum Recht geworden sind, weil Gesellschaft sie als Recht anerkannt hat.
Öffentliches Recht =
Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und Personen
Privates/ziviles Recht =
Rechtsbeziehung zwischen Personen untereinander
Rechtsgleichheit =
Vor Gericht sind alle gleich, Mann/Frau, keine Diskriminierung, niemand darf bevorzugt werden.
Reihenfolge der Rechtsquellen =
- geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- nach Regeln die es als Gesetzgeber aufstellen würde
Richterliches (eigenes) Ermessen =
Alle Umstände des Falles beachten.
Treu und Glauben =
Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (ehrlich und fair).
Rechtsmissbrauchsverbot =
Missbraucht jmd. sein Recht offensichtlich, wird dieser nicht geschützt (z.B Mauer ohne Zweck bauen um Nachbar zu ärgern)
Beweislast =
Gericht von der Richtigkeit einer Behauptung überzeugen, etwas beweisen.
5 Teile des ZGB's =
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
- Obigationenrecht
Rechtsfähigkeit =
Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben (Recht auf Leben, Bildung, Freiheit, körperliche Unversehrtheit)
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