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Kartei Details

Karten 37
Lernende 50
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2016 / 03.12.2024
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Recht =

Sammelbegriff für alle vom Staat erlassenen Regel (Gesetze) und für anerkannt Regeln (Gewohnheitsrecht). Von Gericht durchgesetzt.

Sitte/Brauch =

Bezeichnet zur Gewohnheit (Tradition) gewordenes Verhalten. Bezieht sich auf äussere Umgangsformen der Gesellschaft.

Moral =

Bezieht sich auf das Zusammenleben in der Gesellschaft; orientiert sich an Grundwerten wie Gerechtigkeit, Fürsorge, Wahrheit.

Geschriebenes Recht =

Alle Rechtsregeln liegen schriftlich vor und sind in Gesetzbüchern festgehalten.

Gewohnheitsrecht =

Ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zum Recht geworden sind, weil Gesellschaft sie als Recht anerkannt hat.

Öffentliches Recht =

Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und Personen

Privates/ziviles Recht =

Rechtsbeziehung zwischen Personen untereinander

Rechtsgleichheit =

Vor Gericht sind alle gleich, Mann/Frau, keine Diskriminierung, niemand darf bevorzugt werden.

Reihenfolge der Rechtsquellen =

  1. geschriebenes Recht
  2. Gewohnheitsrecht
  3. nach Regeln die es als Gesetzgeber aufstellen würde

Richterliches (eigenes) Ermessen =

Alle Umstände des Falles beachten.

Treu und Glauben =

Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (ehrlich und fair).

Rechtsmissbrauchsverbot =

Missbraucht jmd. sein Recht offensichtlich, wird dieser nicht geschützt (z.B Mauer ohne Zweck bauen um Nachbar zu ärgern)

Beweislast =

Gericht von der Richtigkeit einer Behauptung überzeugen, etwas beweisen.

5 Teile des ZGB's =

  1. Personenrecht
  2. Familienrecht
  3. Erbrecht
  4. Sachenrecht
  5. Obigationenrecht

Rechtsfähigkeit =

Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben (Recht auf Leben, Bildung, Freiheit, körperliche Unversehrtheit)

Urteilsfähigkeit =

Die Fähigkeit, vernunftgemäß zu handeln (8 - 14 Jahre), geistig behinderte sind nicht urteilsfähig

Handlungsfähig =

Die Fähigkeit durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. (urteilsfähig + volljährig)

Religiöse Volljährigkeit =

Vollendetes 16. Lebensjahr

Unterschied: beschränkt handlungsunfähig vs. beschränkt handlungsfähig

urteilsfähig + minderjährig // urteilsfähig + volljährig

Natürliche Person =

Jeder einzelne Mensch

Juristische Personen =

Personenverbindungen welche selbständig Rechte erwerben / Pflichten haben

Vertrag = 

2 Parteien verpflichten sich zu Leistung und Gegenleistung, es entsteht ein Schuldverhältnis (Willensäusserungen stimmen überein)

Unerlaubt Handlung =

Wer einem Anderen unerlaubt (widerrechtlich) Schaden zufügt, muss den Schaden ersetzen.

Ungerechte Bereicherung =

Z.B. erhält jmd. zu unrecht Geld, muss er dieses zurückgeben (2x Lohn)

Formloser Vertrag =

An keine Form gebunden (mündlich und stillschweigend)

Einfache Schriftlichkeit =

Inhalt von Hand/PC, elektronische/eigenhändige Unterschrift erlaubt

Qualifizierte Schriftlichkeit =

Unterschrift und andere Teile eigenhändig geschrieben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Öffentliche Beurkundung =

Prüfung des Vertrags durch Notar, Bezeugung der Richtigkeit mit seinem Stempel und seiner Unterschrift.

Anfechtbare Verträge =

Inhalt des Vertrags entspricht nicht dem effektiven Willen einer Partei (Vertragsmangel).

Enthalten:

  • Wesentlicher Irrtum
  • Absichtliche Täuschung
  • Furchterregung (Drohung)
  • Übervorteilung

Wesentlicher Irrtum im Vertrag =

Es muss ein krasser Irrtum sein, damit es gesetzlich so eingestuft wird. (Jmd. kauft ein Kunstwerk und denkt es währe echt, obwohl es gefälscht ist.)

Absichtliche Täuschung im Vertrag =

Vertragspartner macht wissentlich falsche Angaben / verheimlicht Tatsachen (Unfallauto als normales Auto verkaufen)

Furchterregung (Drohung) im Vertrag =

Vertragspartner wird das Erleiden eines erheblichen Übels angedroht.

Übervorteilung im Vertrag =

Benachteiligung eines anderen zum eigenen Vorteil.

Nichtige Verträge =

Extrem schwerer Mangel im Vertrag, der Vertrag wird behandelt als ob er nicht existiert.

Enthalten:

  • Objektiv unmöglich
  • Widerrechtlich
  • Gegen gute Sitten

Objektiv unmöglicher Vertrag =

Objektiv unmöglicher Inhalt (z.B. jmd. verkauft einer Person den Zürichsee)

Widerrechtlicher Vertrag =

Widerrechtlicher Vertragsinhalt (z.B Handwerker verpflichtet sich zu einer 60h Woche)

Vertrag gegen gute Sitten =

z.B. Vertrag dass eine Person bei einer Erbschleicherei mithilft (unmoralisch zu Erbschaft gelangen)